Israelischer Abzugsplan, Quelle: F.A.Z.
ohne rechtsstaatliche Grundlage
Ein Staat beweist
durch die Nichtachtung des Völkerrechts,
dass er keine Demokratie ist.
Welche unzutreffenden Meinungen über den Abzug Israels aus Gaza aus “berufenem“ Munde öffentlich verbreitet werden,
geht aus folgendem Interview hervor.
»( ... ) Segev: Die Räumung von Gaza ist keine erfreuliche Sache, ( ... ),
was dahinter steht, dass die Palästinenser,
also der Terror eigentlich gesiegt hat.
Wir gehen nicht aus Gaza, weil wir das beschlossen haben,
wir gehen aus Gaza, weil der Terror uns dazu gezwungen hat. ( ... )«
Segev: Es wäre schön, wenn man sagen könnte,
dass uns das zum Frieden bringt. ( ... ).
Es bringt uns nicht wirklich zum Frieden, (... ),
was uns eben durch den Terrorismus aufgezwungen wird.
Quelle: Deutschlandfunk vom 30.06.2005, ( ... ) -
Heftige Proteste in Israel gegen Gazarückzug,
Moderation: Dirk Müller,
am Telefon: Tom Segev, israelischer Publizist und Historiker.
Welche Folgerungen werden da "historisiert". Der Terror hat gesiegt !
Nicht das Recht, nicht das Völkerrecht! Nicht die Einsicht!
Und oben drauf noch das traurige Häubchen aus Sahne
"Was haben wir davon?"
Daß der Rückzug eine 38 Jahre alte Forderung des Völkerrechts ist,
bleibt unausgesprochen!
Warum hat der Moderator daran nicht gedacht?
Ist er tatsächlich auch der Ansicht, Israel weicht im Gaza nur dem Terror und der Gewalt?
Gerade das ist es aber, was Sharon nicht hören will.
Überraschend ist auch der Widerspruch bei Tom Segev zwischen seinem Interview und seiner Sicht auf Palästina in seinem Buch.
Wenn ganz Palästina den Arabern zuzusprechen ist, warum dann diese gewaltsame Weigerung der jüdischen Siedler, den im Krieg 1967 eroberten Gaza zu verlassen?
»"Die ganze Sache war von Anfang an merkwürdig", schreibt Tom Segev.
Warum, so fragt der israelische Historiker und Journalist,
ließen sich die Briten auf das Abenteuer Palästina ein? ( ... ).
Trotzdem wehte der Union Jack knapp dreißig Jahre über Jerusalem.
Aber was Segev mehr interessiert, sind die Motive Londons,
sich ausgerechnet für die zionistische Bewegung einzusetzen.
"Ebenso gut hätte man Palästina den Arabern überlassen können.“
Deshalb wirft Segev einen Blick auf die Mandatszeit und damit auf den Beginn des Nahostkonflikts.«
Quelle: Rheinischer Merkur Nr. 27.07.2005,
Der frühe Kampf ums Heilige Land
Tom Segev: Es war einmal ein Palästina.
Juden und Araber vor der Staatsgründung Israels.
Siedler Verlag, München 2005, 672 Seiten, 28 EUR.
Welch eine Überheblichkeit auch in der Justiz in Israel,
trotz der IV. Genfer Konvention von 1949 und einer rechtsgültigen UN-Resolution des Sicherheitsrates von 1967 über den Gaza im Jahr 2005 eine eigene gerichtliche Entscheidung zu verkünden.
Gaza-Streifen gehört nicht zu Israel
Oberster Gerichtshof in Jerusalem erklärt Räumung der Siedlungen für rechtmäßig
»Tel Aviv - Der Oberste Gerichtshof Israels hat den jüdischen Siedlern im Gaza-Streifen,
aber auch der israelischen Regierung ( ... )
in einem wegweisenden Urteil eine schwere Niederlage bereitet
und den Gaza-Streifen und das Westjordanland
als nicht zugehörig zum Staate Israel erklärt.
