Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Israel - Angriff und Verteidigung
Beirut brennt, Reuters





Beirut brennt nach israelischen Luftangriffen, Reuters


Drei Soldaten der Israelischen Armee
gefährden den Weltfrieden und die Internationale Sicherheit


Hegel: Nur das Ganze ist die Wahrheit

Nicht nur in Artikel 55 der IV. Genfer Konvention von 1949 sondern auch in Artikel 73 der UN-Charta ist der Staat Israel an eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Palästinensern in den von ihm Besetzten Gebieten gebunden.

Kapitel XI
Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
Artikel 73
Mitglieder der Vereinten Nationen,
welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen,
deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben
,
bekennen sich zu dem Grundsatz,
daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben;
sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung
,
im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern;
zu diesem Zweck verpflichten sie sich,

a) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt,
die gerechte Behandlung und den Schutz dieser Völker
gegen Mißbräuche unter gebührender Achtung vor ihrer Kultur zu gewährleisten
;

b) die Selbstregierung zu entwickeln, die politischen Bestrebungen dieser Völker
gebührend zu berücksichtigen und
sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen, und
zwar je nach den besonderen Verhältnissen jedes Hoheitsgebiets, seiner Bevölkerung und deren jeweiliger Entwicklungsstufe;

c) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;

d) Aufbau- und Entwicklungsmaßnahmen zu fördern, die Forschungstätigkeit zu unterstützen sowie miteinander und gegebenenfalls mit internationalen Fachorganisationen zusammenzuarbeiten, um die in diesem Artikel dargelegten sozialen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Ziele zu verwirklichen;

e) dem Generalsekretär mit der durch die Rücksichtnahme auf Sicherheit und Verfassung gebotenen Einschränkung zu seiner Unterrichtung regelmäßig statistische und sonstige Informationen technischer Art über das Wirtschafts-, Sozial- und Erziehungswesen in den nicht unter die Kapitel XII und XIII fallenden Hoheitsgebieten zu übermitteln, für die sie verantwortlich sind.

Artikel 74
Die Mitglieder der Vereinten Nationen sind sich ferner darin einig, daß die Politik, die sie für die unter dieses Kapitel fallenden Hoheitsgebiete verfolgen, nicht minder auf dem allgemeinen Grundsatz der guten Nachbarschaft in sozialen, wirtschaftlichen und Handelsangelegenheiten beruhen muß als die Politik, die sie für ihr Mutterland verfolgen; hierbei sind die Interessen und das Wohl der übrigen Welt gebührend zu berücksichtigen.

Dazu kann auch schon der Inhalt des Briefes von Balfour herangezogen werden.
Der bereits 1917 die Unverletzbarkeit der Bürgerrechte der nicht-jüdischen Bevölkerung in Palästina einforderte.
Ganz besonderes Augenmerk verdient aber auch die Unabhängigkeits-Erklärung des Staates Israel von 1948.
Hier wird in einem ungeheuerlichen Ausmaß die Diskrepanz zwischen den freiwillig erklärten Selbst-Verpflichtungen des Jungen Staates Israels und der von ihm geschaffenen erschreckenden Wirklichkeit in aller Bitterkeit augenfällig.

Weil jedoch diese eindeutigen Verpflichtungen in der UN-Charta und der IV. Genfer Konvention von 1949 den Zielen des Zionismus, das Land der Väter nach 2000 Jahren wieder zurück zu erobern, diametral entgegen stehen, hat sich Israel in dem eigenen "Konflikt" seiner Zionistischen Interessen und seinen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, stets gegen das Völkerrecht entschieden.

Das ist die tiefliegende Ursache für diesen "Konflikt" zwischen den Beteiligten Parteien.
Die jedoch wider besseres Wissens bei der erstarrten Beobachtung nur einzelner Vorgänge gänzlich außer Acht gelassen wird.

