Welches Gericht nimmt die Klage an
Welcher Richter entscheidet
Welche Vollzugsgewalt setzt das Urteil durch
Die Nationen besitzen gewaltige Kriegs-Waffen
Der Wille zur Gerechtigkeit hat keine Kommando-Gewalt
_______________________________________________________________________
Klage gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nordamerika
vor dem Internationalen Gerichtshof
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Nordamerika
verstößt mit Vorsatz gegen Geltendes Völkerrecht
Verstoß gegen Artkel 33 der IV. Genfer Konvention wegen
verbotener Einschüchterung
Was den Respekt betrifft,
den der Präsident der Vereinigten Staaten von den Palästinensern verlangt,
den sollte er sich damit verdienen,
indem er Sanktionen gegen den Staat Israel durchführt,
die wegen dem Verstoß gegen das Verbot der Besiedlung
nach Artikel 49 der IV. Genfer Konvention seit 1967 zu fordern sind.
Damit verbunden ist eine
Klage gegen den Ministerpräsidenten von Israel wegen
Verstoß gegen Artikel 33 und 39 der IV. Genfer Konvention wegen
verbotener Kollektivhaft gegen die Bevölkerung im Gaza,
die eine Vergeltung für den Wahlsieg der Hamas im Jahr 2006 ist.
Verstoß gegen Artikel 49 der IV. Genfer Konvention wegen
dem Verbot der Besiedlung mit der eigenen Bevölkerung
in den seit 1967 völkerrechtswidrig besetzt gehaltenen Gebieten.
Die UN-Resolution 181 von 1947 hat
das Mandatsgebiet Palästina rechtsgültig aufgeteilt.
Der Staat Israel hat keine rechtlichen Ansprüche auf das
den Palästinensern zugeteilte Land.
Die UN Resolution 242 von 1967 fordert den Staat Israel rechtsgültig
zum Rückzug aus den besetzten Gebieten auf.
Verbot der Eroberung von Land durch Krieg.
Begründung
IV. Genfer Konvention - Art. 3 Nr.1 Buchst.c
Beeinträchtigung der persönlichen Würde,
namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung;
IV. Genfer Konvention - Art. 31
Auf die geschützten Personen darf keinerlei physischer
oder moralischer Zwang ausgeübt werden, ( ... ).
IV. Genfer Konvention - Art. 32
Die Hohen Vertragsparteien verbieten sich ausdrücklich
jede Massnahme, die körperliche Leiden oder ( ... ),
sondern auch alle andern Grausamkeiten, gleichgültig,
ob sie durch zivile Beamte oder Militärpersonen begangen werden.
IV. Genfer Konvention - Art. 33
Keine geschützte Person darf für eine Übertretung bestraft werden,
die sie nicht persönlich begangen hat.
Kollektivstrafen wie auch jede Massnahme zur Einschüchterung
oder Terrorisierung sind verboten.
Die Plünderung ist verboten.
Vergeltungsmassnahmen gegen geschützte Personen und ihr Eigentum sind verboten.
Artikel 39 der IV. Genfer Konvention
Den geschützten Personen, die infolge des Konflikts ihren Broterwerb verloren haben,
soll die Möglichkeit geboten werden, eine bezahlte Arbeit zu finden.
Sie sollen zu diesem Zwecke, unter Vorbehalt der Sicherheitserwägungen
und der Bestimmungen des Artikels 40, dieselben Vorteile geniessen
wie die Angehörigen der Macht, auf deren Gebiet sie sich befinden.
Wenn eine am Konflikt beteiligte Partei
eine geschützte Person Kontrollmassnahmen unterwirft,
die es dieser unmöglich machen, ihren Unterhalt zu verdienen,
besonders wenn diese Person aus Gründen der Sicherheit
keine bezahlte Arbeit zu angemessenen Bedingungen finden kann,
soll die erwähnte am Konflikt beteiligte Partei
für ihren Unterhalt und denjenigen der von ihr abhängigen Personen aufkommen.
Die geschützten Personen sollen in allen Fällen Beiträge aus ihrem Heimatland,
von der Schutzmacht oder den in Artikel 30 erwähnten Wohltätigkeitsgesellschaften
empfangen können.
________________________________________________
aus der Süddeutschen Zeitung vom 29. Januar 2018:
GAZA - Trumps Kollektivstrafe
Wenn die UN nicht genug Nahrungsmittel liefern können,
droht eine Katastrophe
von Alexandra Föderl-Schmid
»Für die Palästinenser ist das Streichen von US-Finanzhilfen
eine Strafaktion des Präsidenten Donald Trump, die Leben kosten kann.
