Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Der Aufruf zur Solidarität
Der Europäische Jüdische Kongreß
Anzeige des Zentralrates der Juden Deutschland in der SZ vom 20. Juli 2006




Anzeige des Zentralrates der Juden Deutschland
in der Süddeutschen Zeitung vom 20. Juli 2006 auf Seite 9



Darauf wollte ich mit dieser Anzeige antworten:

"Jeder Standpunkt ist unerträglich,
aber gar keinen Standpunkt zu haben
das ist noch unerträglicher."

Gottfried Benn, Deutscher Dichter, 1866-1956


In der vorgesehenen Resolution des Menschenrechts-Rates war u.a. auch
eine Verurteilung der Raketen-Angriffe aus dem Gaza auf Israel und
eine Forderung nach der Freilassung der 64 Mitglieder der Regierung und des Parlaments
der Autonomen-Verwaltung der Palästinenser enthalten.
US-Präsident George W. Bush hat gegen diese Resolution des Menschenrechts-Rates sein Veto eingelegt,
weil darin die Hisbollah nicht als die allein Schuldige für die Vorgänge im Libanon genannt
wird.

Seit diesem Augenblick sollen alle Europäer davon überzeugt sein,
die Hisbollah ist allein an allen Toten im Libanon und der Zerstörung des Libanon die Schuldige.
Die Deutsche Presse gibt sich Mühe, die Gründe des US-Präsidenten zu erklären.
Daß es für das Geschehen im Libanon nicht nur einen Verantwortlichen gibt,
weiß jeder Unabhängig Denkende Europäer.

Amerikas und Israels Regierungen sind nicht die Vordenker für Europas Einsichten.
Jedoch besteht die Gefahr,
daß sich Europa von beiden Regierungen zu zahlreichen Verstößen gegen das Geltende Völkerrecht verleiten läßt.
Beide Staaten verletzen seit 39 Jahren in Tat-Gemeinschaft das Geltende Völkerrecht:

Die Resolution des UN-Sicherheitsrates Nr. 242 von 1967 fordert den Abzug der Israelischen Verteidigungsarmee (IDF) aus den Besetzten Gebieten und
die Unverletzbarkeit für jedes Territorium.

Der Internationale Gerichtshof fordert 2004 den Abriß der Israelischen Mauer.

Ich fordere von Der Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Politik,
die die Forderungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) und des Völkerrechts tatkräftig und glaubwürdig einhält.

Art. 1 GG - verpflichtet alle Staatliche Gewalt zum Schutz der Würde jedes Menschen.
Das Deutsche Volk bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage des Friedens und der Gerechtigkeit jeder menschlichen Gemeinschaft.

Art. 25 GG
- erklärt Das Völkerrecht zum Bestandteil des Bundesrechts und stellt seine Rechte und Pflichten über die Gesetze.

IV. Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegsgebieten 1949 ( IV. GK )

Art. 1, IV. GK - Diese Konvention ist von allen Unterzeichnerstaaten einzuhalten und ihre Einhaltung unter allen Umständen durchzusetzen.
Demnach erfüllt eine Verurteilung von Verletzungen des Völkerrechts diese Forderung nur ungenügend.

Unterzeichnerstaaten sind neben Deutschland auch Israel.

Art. 49, IV. GK - Verbietet der Besatzungsmacht eine Besiedlung der Besetzten Gebiete

Art. 55, IV. GK und Art. 73 UN-Charta -
Verpflichten die Besatzungsmacht zur umfassenden Versorgung der Bevölkerung in den Besetzten Gebieten und deren Besonderen Schutz und Förderung

Art. 51 UN-Charta
- Definiert das Recht auf Selbstverteidigung bei einem »bewaffneten Angriff« und seine Grenzen.

Das Recht auf Selbstverteidigung findet dort seine Grenzen,
wenn durch seine Ausübung der »Weltfrieden« und die »Internationale Sicherheit« gefährdet werden.

Heinz Kobald

Der Unerträgliche Standpunkt

In Art.20 GG ist festgeschrieben, die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Solidaritäts-Erklärungen mit Verletzungen des Völkerrechts im Namen des Deutschen Volkes sind mit dem Geist des GG unvereinbar.


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Doch ich bin kein Verein,
der die Ausgaben von ca. 600 € für diese Anzeige aus seiner Vereinskasse bezahlen kann.

Außerdem bin ich kein Verein,
der von der Bundesregierung einen Zuschuß aus Steuergeldern erhält.

Was ich mit der Anzeige jetzt machen werde?
In einen Leserbrief umwandeln.
Früher hätte ich sie vielleicht zerrissen und in den Papierkorb geworfen.
Heute übergebe ich sie dem digitalen Papierkorb Internet.


26 Tammuz 5766 * 22. Juli 2006 © Heinz Kobald