( A ) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Zitat aus der Präambel:
"Da die Anerkennung der angeborenen Würde und
der gleichen und unveräußerlichen Rechte
aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen
die Grundlage von Freiheit,
Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte
zu Akten der Barbarei geführt haben,
die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen,
da es notwendig ist,
die Menschenrechte durch
die Herrschaft des Rechtes zu schützen,
damit der Mensch nicht gezwungen wird,
als letztes Mittel zum Aufstand
gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,"
der gleichen und unveräußerlichen Rechte
aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen
die Grundlage von Freiheit,
Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte
zu Akten der Barbarei geführt haben,
die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen,
da es notwendig ist,
die Menschenrechte durch
die Herrschaft des Rechtes zu schützen,
damit der Mensch nicht gezwungen wird,
als letztes Mittel zum Aufstand
gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,"
Angesichts der "Erklärung" von Herrn Markus Kaim erscheint es nicht ganz unnötig, darauf hinzuweisen, daß es für keine Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Hintertürchen einer "strukturellen Parteilichkeit" geben kann.
Angesichts des Boykotts der Hamas für ihre Absichtserklärung, den Staat Israel zerstören zu wollen, ist mir das Ausmaß einer Beeinträchtigung der völkerrechtlichen Glaubwürdigkeit der Verantwortungsträger in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland durch das Handeln mit einer strukturellen Parteilichkeit in Palästina noch nicht bewußt.
18 Tevet 5769 * 14. Januar 2009 © Heinz Kobald