Trump will,
das hat er beim Weltwirtschaftsforum in Davos noch einmal deutlich gemacht,
mit der simplen Formel "Geld gegen Verhandlungen"
die Palästinenser zu Gesprächen mit den Israelis unter US-Ägide zwingen.
Und er verlangt Respekt von den Palästinensern.
... und trifft damit die Palästinenser – vor allem jene im Gazastreifen.
Weil schon rund hundert Millionen US-Dollar zurückgehalten wurden,
haben die UN Probleme, die Versorgung der Menschen dort sicherzustellen,
von denen eine Million auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind.
Trump macht sich vermutlich keine Vorstellung davon,
welches Elend in diesem seit zehn Jahren abgeriegelten Küstenstreifen herrscht.
Die Palästinenser in Gaza haben keine Chance, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Durch die Blockade Israels,
das die Einfuhr jeglicher Güter kontrolliert und steuert,
kann sich die Wirtschaft nicht entwickeln.
Auch das ist eine Strafaktion,
die sich gegen die Hamas richten soll, aber die Bevölkerung trifft.
Viele haben Jobs in Israel verloren, als die Grenzen dichtgemacht wurden.
Die Blockade wurde 2007 verhängt,
nachdem sich die Hamas bei Wahlen ... gegen die Fatah durchgesetzt hatte.
Das Kalkül Israels,
dass die radikalislamische Organisation rasch klein beigeben würde,
ging nicht auf.
und israelischer Blockade,
die auch von Ägypten mitgetragen wird,
hat zum wirtschaftlichen Niedergang Gazas geführt.
Vermutlich hat sich Trump bisher
mit Gaza nicht so intensiv beschäftigt,
um die Folgen seiner Strafaktion für zwei Millionen Palästinenser ermessen zu können.
Es geht um deren Leben.«
Quelle:
Süddeutsche Zeitung, 29. Januar 2018, Seite 4
GAZA - Trumps Kollektivstrafe
Wenn die UN nicht genug Nahrungsmittel liefern können,
droht eine Katastrophe
von Alexandra Föderl-Schmid
_______________________________________________
Der anerkannte Völkerrechtler Christian Tomuschat sagt:
»Trump unterscheidet nicht zwischen den beiden Teilen der Stadt,
die mit dem Waffenstillstand nach dem Unabhängigkeitskrieg 1949
voneinander getrennt wurden.
West-Jerusalem ist seitdem von Israel beherrscht,
Ost-Jerusalem war zunächst von jordanischen Truppen besetzt,
wurde von Israel aber 1967 erobert.
Das sind die beiden Ereignisse,
die für die völkerrechtliche Beurteilung des Status von Jerusalem
noch immer ausschlaggebend sind:
Die Waffenstillstandsvereinbarung mit Jordanien von 1949
teilte die Stadt faktisch zwischen den beiden verfeindeten Parteien auf.
Diese Aufteilung kann nur unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser,
vor allem durch einen Friedensvertrag oder durch einen Beschluss der Vereinten Nationen
neu geregelt oder wieder aufgehoben werden.
Daran hat sich völkerrechtlich bis heute nichts geändert,
vor allem nicht dadurch,
dass der Ostteil der Stadt im Sechstagekrieg 1967 von Israel eingenommen wurde
und nun seit 50 Jahren besetzt ist.
Das belegen schon die maßgeblichen UN-Resolutionen,
die Resolution 242 von 1967, mit der der Sicherheitsrat Israel auffordert,
seine Truppen aus dem besetzten Gebiet abzuziehen.
Und vor allem die Resolution 298 von 1971, mit der der Sicherheitsrat bekräftigt
– wohlgemerkt mit Zustimmung der USA –,
dass alle Maßnahmen Israels, die den Status der Stadt verändern,
"totally invalid", völlig ungültig seien.
Und der Internationale Gerichtshof stellt 2004 mit seinem Gutachten
zur israelischen Mauer im Westjordanland fest,
dass auch Ost-Jerusalem besetztes Gebiet ist.
Außer Amerika sieht das die ganze Staatengemeinschaft so.
Kein Land kann beanspruchen,
seine Hauptstadt auf fremdem Staatsgebiet zu errichten.
