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Startseite / Deutschland / Frage an die Kanzlerin / Antwort d. AA v. 27.04.2007, Seite 3 | ||||||
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Antwort des Auswärtigen Amtes vom 27. April 2007, Seite 3 zum Lesen das Bild anklicken - evtl auf 200 % vergrößern Am Ende des Schreibens verweist das AA auf die im GG verankerte Pressefreiheit. Aus diesem Grund kann die Bundesregierung auf Art und Umfang der Berichterstattung durch die Medien keinen Einfluß nehmen. Dieser Hinweis ist durchaus nicht unzutreffend. Der Tag der Pressefreiheit war gerade am 3. Mai 2007. In der Platzierung auf der Weltrangliste für die Pressefreiheit ist Deutschland im Jahr 2007 auf Platz 23 angekommen. Im Jahr 2005 hielt sich Deutschland noch auf Platz 18. Davor wurde es noch auf Platz 11 eingereiht. Der Hinweis des AA ist jedoch äußerst unbefriedigend. Denn diese Pressefreiheit kann nicht so verstanden werden, das Völkerrecht bei der Berichterstattung über die Geschehnisse in Palästina zu "vergessen". Vielmehr werden sogar mißverständliche Fromulierungen über die Rechts- und Landansprüche der Palästinenser auf ihr Land abgedruckt. Heinz Kobald, 4. Mai 2007 |
Weltbank kritisiert Israel Tel Aviv ruiniert Palästinas Wirtschaft Bericht von Thorsten Schmitz "Ist die Pressefreiheit ein Maulkorb für das Völkerrecht?" An die Zahl von 250.ooo jüdischen Siedlern auf dem West-Jordanland der Palästinenser schließt sich kein Hinweis auf das Besiedlungs-Verbot im Völkerrecht an. Der Deutsche Presserat zur Pressefreiheit und der Qualität des Journalisten |