Beide Landstriche seien im Krieg erobert worden und daher kein israelisches Staatsgebiet. ( ... )
Israels Zentrales Amt für Statistik hat unterdessen Zahlen veröffentlicht,
wonach die Bautätigkeit in jüdischen Siedlungen im Westjordanland und im Gaza-Streifen
im ersten Vierteljahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr um 83 Prozent zugenommenhabe. ( ... ).«
Quelle:
Süddeutsche Zeitung, Nr. 131, 10. Juni 2005, Seite 11,
Thorsten Schmitz
Dieses Urteil ist aufgrund der Geltung des Völkerrechts irrelevant.
Denn Israel hat die Genfer Konvention unterzeichnet.
Im Widerspruch dazu hat sich Israel jedoch
bei der Besatzung des Gaza 1967 geweigert,
die Genfer Konvention zu befolgen.
Um den Umfang dieser Weigerung zu verstehen,
ist es von Bedeutung, welche Forderungen die Genfer Konvention an eine Besatzungsmacht stellt.
Bleibt die Zivilbevölkerung im besetzten Gebiet, so ist sie so geschützt, wie dies in den vorausgehenden Artikeln bestimmt wird. (Art. 47 GA IV).
Die feindliche Macht ist dazu verpflichtet,
die Bevölkerung mit Lebens- und Arzneimitteln zu versorgen (Art. 55 I GA IV) und
das Gesundheitswesen in diesem Gebiet aufrechtzuerhalten (Art. 56 I GA IV; 14 ZP I).
Über die Eigentumsverhältnisse in Gaza oder gar über die Zugehörigkeit des Gaza zum Israelischen Staatsgebiet kann kein Gericht in Israel mit einem Urteil rechtswirksam entscheiden.
Ihm fehlt dafür die erste Voraussetzung: die Zuständigkeit.
Weder an diesem Land in seiner Gesamtheit noch in diesem Land an Teilgebieten kann der Staat Israel irgendwelche rechtlichen Ansprüche geltend machen.
Alle jüdischen Siedler und die Unterstützung vom Staat Israel einschließlich der Schutzfunktionen der Armee waren und sind ein Verstoß gegen das Völkerrecht.
über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (mit Anhängen)
Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949 - Inkrafttreten: 21. Oktober 1950
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich,
das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.
Art. 3
Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist und der auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien gehalten,
wenigstens die folgenden Bestimmungen anzuwenden: ( ... )
Zu diesem Zwecke sind und bleiben in bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und jedenorts verboten:
a.
Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art,
Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung;
Art. 49
( ... )
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung
in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.
Zu den Signatarstaaten des Genfer Abkommens gehört auch Israel.
Doch Israel hat zu Beginn der Besatzung des Gaza 1967 erklärt,
es werde die Genfer Konvention nicht einhalten.
»Israel hatte sich nach der Besetzung des Westjordanlandes und des Gazastreifens im Sechstagekrieg 1967 geweigert, die Genfer Konvention im Umgang mit den Palästinensern anzuwenden.«
( NZZ Online, 24. August 2004 )
Wenn ein Staat sich selbst als Demokratie bezeichnet, dann ist es eine Unmöglichkeit, zu erklären,
er werde das Völkerrecht bei seinen Handlungen nicht beachten.
Doch weder diese Erklärung noch eine Kündigung des Genfer Abkommens
befreit Israel von den Verpflichtungen, die nach den Grundsätzen des Völkerrechts zu erfüllen sind,
wie sie sich aus den unter zivilisierten Völkern feststehenden Gebräuchen,
aus den Gesetzen der Menschlichkeit und
aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens ergeben. ( Art. 158 GA IV )
Art. 158 GA IV
Jeder Hohen Vertragspartei steht es frei, das vorliegende Abkommen zu kündigen. ( ... )
Die angezeigte Kündigung bleibt jedoch,
wenn die kündigende Macht in einen Konflikt verwickelt ist,
solange unwirksam, als der Friede nicht geschlossen wurde ( ... )
Das Verhalten der Regierungen von Israel während der Besatzungszeit ist aufgrund dieser Artikel nur als völkerrechtswidrig zu betrachten.
Oder liegt all diesen Geschehnissen doch nur das Ziel des Zionismus zugrunde, in Palästina einen Jüdischen Staat zu gründen? Ihn sogar noch zu vergrößern?