Was der amerikanische Gesetzgeber beschließt,
ist für den völkerrechtlichen Status Jerusalems unerheblich.
Ost-Jerusalem ist von Israel 1967 erobert worden,
seine Annexion bedeutet eine Verletzung des Gewaltverbots der Vereinten Nationen.
Weder Israel noch Amerika noch sonst ein Staat
kann ohne Zustimmung der Palästinenser
den völkerrechtlichen Status Ost-Jerusalems ändern.«
Tomuschat:
»Es besagt nichts anderes, als dass Gewalt vor Recht geht.
Selbstverständlich kann sich keiner,
der mit militärischer Macht Fakten schafft,
darauf berufen,
dass damit auch Recht geschaffen wird.
Ost-Jerusalem ist palästinensisches Territorium,
wer es annektiert,
verletzt das auch von den Vereinten Nationen anerkannte
Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser.
Sämtliche Eroberungen,
die Israel im Sechstagekrieg 1967 gemacht hat,
sind völkerrechtlich nicht anerkannt.
Dazu gehört neben dem Gazastreifen und dem Westjordanland auch der Ostteil Jerusalems.
Auch wenn der Kampf um den Ostteil
ursprünglich der legitimen Selbstverteidigung Israels gedient haben mag,
rechtfertigt das nicht dessen spätere Annexion.«
Tomuschat:
»Auch das hat der Internationale Gerichtshof bestätigt.
Die Implantierung von Siedlern in besetzte Gebiete
widerspricht den Genfer Konventionen und
stellt eine schwere Verletzung des Völkerrechts dar.«
Tomuschat:
»Die USA werden sich, wenn sie klug sind, Zeit lassen, den Beschluss umzusetzen.
Selbst Trump hat wohl kein Interesse, noch mehr Öl ins Feuer zu schütten.«
Quelle:
Süddeutsche Zeitung, 19. Dezember 2017, Seite 11
Feuilleton - "Gewalt vor Recht"
Donald Trump hätte Jerusalem nicht als Hauptstadt Israels anerkennen dürfen,
sagt der Völkerrechtler Christian Tomuschat
Interview: Andreas Zielcke
__________________________________________________________
Die USA verteidigen
die Rolle Amerikas im Nahost-Friedensprozess
»Die USA haben eine Resolution der Vereinten Nationen blockiert,
die Präsident Donald Trumps Entscheidung zur Anerkennung Jerusalems
als Hauptstadt Israels rückgängig machen sollte.
Mit ihrem Veto am Montag verhinderten die USA die Resolution,
alle anderen 14 Mitglieder des Gremiums stimmten dafür.
Die UN-Botschafterin der USA, Nikki Haley,
kritisierte die Abstimmung scharf;
es handle sich um eine "Beleidigung".
Die USA hätten ihr Veto eingelegt, um die
"amerikanische Souveränität und die Rolle Amerikas
im Nahost-Friedensprozess zu verteidigen".
Trumps Entscheidung,
die US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen,
sei eine souveräne Entscheidung der Vereinigten Staaten
und stehe auch "vollständig im Einklang" mit bestehenden UN-Resolutionen.
Dass der Schritt den Friedensprozess im Nahen Osten behindere,
sei eine "empörende Behauptung", sagte Haley.
Israels UN-Botschafter Danny Dannon bezeichnete Bemühungen,
den Status Jerusalems im Sicherheitsrat oder der Vollversammlung zu diskutieren,
vor der Abstimmung als "Zeitverschwendung".«
Quelle:
Süddeutsche Zeitung, 19. Dezember 2017, Seite 8
USA legen ihr Veto ein, SZ
_________________________________________________________
Es darf von den Mitgliedsstaaten der UN nicht mehr geduldet werden,
wie der Präsident der Vereinigten Staaten von Nordamerika
und der Ministerpräsident von Israel
das Geltende Völkerrecht mit Vorsatz seit Jahrzehnten mißachten.
1. Februar 2018 © Heinz Kobald
Welcher Richter entscheidet
Welche Vollzugsgewalt setzt das Urteil durch
Die Nationen besitzen gewaltige Kriegs-Waffen
Der Wille zur Gerechtigkeit hat keine Kommando-Gewalt
_______________________________________________________________________
Klage gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nordamerika
vor dem Internationalen Gerichtshof
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Nordamerika
verstößt mit Vorsatz gegen Geltendes Völkerrecht
Verstoß gegen Artkel 33 der IV. Genfer Konvention wegen
verbotener Einschüchterung
Was den Respekt betrifft,
den der Präsident der Vereinigten Staaten von den Palästinensern verlangt,
den sollte er sich damit verdienen,
indem er Sanktionen gegen den Staat Israel durchführt,
die wegen dem Verstoß gegen das Verbot der Besiedlung
nach Artikel 49 der IV. Genfer Konvention seit 1967 zu fordern sind.