Das Wort "Konflikt" ist ebenso unangebracht, als spräche man bei einem "Pfeilschuß durch den Oberschenkel" nur von einem "verirrten Nadelstich beim Annähen" z.B. eines Knopfes.
Wer diese Vorgänge noch als Konflikt benennen will, der ist nicht nur ein veranwortungsloser Verdränger, sondern aufgrund dieser Tatsache sogar ein Förderer dieser Unseligen Entwicklung, weil er aufgrund seiner "unterbewerteten" Tatsachen, ein entsprechendes Eingreifen in dieses ineinander verzahntes Räderwerk eines zunehmenden Verderbens unterläßt.

Das Recht zur Selbst-Verteidigung in der UN-Charta

Zitat:
»Unumstritten ist freilich, dass sich Israel nach Artikel 51 der UN-Charta gegen "bewaffnete Angriffe" verteidigen darf.« ( 1 )
Das klingt, und wenn es dazu noch aus dem Munde eines Völkerrechtlers zu hören ist, durchaus einleuchtend.
Jetzt ist nur noch entscheidend, wie hat der "Journalist" diese Äußerung in seinem Bericht auch tatsächlich entsprechend dem "Gesprochenen Wort" wahrheitsgemäß widergegeben.
Denn der genaue Wortlaut des Art. 51 UN-Charta stellt an das "verteidigen dürfen" ganz genaue Forderungen.

Artikel 51
»Diese Charta beeinträchtigt
im Falle eines bewaffneten Angriffs
gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen
keineswegs das naturgegebene Recht
zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung,
bis der Sicherheitsrat
die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
Maßnahmen, die ein Mitglied
in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft,
sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen;
sie berühren in keiner Weise
dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht,
jederzeit die Maßnahmen zu treffen,
die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und
der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.«

Quellentext: Artikel 51 UN-Charta


Bei den Worten "Wiederherstellung des Weltfriedens" und "Internationale Sicherheit" wird eindeutig klar, daß Israel sich selbst Maßnahmen "erlaubt" hat, die eindeutig weit über diese Forderung zur "Wiederherstellung des Weltfriedens" und der "Internationalen Sicherheit" hinaus gegangen sind.
Es ist eine "Befugnis", aber auch eine "Pflicht", - jedoch nur - zur Wiederherstellung des "Weltfriedens" und der "Internationalen Sicherheit", aber nicht das Recht, beides vorsätzlich und mit unangemessenen militärischen Mitteln lebensbedrohend für andere durch eine behauptete "Selbstverteidigung" erst zu bewirken.

Durch die Gefangennahme von zwei Soldaten der IDF ist der Weltfrieden eindeutig nicht gefährdet.
Israels Bedeutung ist eben nicht gleichzusetzen mit "der Welt".
Durch die Bombardierung des Flughafens in Beirut und die Blockade der Seehäfen des Libanon ist jedoch durch Israel die "Internationale Sicherheit" gefährdet worden.
Das Unmaß im "Strategischen" Denken des Israelischen Generalstabes besteht zwischen dem Leben und der Sicherheit von zwei Soldaten der IDF und Tausenden Zivilpersonen auf einem Flughafen und in den Hotels einer Welt-Hauptstadt.

Es genügt also auch bei einer "geschmälerten" Berichterstattung nicht, nur das Recht auf Selbstverteidigung von Israel zu benennen. Dazu gehört auch der "Rahmen", in dem es ausgeführt werden darf.

Aus eben diesem aktuell festzustellenden Unmaß könnte sich ein antisemitischer Gedanke ableiten:
Der Israelische Staat hätte keinerlei Achtung vor "nicht-jüdischem Leben".

Mit der Anmaßung in Jerusalem, der Israel fehlende Frieden sei gleichzusetzen mit dem Weltfrieden und seine Sicherheit gelte ebenso wie die Internationale Sicherheit, begibt sich seine Regierung auf den gefährlichen Weg, seine kriegerischen Handlungen, die geographisch nur regionale Ausmaße erreichen, in einem Weltbrand auflodern zu lassen.
Die beiden "Kuschler in Stralsund" haben es äußerst fahrlässig versäumt, die UN-Charta vorher zu lesen, bevor sie Israel zum wiederholten Male in unsachlicher Art den Rücken für seine behauptete "Selbstverteidigung" stärken.
Doch wenn diese Fehlerhaftigkeit bereits in den Köpfen an der Spitze der Staaten Platz nimmt, dann kann ich es einem Jorunalisten in Süddeutschland doch nicht so arg ankreiden.
Bleibt nur die Frage offen:
Wie verfällt überhaupt das Menschenrecht in seine Bedeutungslosigkeit ?
Und die Frage, die wir uns stellen müssen - als gebildete und verantwortungsbewußte Mittel-Europäer - Was tun wir eigentlich, daß es nicht dazu kommt?

