Menschenrechte zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Internationaler Tag der Menschenrechte
Von Farid Gardizi
Kinderarbeit, Zwangsheirat, Zensur: Die Einhaltung der Menschenrechte ist auch im 21. Jahrhundert nicht selbstverständlich. Dabei stehen sie allen Menschen zu. In gleicher Weise. Unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und Alter. Der Tag der Menschenrechte erinnert jedes Jahr am 10. Dezember daran.
Der Zweite Weltkrieg und der Terror des Nationalsozialismus hatten gezeigt, dass es nicht ausreichte die Rechte eines Volkes allein der staatlichen Gewalt anzuvertrauen. Die Missachtung der Menschenrechte führte nicht nur zu einem "Akt der Barbarei", sondern mit dem Holocaust zu einem einzigartigen Zivilisationsbruch. Um Menschen zu schützen, sollte diese Aufgabe künftig die Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen gemeinsam leisten.
48 UN-Mitgliedstaaten stimmten im Pariser Palais de Chaillot für das in Kleinarbeit ausgehandelte Papier. Gegenstimmen gab es keine. Acht Länder, darunter die Sowjetunion, Saudi-Arabien und Südafrika, enthielten sich. In 30 Artikeln gewährleisten die Vereinten Nationen fortan das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, die Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit, das Verbot von Sklaverei und Folter, das Recht auf Arbeit, Bildung und Gesundheit – es sind Rechte, die heute zum universell gültigen Wertekatalog gehören und zahlreichen Staatsverfassungen als Grundlage dienten.
Um möglichst vielen UN-Mitgliedstaaten die Zustimmung zu erleichtern, war die Erklärung völkerrechtlich nicht verbindlich, sie mahnte vielmehr, dass nicht nur Staaten oder Gruppen Rechte besitzen, sondern alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und Alter.
Die anwesenden Staaten verpflichteten sich 1948 jedoch, dauerhaft nationale und internationale Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenrechte einhalten zu können. Viele Verträge und Konventionen folgten und präzisierten die einzelnen Rechte, damit sie völkerrechtlich verbindlich wurden.
Erst 1966 gelang es den UN-Mitgliedstaaten, die Allgemeine Erklärung über die Menschenrechte mit zwei Konventionen in geltendes Recht umzusetzen:
den "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" (Freiheitsrechte) und
den "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" (Sozialrechte).
Zehn weitere Jahre vergingen, bis 1975 die nötige Anzahl von Ratifikationen erreicht war und die beiden Pakte in Kraft treten konnten. Sie sind von fast allen Staaten der Erde angenommen worden und gehören heute zum Fundament der globalen Ordnungspolitik.