Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Schiedsgerichte von Interessengruppen
sind keine rechtsstaatlichen Gerichte
PrivateSchiedsgerichte verstoßen gegen die Verfassung

Private Schiedsgerichte
verstoßen gegen die Verfassung



Zitat: ( * )
»Erhebliche Einwände meldet nun auch
der Verfassungsrechtler Professor Siegfried Broß an.

Die Sonderrechte für Investoren,
die in den Verträgen mit Kanada und den USA eine wichtige Rolle spielen,
verstoßen nach seiner Auffassung gegen nationales und internationales Recht.

"Deutschland und die EU dürfen diese Abkommen
mit den jetzt bekannt gewordenen Klauseln
über Investorschutz und private Schiedsgerichte nicht abschließen".

"Diese Klauseln verstoßen gegen deutsches Verfassungsrecht,
Recht der EU und bedeuten einen Systembruch des Völkerrechts",
meint Broß, der bis 2010 Richter des Bundesverfassungsgerichts war.

Der Jurist moniert,
dass der Staat mit solchen Klauseln ohne Not einen Teil seiner Souveränität
an private Schiedsgerichte abtrete.

Wenn ausländische Firmen gegen eine Regierung dort klagen dürften, bedeute dies,
"dass der jeweils betroffene Vertragsstaat
insoweit seine Souveränität und Gestaltungsmacht im Völkerrechtsverkehr aufgibt".

"Dafür gibt es keine Legitimation nach deutschem Verfassungsrecht".
Schlichtungsstellen im Rahmen eines Freihandelsabkommens
müssen nach seiner Ansicht einer staatlichen Kontrolle unterworfen sein.
Allein Deutschland, das als "Erfinder" von Investorenschutzregeln gilt,
hat 130 laufende Freihandelsabkommen im Bestand.

Nach den Worten von Professor Siegfreid Broß
gibt es einen Mangel an neutraler Forschung auf dem Gebiet.
"Möglicherweise war dies mit einem Tabu belegt", vermutet er.
"Über Jahrzehnte hat sich ein interessiertes Umfeld
zugunsten der privaten Schiedsgerichte entwickelt."

Wissenschaftliche Bewertung stammten meist von Juristen,
die selbst in diese Verfahren involviert seien.
Ein Beispiel für solche Interessenverflechtungen liefert das Gutachten,
das Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Herbst
zum kanadischen Abkommen vorlegte.

Es stammt von Stephan Schill vom Max-Planck-Institut in Heidelberg,
der selbst auf der Schlichterliste der internationalen Schiedsstelle
der Weltbank in Washington geführt wird.
Bedenken gegen Investorenschutzregeln in Ceta
seien in Hinblick auf Haftungsrisiken für Deutschland
oder einer Einschränkung des gesetzgeberischen Handlungsspielraums
zu vernachlässigen,
heißt es in seinem Gutachten.

Wirtschaftsminister Gabriel will an den umstrittenen Klauseln festhalten
« ( * )

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M.E. bewegt sich der Wirtschaftsminister mit seinen Äußerungen
nicht nur auf einen Bruch der Verfassung zu,
sondern auch auf einen Bruch seines Amtseides,
Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden.

Zudem sollte der Justizminister die Verhandlungen über diese Abkommen
und ihre nicht mit einem Rechtsstaat zu vereinbarenden Installationen
mit mehr Aufmerksamkeit verfolgen,
um nicht in den Verdacht der Mittäterschaft am Verfassungsbruch zu geraten.

Nicht zuletzt ist die Verantwortung des Finanzministers gefordert,
der mit den Steuergeldern die eingeforderten Gewinnverluste
der ausländischen Investoren ausgleichen soll.
Es ist nicht die verfassungsgemäße Zweckbestimmung von Steuergeldern,
Gewinnerwartungen von ausländischen Investoren zu begleichen.

Weil wir alle die wirtschaftlichen Folgen
dieser Freihandelsabkommen ertragen werden,
ist zu fordern, die Namen der Personenkreise und die von ihnen angestrebten Ziele
im vollen Umfang an die Öffentlichkeit zu bringen.
Verhandlungen von mächtigen Interessengruppen im geheimen
über unsere wirtschaftliche Zukunft
haben in einen demokratischen Rechtsstaat keinen Platz.
Durch die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen
werden die vom Volkssouverän gewählten Vertreter
von ihren Pflichten und Aufgaben verfasssungswidrig verdrängt.


7. Februar 2015 © Heinz Kobald


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( * ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, 19. Januar 2015, Seite 17
Verstoß gegen die Verfassung
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und CETA
private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
VON SILVIA LIEBRICH



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kein Kapitalrisiko
für Investitionen

Keine Staatshaftung
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