Das in der UN-Charta enthaltene Recht auf Selbstverteidigung dürfen primär die seit vier Jahrzehnten unter der Israelischen Besatzung und Besiedlung leidenden Palästinenser in Anspruch nehmen.
Beide Tatsachen, die Besatzung und die Besiedlung seit 1967 sind schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht.
Die Palästinenser werden auf ihrem Land von einer fremden Armee angegriffen.
Sie werden mit der Gewalt der Israelischen Armee von ihren Feldern und aus ihren Häusern vertrieben. Der Frieden, das Leben und das Eigentum eines ganzen Volkes ist auf seinem Land durch diese Besatzung und Besiedlung seit vier Jahrzehnten ununterbrochen bedroht.

Was lernen gerade wir Deutsche aus der Präambel der UN-Charta?

Beginn der Präambel der UN-Charta
»WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN,
künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren,
die zweimal zu unseren Lebzeiten
unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,« ( 3 )


Es genügt also längst nicht mehr, nur im Rückblick, den "Holocaust" aufzuarbeiten, sondern zugleich entsteht damit die Verpflichtung, sich der Gegenwart zuzuwenden, und in ihr, sich den Entwicklungen entgegen zu stellen, die wieder diese Merkmale bereits wie Siegeszeichen vor sich hertragen.

Entführen - Verschleppen

Der Amerikanische Nachrichtensender CNN gebraucht in seinen Meldungen den Englischen Ausdruck "seized".

Zu "seize" vermerkt Langenscheidts Wörterbuch:
u. a. »ergreifen - fassen - aneignen - bemächtigen«
Das Deutsche Wort "entführen" taucht unter "seize" nicht auf.
Bei "entführen" - "mit Gewalt" dagegen wird "abduct" aufgeführt.
Eine Gefangennahme im Englischen wird mit "take prisoner" deutlich angezeigt.
Also unterscheidet CNN hier eindeutig zwischen "gefangen nehmen" und "entführen".

Hier weist die Übersetzung in das Deutsche eine - in diesem Fall - nicht angebrachte Ungenauigkeit auf.
Durch diese "Ungenauigkeit" werden - u.U. sogar vorsätzlich - auf unsachliche Weise nur unnötige Emotionen entzündet.
Soll das gewollt sein?

Wäre auch diese "Übersetzungs-Schwäche" auch nichts anderes als ein weiteres Glied in der bisher zu beobachtenden unzureichenden Sachlichkeit in der Presse und deren offensichtlichen Unausgewogenheit in ihren Berichts-Texten?
Hier sollte sich die Deutsche Presse um die Deutsche Sprache mehr bemühen, um auch dadurch nicht einen unzutreffenden Eindruck zu vermitteln.

Ganz im Abseits liegt hier der Gebrauch von "kidnapping".
Sind auch die Soldaten der IDF sehr jung, wenn sie ihren Dienst antreten, so würde ich sie doch nicht mehr als "kids" bezeichnen.

Das Veto-"Recht"

»Eine Verurteilung der Offensive im Gazastreifen auf Antrag Katars durch den UN-Sicherheitsrat scheiterte am Veto der USA.« ( 2 )

Artikel 103 UN-Charta
»Widersprechen sich die Verpflichtungen
von Mitgliedern der Vereinten Nationen
aus dieser Charta und
ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften,
so haben die Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang.«

Ein Nein der USA zu einer Verurteilung von Israel wegen Verstößen gegen die UN-Charta, das aufgrund anderer Beziehungen zwischen den USA und Israel von den USA erhoben wird, darf hier nicht von Bedeutung sein, denn es steht im Gegensatz zum Geist der UN-Charta.


