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Heinz Kobald

  
 
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Staatsvertrag der Bundesregierung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland


Staatsvertrag der Bundesregierung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung – Artikel: Veröffentlicht am: 14.11.2002

Bundesregierung schließt Staatsvertrag mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland

Die Höhe der Mittel, die der Bund dem Zentralrat der Juden in Deutschland mit diesem Staatsvertrag zur Verfügung stellen werde, wird sich auf drei Millionen Euro belaufen, was einer Verdreifachung der bisherigen Mittel bedeutet.
Dies gaben Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Präsident des Zentralrates Paul Spiegel und Bundesinnenminister Otto Schily am 14. November 2002 in Berlin bekannt.
Bundeskanzler Schröder sprach von der wichtigen Integrationsleistung des Zentralrates der Juden in Deutschland, die dieser für die gesamte deutsche Gesellschaft ausübe.

Paul Spiegel, der Präsident des Zentralrates, nannte den Abschluss des Staatsvertrages ein "historisches Ereignis". Damit werde es von der Bundesregierung nicht nur anerkannt, sondern auch gefördert, dass es
in Deutschland wieder ein aktives jüdisches Leben gebe.
Heute hätten die 83 jüdischen Gemeinden in Deutschland 100.000 Mitglieder.

Diejenigen, die von ihnen 1945 nach Deutschland zurückgekehrt seien, hätten sich so etwas nicht vorstellen können, sagte Spiegel.
Der Zentralrat sei dem Bundeskanzler besonders dankbar, dass er sich ihrer Sorgen angenommen habe.



Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Artikel: Veröffentlicht am: 24.01.2003

Staatsvertrag zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden

Wegen der Feierlichkeiten zum Elysée-Vertrag fand in der 4. Kalenderwoche keine reguläre Sitzung des Bundeskabinetts statt.
Dafür wurde am 24. Januar 2003 im Umlaufverfahren dem Entwurf eines Staatsvertrages zwischen der Bundesregierung Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland zugestimmt.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - elist@abo.bundesregierung.de
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de Internet: http://www.bundesregierung.de/



Zitat

Die Arbeit des Zentralrats der Juden in Deutschland im kulturellen, sozialen und integrationspolitischen Bereich soll unterstützt werden.


Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland erhält erstmals eine vertragliche Grundlage.
Mit dem Vertrag ist eine Verdreifachung der bisherigen Fördermittel verbunden.
Zudem würdigt die Bundesregierung mit dem Abkommen die Arbeit des Zentralrates für den Wiederaufbau jüdischen Lebens in Deutschland.


Der Bundesrat hat am 11. Juli 2003 dem Vertrag mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland zugestimmt. Vom Bundeskabinett wurde der dafür notwendige Gesetzentwurf zum Vertrag mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland bereits am 26. Februar beschlossen. Durch das Vertragsgesetz wird die gesetzliche Voraussetzung für die Gewährung der im Vertrag vereinbarten Leistungen geschaffen.
Der Bundestag ratifizierte den Vertrag am 6. Juni 2003.
Der zu Grunde liegende Staatsvertrag wurde am 27. Januar in Berlin durch Bundeskanzler Gerhard Schröder und den Präsidenten des Zentralrates der Juden, Paul Spiegel, unterzeichnet. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden in Deutschland wird damit erstmals auf eine vertragliche Grundlage gestellt.

Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages würdigte Schröder den Vertrag als ein bedeutsames Zeichen des Vertrauens der jüdischen Gemeinschaft in die deutsche Gesellschaft und Demokratie.
Der Vertrag sei ein Signal der Ermutigung für ein religiöses und kulturelles jüdisches Leben in Deutschland.
Zentralratspräsident Spiegel sprach von einem "wahrlich historischen Tag für das Judentum in Deutschland".

Verdienste des Zentralrates gewürdigt
Aus Sicht der Bundesregierung ist dieser Vertrag auch ein Zeichen der hohen Anerkennung gegenüber der jüdischen Gemeinschaft.
Unbeirrt und mutig setze sich diese für einen Wiederaufbau ihrer Gemeinden ein - und das "gerade in Deutschland, wo der Völkermord an den europäischen Juden mit solcher verbrecherischer Systematik geplant und ausgeführt worden ist", sagte Schröder.
Das Datum der Vertragsunterzeichnung sei mit Bedacht auf den heutigen 58. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz gelegt worden. Somit werde das Gedenken an den Holocaust mit dem Bekenntnis zu einer guten und sicheren Zukunft der Juden in Deutschland verbunden.

Zentralrat der Juden steht vor großen Aufgaben
Die Aufgaben des Zentralrats haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Die jüdischen Gemeinden in Deutschland bilden heute die drittgrößte Gemeinde in Europa.
Über 100.000 Juden werden gegenwärtig in 83 jüdischen Gemeinden religiös, kulturell und sozial unterstützt und begleitet.
Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland gehört weltweit zu der sich am schnellsten entwickelnden jüdischen Gemeinde. Sie ist - insbesondere durch die Zuwanderung aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (GUS-Staaten) - auf das Dreifache angewachsen.
Auch diese ernorme Integrationsarbeit des Zentralrates soll mit dem Vertrag gewürdigt werden.

Für seine überregionalen kulturellen, sozialen und integrationspolitischen Aufgaben stellt die Bundesregierung dem Zentralrat drei Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
Das ist eine Verdreifachung der bisherigen Förderung.

