Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Akkreditierung vom Bundespresseamt
G-8-Gipfel, Sicherheitszaun um Heiligendamm, Foto: dpa
Sicherheitsprüfung der Pressefreiheit




Der vergitterte - verbitterte - Ausblick auf den "Damm der Heiligen"



Sicherheitsprüfung für die Pressefreiheit


Die ist allerdings im Grundgesetz nicht vorgesehen.
Doch ausgeübt wird sie.
Die Gedanken sind frei. Die Presse nicht immer.

»Etwa 20 Reporter haben vom Bundespresseamt keine Akkreditierung für den Gipfel in Heiligendamm bekommen.

Der zunächst ausgeschlossene Redakteur der "tageszeitung", Felix Lee, erhielt vom Bundespresseamt nun doch eine Akkreditierung für den Tagungsort.
Grund war laut Bericht der "tageszeitung" ein Sinneswandel des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Die Behörde teilte dem Betroffenen mit, man habe nach nochmaliger Prüfung dann doch dem Presseamt empfohlen, die Akkreditierung zu erteilen.
Die "tageszeitung" will nun beim Verfassungsschutz Auskunft beantragen, welche Daten über ihren Redakteur aus welchen Quellen vorliegen.«


So ist es. Die Presse ist nur wirklich frei, wenn sie auch "sicher" ist.
Und sicher ist die Freiheit auch nur dann, wenn diejenigen geprüft sind, die ihre Rechte ausüben dürfen.
So wird geprüft, gesichert und gerechtet für die Freiheit der Presse.
Auf daß dies Gütesiegel garantiert, was das Grundgesetz verspricht.
Die Schützer brauchen für ihren Glauben an die Freiheit die Garantien ihrer Prüfungen.
Nicht jeder kann ungeprüft die ihm garantierte Freiheit auch ausüben.

»Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte, der Ausschluss von globalisierungskritischen Journalisten sei ein weiterer drastischer Eingriff in die Grundrechte.
Die G8-Staats- und Regierungschefs sollten von den Protesten offensichtlich nichts sehen und nichts hören - weshalb bereits das Demonstrationsrecht ausgehöhlt worden sei.
"Wir fordern die Verantwortlichen dringend auf, die Pressefreiheit strikt zu achten", sagte sie.
Die Einschränkung der Pressefreiheit sei nur das Tüpfelchen auf dem i.
"Die Methode ist nicht neu, kritische Journalisten werden so abgestraft. Man grenzt sie von Informationen aus, um eine Berichterstattung zu verhindern - eine subtile Form der Zensur."
Staatssekretär Wilhelm versicherte hingegen,
dass mit den Entscheidungen
keinesfalls kritische Berichterstattung unterdrückt werden sollte.
Sein Amt folge bei der Zulassung oder Nicht-Zulassung in der Regel einer Empfehlung des Bundeskriminalamts, das sich bei seiner standardisierten Sicherheitsüberprüfung unter anderem mit dem Verfassungsschutz abstimme.
Welche Informationen den Empfehlungen genau zu Grunde liegen und welche Maßstäbe dabei gelten, liege im Ermessen der Sicherheitsbehörden, sagte Wilhelm.
Details konnte er nicht nennen.«



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Die Welt, 1. Juni 2007, 17:11 Uhr
G-8-Gipfel - Regierung überprüft Ausschluss von Journalisten