Damit verbunden ist eine
Klage gegen den Ministerpräsidenten von Israel wegen
Verstoß gegen Artikel 33 und 39 der IV. Genfer Konvention wegen
verbotener Kollektivhaft gegen die Bevölkerung im Gaza,
die eine Vergeltung für den Wahlsieg der Hamas im Jahr 2006 ist.
Verstoß gegen Artikel 49 der IV. Genfer Konvention wegen
dem Verbot der Besiedlung mit der eigenen Bevölkerung
in den seit 1967 völkerrechtswidrig besetzt gehaltenen Gebieten.
Die UN-Resolution 181 von 1947 hat
das Mandatsgebiet Palästina rechtsgültig aufgeteilt.
Der Staat Israel hat keine rechtlichen Ansprüche auf das
den Palästinensern zugeteilte Land.
Die UN Resolution 242 von 1967 fordert den Staat Israel rechtsgültig
zum Rückzug aus den besetzten Gebieten auf.
Verbot der Eroberung von Land durch Krieg.
Begründung
IV. Genfer Konvention - Art. 3 Nr.1 Buchst.c
Beeinträchtigung der persönlichen Würde,
namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung;
IV. Genfer Konvention - Art. 31
Auf die geschützten Personen darf keinerlei physischer
oder moralischer Zwang ausgeübt werden, ( ... ).
IV. Genfer Konvention - Art. 32
Die Hohen Vertragsparteien verbieten sich ausdrücklich
jede Massnahme, die körperliche Leiden oder ( ... ),
sondern auch alle andern Grausamkeiten, gleichgültig,
ob sie durch zivile Beamte oder Militärpersonen begangen werden.
IV. Genfer Konvention - Art. 33
Keine geschützte Person darf für eine Übertretung bestraft werden,
die sie nicht persönlich begangen hat.
Kollektivstrafen wie auch jede Massnahme zur Einschüchterung
oder Terrorisierung sind verboten.
Die Plünderung ist verboten.
Vergeltungsmassnahmen gegen geschützte Personen und ihr Eigentum sind verboten.
Artikel 39 der IV. Genfer Konvention
Den geschützten Personen, die infolge des Konflikts ihren Broterwerb verloren haben,
soll die Möglichkeit geboten werden, eine bezahlte Arbeit zu finden.
Sie sollen zu diesem Zwecke, unter Vorbehalt der Sicherheitserwägungen
und der Bestimmungen des Artikels 40, dieselben Vorteile geniessen
wie die Angehörigen der Macht, auf deren Gebiet sie sich befinden.
Wenn eine am Konflikt beteiligte Partei
eine geschützte Person Kontrollmassnahmen unterwirft,
die es dieser unmöglich machen, ihren Unterhalt zu verdienen,
besonders wenn diese Person aus Gründen der Sicherheit
keine bezahlte Arbeit zu angemessenen Bedingungen finden kann,
soll die erwähnte am Konflikt beteiligte Partei
für ihren Unterhalt und denjenigen der von ihr abhängigen Personen aufkommen.
Die geschützten Personen sollen in allen Fällen Beiträge aus ihrem Heimatland,
von der Schutzmacht oder den in Artikel 30 erwähnten Wohltätigkeitsgesellschaften
empfangen können.
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aus der Süddeutschen Zeitung vom 29. Januar 2018:
GAZA - Trumps Kollektivstrafe
Wenn die UN nicht genug Nahrungsmittel liefern können,
droht eine Katastrophe
von Alexandra Föderl-Schmid
»Für die Palästinenser ist das Streichen von US-Finanzhilfen
eine Strafaktion des Präsidenten Donald Trump, die Leben kosten kann.
Trump will,
das hat er beim Weltwirtschaftsforum in Davos noch einmal deutlich gemacht,
mit der simplen Formel "Geld gegen Verhandlungen"
die Palästinenser zu Gesprächen mit den Israelis unter US-Ägide zwingen.
Und er verlangt Respekt von den Palästinensern.