______________________________________________

( 1 )
Andreas Paulus, Völkerrechtler von der Universität München:

»Ob die vereinzelten Überfälle libanesischer Hisbollah-Kämpfer auf israelische Grenzposten bereits Angriffe in diesem Sinne sind, ist strittig.
Ebenso die Frage, ob der libanesische Staat überhaupt für die Aktionen der Hisbollah verantwortlich ist. Laut einer UN-Definition ist das "Entsenden bewaffneter Banden" ein Angriff auf einen anderen Staat. Unklar ist aber, ob der libanesische Staat das Treiben der Hisbollah fördert, duldet oder bloß nicht in der Lage ist, die Milizen zurückzuhalten.
"Ich bin skeptisch, dass dies ein bewaffneter Angriff durch den Libanon war",
Was unterhalb der Schwelle eines "bewaffneten Angriffs" liegt, ist seit jeher umstritten.
In jedem Fall aber müsste das israelische Militär in seinen Reaktionen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten.
Die Armee kann die Milizen im Südlibanon zurückdrängen.
Über die Abwehr eines Angriffs hinaus kann nur der UN-Sicherheitsrat militärische Gewalt legitimieren,
wenn er dies zur Bewahrung von Frieden und Sicherheit für erforderlich hält.«

Matthias Hartwig vom Max-Planck-Institut für Völkerrecht in Heidelberg:

»Am Donnerstag aber bombardierte die israelische Luftwaffe den Zivilflughafen der Hauptstadt Beirut, außerdem kündigte Israel eine Blockade aller libanesischer Seehäfen an.
Über alle diese Einrichtungen bekomme die Hisbollah Nachschub, behauptet Israel.
Die Flug- und Seehäfen werden allerdings ganz überwiegend zivil genutzt und Israel treffe mit seinen Vergeltungsangriffen nun die breite Bevölkerung.
"Das ist sehr problematisch."
"Da bestehen große Zweifel an der Verhältnismäßigkeit".
Israel müsse seine Militäraktionen auf die Extremisten im Südlibanon beschränken.«

Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 160, 14. Juli 2006, Seite 2
Härte, die jedes Maß sprengt Völkerrechtler kritisieren Israel, Nicolas Richter

( 2 )
»Israel will die Angriffe im Libanon fortsetzen, bis die Hisbollah ihre Kämpfer aus dem Grenzgebiet abzieht.
"Wir werden nicht mehr hinnehmen, dass eine terroristische Organisation die Bewohner Nordisraels mit Unterstützung einer souveränen Regierung bedroht", sagte Verteidigungsminister Amir Peretz, der in der Nacht zum Donnerstag mit dem Kabinett einen "umfassenden Krieg" gegen die Hisbollah beschlossen hatte.
US-Präsident George W. Bush nahm Israel in Schutz.
"Jede Nation muss sich verteidigen gegen terroristische Angriffe", sagte er in Stralsund.
Was immer Israel aber tue, es dürfe die demokratische Regierung im Libanon nicht schwächen.
Frankreich und Russland kritisierten Israels Vorgehen dagegen als unverhältnismäßig.
Der französische Außenminister Philippe Douste-Blazy sprach von einem "Kriegsakt".
Das Moskauer Außenamt erklärte, die Zerstörung ziviler Infrastruktur sei "weder zu verstehen noch zu rechtfertigen".

Der UN-Sicherheitsrat berät an diesem Freitag in einer Dringlichkeitssitzung über den Einsatz im Libanon. Eine Verurteilung der Offensive im Gazastreifen auf Antrag Katars durch den UN-Sicherheitsrat scheiterte am Veto der USA. « ( 2 )

Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 160, 14. Juli 2006, Seite 1
Schiitische Miliz soll vertrieben werden - Israel erklärt der Hisbollah den Krieg
Streitkräfte bombardieren Flughafen von Beirut und blockieren libanesische Küste -
Haifa mit Raketen beschossen

( 3 )
Präambel der UN-Charta

»WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN,
künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren,
die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,«

Die Zitate der UN–Charta - Charta der Vereinten Nationen - sind aus
Amtlichen Fassung der Bundesrepublik Deutschland, BGBl. 1973 II S. 431, entnommen


19 Tammuz 5766 * 15. Juli 2006 © Heinz Kobald