Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
Startseite / PALÄSTINA / Obamas Agressivität für den Frieden in Palästina / Bericht der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen über den Gaza Konflikt vom 25. September 2009
Völkerrechtliche Pflichten der Vertragsparteien der Genfer Abkommen
UN Bericht Gaza Krieg 2009

Human Rights Council

Bericht der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen
über den Gaza Konflikt


Vom 25. September 2009

309.
Schließlich ist es sinnvoll, daran zu erinnern, dass an bewaffneten Konflikten unbeteiligte Staaten hinsichtlich des Schutzes von Zivilpersonen und derjenigen, die außer Gefecht sind und deren Rechte Verantwortung tragen, und eine entscheidende Rolle spielen.

Gemäss dem gemeinsamen Art. 1
der 1949 abgeschlossenen Genfer Abkommen
verpflichten sich "die hohen Vertragsparteien [ ... ]
das vorliegende Abkommen
unter allen Umständen einzuhalten
und seine Einhaltung durchzusetzen."

Diese Regelung enthält Verpflichtungen nicht nur für Akteure und Handlungen, die unter die Zuständigkeit der jeweiligen Staaten fallen, sondern auch in Bezug zur internationalen Durchsetzung der Abkommen.
Vertragsparteien der Genfer Abkommen unterliegen ebenfalls der Verpflichtung, das Durchkommen humanitärer Hilfe zu ermöglichen, und eine Rolle bei der Bereitstellung derartiger Hilfe für die geschützte Bevölkerung im Bedarfsfalle zu spielen.
( Art. 23 und 59 des 4. Genfer Abkommens )

310.
Zum Abschluss möchte die Kommission betonen,
dass alle Konfliktbeteiligte verpflichtet sind,
die Menschenrechte aller zu achten.


Herausgegeben von Abraham Melzer, Verlag, Neu Isenburg 2010
SEMIT edition
Seiten 155, 156