... und trifft damit die Palästinenser – vor allem jene im Gazastreifen.
Weil schon rund hundert Millionen US-Dollar zurückgehalten wurden,
haben die UN Probleme, die Versorgung der Menschen dort sicherzustellen,
von denen eine Million auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind.
Trump macht sich vermutlich keine Vorstellung davon,
welches Elend in diesem seit zehn Jahren abgeriegelten Küstenstreifen herrscht.
Die Palästinenser in Gaza haben keine Chance, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Durch die Blockade Israels,
das die Einfuhr jeglicher Güter kontrolliert und steuert,
kann sich die Wirtschaft nicht entwickeln.
Auch das ist eine Strafaktion,
die sich gegen die Hamas richten soll, aber die Bevölkerung trifft.
Viele haben Jobs in Israel verloren, als die Grenzen dichtgemacht wurden.
Die Blockade wurde 2007 verhängt,
nachdem sich die Hamas bei Wahlen ... gegen die Fatah durchgesetzt hatte.
Das Kalkül Israels,
dass die radikalislamische Organisation rasch klein beigeben würde,
ging nicht auf.
und israelischer Blockade,
die auch von Ägypten mitgetragen wird,
hat zum wirtschaftlichen Niedergang Gazas geführt.
Vermutlich hat sich Trump bisher
mit Gaza nicht so intensiv beschäftigt,
um die Folgen seiner Strafaktion für zwei Millionen Palästinenser ermessen zu können.
Es geht um deren Leben.«
Quelle:
Süddeutsche Zeitung, 29. Januar 2018, Seite 4
GAZA - Trumps Kollektivstrafe
Wenn die UN nicht genug Nahrungsmittel liefern können,
droht eine Katastrophe
von Alexandra Föderl-Schmid
_______________________________________________
Der anerkannte Völkerrechtler Christian Tomuschat sagt:
»Trump unterscheidet nicht zwischen den beiden Teilen der Stadt,
die mit dem Waffenstillstand nach dem Unabhängigkeitskrieg 1949
voneinander getrennt wurden.
West-Jerusalem ist seitdem von Israel beherrscht,
Ost-Jerusalem war zunächst von jordanischen Truppen besetzt,
wurde von Israel aber 1967 erobert.
Das sind die beiden Ereignisse,
die für die völkerrechtliche Beurteilung des Status von Jerusalem
noch immer ausschlaggebend sind:
Die Waffenstillstandsvereinbarung mit Jordanien von 1949
teilte die Stadt faktisch zwischen den beiden verfeindeten Parteien auf.
Diese Aufteilung kann nur unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser,
vor allem durch einen Friedensvertrag oder durch einen Beschluss der Vereinten Nationen
neu geregelt oder wieder aufgehoben werden.
Daran hat sich völkerrechtlich bis heute nichts geändert,
vor allem nicht dadurch,
dass der Ostteil der Stadt im Sechstagekrieg 1967 von Israel eingenommen wurde
und nun seit 50 Jahren besetzt ist.
Das belegen schon die maßgeblichen UN-Resolutionen,
die Resolution 242 von 1967, mit der der Sicherheitsrat Israel auffordert,
seine Truppen aus dem besetzten Gebiet abzuziehen.
Und vor allem die Resolution 298 von 1971, mit der der Sicherheitsrat bekräftigt
– wohlgemerkt mit Zustimmung der USA –,
dass alle Maßnahmen Israels, die den Status der Stadt verändern,
"totally invalid", völlig ungültig seien.
Und der Internationale Gerichtshof stellt 2004 mit seinem Gutachten
zur israelischen Mauer im Westjordanland fest,
dass auch Ost-Jerusalem besetztes Gebiet ist.
Außer Amerika sieht das die ganze Staatengemeinschaft so.
Kein Land kann beanspruchen,
seine Hauptstadt auf fremdem Staatsgebiet zu errichten.
Was der amerikanische Gesetzgeber beschließt,
ist für den völkerrechtlichen Status Jerusalems unerheblich.
Ost-Jerusalem ist von Israel 1967 erobert worden,
seine Annexion bedeutet eine Verletzung des Gewaltverbots der Vereinten Nationen.
Weder Israel noch Amerika noch sonst ein Staat
kann ohne Zustimmung der Palästinenser
den völkerrechtlichen Status Ost-Jerusalems ändern.«
Zielcke: Trump selbst und vor allem auch die israelische Regierung
rechtfertigen den Vorstoß mit der normativen Kraft des Faktischen.
