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Heinz Kobald

  
 
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Sonne hinter Industrieschloten, Foto: corbis




Foto: corbis


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Veröffentlicht am: Mi, 21.02.2007


Europäische Union
Industriestaaten müssen beim Klimaschutz Vorreiter sein


Bis 2020 will die Europäische Union mindestens 20 Prozent weniger CO2-Emissionen ausstoßen.
Darüber hinaus wird die EU in einem Kyoto-Nachfolgeabkommen einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das sind die Ergebnisse des EU-Umweltministerrats, der am 20. Februar 2007 in Brüssel tagte.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, der als amtierender Ratsvorsitzender das Ministertreffen leitete, sprach von einem "historischen Schritt nach vorne". ( ... )

Die gegenüber 1990 um 20 Prozent geringeren Emissionen bis 2020 werden nicht von jedem einzelnen EU-Staat erreicht.
Die genaue Lastenverteilung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgeschrieben. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Umweltministerinnen und -minister die EU-Kommission auf, dafür geeignete Kriterien zu entwickeln.

Ziel der EU bei den internationalen Verhandlungen ist es, dass sich alle Industriestaaten verpflichten, ihre Emissionen insgesamt um 30% bis 2020 gegenüber 1990 zu reduzieren.
Das schließe auch die USA ein, sagte Gabriel.

Erneuerbare Energien ausbauen

Ein internationales Klimaregime nach 2012 wird stärkere Anreize setzen müssen, um vorhandene Minderungspotenziale auszuschöpfen.
Das verlangt mehr Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Förderung technologischer Innovationen. Und das sowohl in Entwicklungs- als auch in Industrieländern.

Die deutsche Ratspräsidentschaft schlug vor, bis 2020 den Anteil von Wind-, Wasser- und Solarenergie auf 20 Prozent des europäischen Energiebedarfs auszudehnen. ( ... )

CO2 bei Flugzeugen und Autos verringern

Weiteres Thema des Rats war das Vorhaben der EU-Kommission, den Luftverkehr in den Emissionshandel einzubinden.
Die EU-Kommission schlug eine Stufenlösung vor:
2011 soll zunächst nur der innereuropäische Luftverkehr in den Emissionshandel eingebunden werden.
Ab 2012 werden auch außereuropäische Verbindungen einbezogen.

Auf der Tagesordnung stand auch eine Orientierungsdebatte über CO2-Grenzwerte für Autos.
Die EU-Kommmission hatte vorgeschlagen, den Ausstoß pro Kilometer bis 2012 auf 120 g/km zu begrenzen.
Dabei soll allein schon die Motortechnik einen Wert von 130 g/km erreichen. Weitere 10 g sollen flankierend durch Biokraftstoffe, umweltschonendes Fahren und andere Maßnahmen eingespart werden.


Klimaschutzpolitik der Bundesregierung


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Vom 23. Mai 1949 (BGBl I S. 1) (BGBl III 100-1)
zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 28.8.2006 (BGBl I 2034)

Artikel 2

( ... )

( 2 ) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ( ... )