Der heute geschlossene Vertrag solle Anerkennung, Ermutigung und Bestärkung sein, so Schröder.
Die Bundesregierung werde dem Zentralrat der Juden bei seiner Arbeit ein verlässlicher Partner sein.
Der Vertrag steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages durch ein Bundesgesetz.

Quelle:
http://www.bundesregierung.de/artikel,-464251/Staatsvertrag-mit-dem-Zentralr.htm



Vertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundeskanzler,
und
dem Zentralrat der Juden in Deutschland
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -,
vertreten durch
den Präsidenten
und die Vizepräsidenten


Präambel


Im Bewusstsein der besonderen geschichtlichen Verantwortung des deutschen Volkes für das jüdische Leben in Deutschland, angesichts des unermesslichen Leides, das die jüdische Bevölkerung in den Jahren 1933 bis 1945 erdulden musste, geleitet von dem Wunsch, den Wiederaufbau jüdischen Lebens in Deutschland zu fördern und das freundschaftliche Verhältnis zu der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu verfestigen und zu vertiefen, schließt die Bundesrepublik Deutschland mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland folgenden Vertrag:


Artikel 1
Zusammenwirken


Die Bundesregierung und der Zentralrat der Juden in Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts, der nach seinem Selbstverständnis für alle Richtungen innerhalb des Judentums offen ist,
vereinbaren eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Bereichen, die die gemeinsamen Interessen berühren und in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen.
Die Bundesregierung wird zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft
und den integrationspolitischen und sozialen Aufgaben des Zentralrats
in Deutschland beitragen.
Dazu wird sie den Zentralrat der Juden in Deutschland bei der Erfüllung seiner überregionalen Aufgaben sowie den Kosten seiner Verwaltung finanziell unterstützen.


Artikel 2
Staatsleistung


(1) Zu den in Artikel 1 genannten Zwecken zahlt die Bundesrepublik Deutschland an den Zentralrat der Juden in Deutschland jährlich einen Betrag von

3.000.000 €,

beginnend – unabhängig vom Inkrafttreten des Vertrages – mit dem Haushaltsjahr 2003.


(2) Die Vertragsschließenden werden sich nach Ablauf von jeweils fünf Jahren – beginnend im Jahr 2008 – hinsichtlich einer Anpassung der Leistung nach Absatz 1 verständigen. Sie sind sich darüber einig, dass die Entwicklung der Zahl der vom Zentralrat repräsentierten Gemeindemitglieder ein wichtiges Kriterium bei der Berechnung der Leistungsanpassung darstellt.


Artikel 3
Zahlungsmodalitäten


Die Leistung wird 2003 in einer Summe, ab 2004 mit je einem Viertel des Jahresbetrages jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November gezahlt.


Artikel 4
Prüfung der Verwendung der Mittel


Der Zentralrat der Juden in Deutschland weist die Verwendung der Zahlung jährlich durch eine von einem unabhängigen vereidigten Wirtschaftsprüfer geprüfte Rechnung nach. Die Rechnung und der Bericht des Wirtschaftsprüfers sind der Bundesregierung vorzulegen.


Artikel 5
Weitere Einrichtungen des Zentralrats


(1) Der Bund wird darüber hinaus auch zukünftig die bisher geförderten Einrichtungen des Zentralrats der Juden in Deutschland – Hochschule für jüdische Studien und Zentralarchiv zur Erforschung der deutsch-jüdischen Geschichte, beide mit Sitz in Heidelberg – auf freiwilliger Basis unterstützen.

(2) Die Förderung der Hochschule für Jüdische Studien erfolgt derzeit mit einem Bundesanteil von 30 Prozent im Einvernehmen mit den Ländern.

(3) Das Zentralarchiv wird vom Bund institutionell gefördert auf der Grundlage der vorgelegten Wirtschaftspläne.

(4) In beiden Fällen handelt es sich um vom Bund jährlich festzulegende Zuwendungen im Sinne des Bundeshaushaltsrechts nach den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers.


Artikel 6
Ausschluss weiterer Leistungen


(1) Der Zentralrat der Juden in Deutschland wird über die in Artikel 2 und 5 gewährten Leistungen hinaus keine weiteren finanziellen Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland herantragen.

(2) Auf besonderer Grundlage mögliche oder bestehende Leistungen an die jüdische Gemeinschaft auf Bundesebene bleiben durch diesen Vertrag unberührt, insbesondere staatliche Leistungen für die Integration jüdischer Zuwanderer aus den GUS-Staaten und für die Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern vom 21. Juni 1957.


Artikel 7
Vertragsanpassung


Die Vertragsschließenden sind sich bewusst, dass die Festlegung der finanziellen Leistungen dieses Vertrages auf der Grundlage der derzeitigen Verhältnisse erfolgt. Bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse werden sich die Vertragsschließenden um eine angemessene Anpassung bemühen.


Artikel 8
Freundschaftsklausel


Die Vertragsschließenden werden etwa in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Vertrages in freundschaftlicher Weise beseitigen.


Artikel 9
Zustimmung des Deutschen Bundestages,
Inkrafttreten


(1) Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages durch ein Bundesgesetz.

(2) Er tritt am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, mit dem diesem Vertrag zugestimmt wird, in Kraft.



Quelle:
http://www.bundesregierung.de/Anlage464250/Vertragstext.doc