Dass Jerusalem die Hauptstadt Israels ist, sei längst Normalität.
Was ist von diesem Argument zu halten?
rechtfertigen den Vorstoß mit der normativen Kraft des Faktischen.
Dass Jerusalem die Hauptstadt Israels ist, sei längst Normalität.
Was ist von diesem Argument zu halten?
Tomuschat:
»Es besagt nichts anderes, als dass Gewalt vor Recht geht.
Selbstverständlich kann sich keiner,
der mit militärischer Macht Fakten schafft,
darauf berufen,
dass damit auch Recht geschaffen wird.
Ost-Jerusalem ist palästinensisches Territorium,
wer es annektiert,
verletzt das auch von den Vereinten Nationen anerkannte
Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser.
Sämtliche Eroberungen,
die Israel im Sechstagekrieg 1967 gemacht hat,
sind völkerrechtlich nicht anerkannt.
Dazu gehört neben dem Gazastreifen und dem Westjordanland auch der Ostteil Jerusalems.
Auch wenn der Kampf um den Ostteil
ursprünglich der legitimen Selbstverteidigung Israels gedient haben mag,
rechtfertigt das nicht dessen spätere Annexion.«
Zielcke: Wenn Ost-Jerusalem annektiert ist, gelten hier die Genfer Konventionen.
Verbieten die nicht auf dem besetzten Gebiet Siedlungen gegen den Willen der Palästinenser?
Verbieten die nicht auf dem besetzten Gebiet Siedlungen gegen den Willen der Palästinenser?
Tomuschat:
»Auch das hat der Internationale Gerichtshof bestätigt.
Die Implantierung von Siedlern in besetzte Gebiete
widerspricht den Genfer Konventionen und
stellt eine schwere Verletzung des Völkerrechts dar.«
Zielcke: Wie an vielen Orten dieser Welt fallen bei Jerusalems Status
nun seit Jahrzehnten Recht und Fakten auseinander.
nun seit Jahrzehnten Recht und Fakten auseinander.
Tomuschat:
»Die USA werden sich, wenn sie klug sind, Zeit lassen, den Beschluss umzusetzen.
Selbst Trump hat wohl kein Interesse, noch mehr Öl ins Feuer zu schütten.«
Quelle:
Süddeutsche Zeitung, 19. Dezember 2017, Seite 11
Feuilleton - "Gewalt vor Recht"
Donald Trump hätte Jerusalem nicht als Hauptstadt Israels anerkennen dürfen,
sagt der Völkerrechtler Christian Tomuschat
Interview: Andreas Zielcke
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Die USA verteidigen
die Rolle Amerikas im Nahost-Friedensprozess
»Die USA haben eine Resolution der Vereinten Nationen blockiert,
die Präsident Donald Trumps Entscheidung zur Anerkennung Jerusalems
als Hauptstadt Israels rückgängig machen sollte.
Mit ihrem Veto am Montag verhinderten die USA die Resolution,
alle anderen 14 Mitglieder des Gremiums stimmten dafür.
Die UN-Botschafterin der USA, Nikki Haley,
kritisierte die Abstimmung scharf;
es handle sich um eine "Beleidigung".
Die USA hätten ihr Veto eingelegt, um die
"amerikanische Souveränität und die Rolle Amerikas
im Nahost-Friedensprozess zu verteidigen".
Trumps Entscheidung,
die US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen,
sei eine souveräne Entscheidung der Vereinigten Staaten
und stehe auch "vollständig im Einklang" mit bestehenden UN-Resolutionen.
Dass der Schritt den Friedensprozess im Nahen Osten behindere,
sei eine "empörende Behauptung", sagte Haley.
Israels UN-Botschafter Danny Dannon bezeichnete Bemühungen,
den Status Jerusalems im Sicherheitsrat oder der Vollversammlung zu diskutieren,
vor der Abstimmung als "Zeitverschwendung".«
Quelle:
Süddeutsche Zeitung, 19. Dezember 2017, Seite 8
USA legen ihr Veto ein, SZ
_________________________________________________________
Es darf von den Mitgliedsstaaten der UN nicht mehr geduldet werden,
wie der Präsident der Vereinigten Staaten von Nordamerika
und der Ministerpräsident von Israel
das Geltende Völkerrecht mit Vorsatz seit Jahrzehnten mißachten.
1. Februar 2018 © Heinz Kobald