Wie kann daher ein deutscher Außenminister ohne Skrupel von einer israelischen Universität einen Doktorhut annehmen?
Bei aller Hochachtung für die Leistungen des Außenministers und für die Universität in Israel gibt es doch Augenblicke, in denen ein anderes Handeln dringend gefordert ist, um auf die gröbsten Rechtsverstöße aufmerksam zu machen – und auf persönliche Ehrungen zu verzichten.
In dem Zusammenhang stehen auch
die Artikel der IV. Genfer Konvention,
gegen die der Mauerbau Israels verstößt:
Es ist verboten,
die für die Zivilbevölkerung lebensnotwendigen Objekte,
wie zum Beispiel landwirtschaftliche Gebiete, Ernte- und Viehbestände,
die zur Erzeugung von Nahrungsmittelngenutzt werden oder
Trinkwasserversorgungsanlagen und -vorräte sowie Bewässerungsanlagen anzugreifen, zu zerstören, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen. ( Art. 54 II ZP I; Art. 14 ZP II).
Sie dürfen ebenfalls nicht zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden (Art. 54 IV ZP I).
Wenn die Objekte jedoch ausschließlich zur Versorgung der Streitkräfte verwendet werden, d. h. zur unmittelbaren Unterstützung einer militärischen Handlung, finden die Verbote keine Anwendung,
falls die Zivilbevölkerung dadurch nicht einer Hungersnot ausgesetzt oder zum Weggang gezwungen wird (Art. 54 III lit. a-b ZP I).
Auf der Grundlage der Genfer Konvention von 1949 konnte die UN nichts anderes von Israel fordern,
als sich aus den besetzten Gebieten wieder zurück zu ziehen.
Die UN Resolution Nr. 242 vom 22. November 1967 fordert eindeutig den Rückzug der Armee Israels aus allen besetzten Gebieten.
Resolution 242 (1967) vom 22. November 1967
Der Sicherheitsrat,
mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten,
unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg ( ... )
i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den) Gebieten,
die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden; ( ... )
Auf der 1382. Sitzung des Sicherheitsrats einstimmig verabschiedet.«
Es ist eine politische “Unanständigkeit“, wenn der Staat, an den sich die Forderungen einer verbindlichen Resolution des UN-Sicherheitsrates richten, darüber von seinem Parlament abstimmen lässt, ob er diese UN-Resolution auch befolgen will. Das sogar nach 38 Jahren ihres Bestehens!
»Tel Aviv - "Ein schwerer Tag für uns alle",
eröffnete Israels Premier Ariel Scharon die Regierungsabstimmung
zur Räumung von 25 Siedlungen im Gazastreifen und im nördlichen Westjordanland. ( ... )
Finanzminister Benjamin Netanjahu kündigte erst am Vorabend seinen Widerstand an.
Seine Begründung verwirrte mehr als sie klar stellte:
So sei die Verweigerung eines Volksentscheids Ursache seiner Ablehnung. ( ... )«
Quelle: Die Welt, 21. Februar 2005,
Israels Regierung beschließt Räumung des Gaza-Streifens,
von Norbert Jessen
Darüber kann kein Parlament einer rechtsstaatlichen Demokratie auf der Welt ernsthaft rechtswirksam für seinen Staat abstimmen,
ob die Forderung einer rechtsgültigen Resolution des UN-Sicherheitsrates befolgt wird oder nicht.
Dieser Spielraum für eine von der UN geforderten Handlung besteht nicht.
Doch Israel will sich den Anschein einer Demokratie geben,
die einzige in der Arabischen Welt zu sein -
und stellt die Befolgung einer UN-Resolution zur Wahl,
die zudem noch auf dem Völkerrecht beruht.
Eine überheblichere Inszenierung eines Abstimmungs-Schauspieles in der Knesset, das keinerlei Verständnis für das Wesen einer Demokratie widerspiegelt, kann ich mir nicht mehr vorstellen.
Dazu noch die völlig überflüssige Entscheidung eines höchsten Gerichtes in Israel:
der Gaza gehöre nicht zum Staatsgebiet Israels.
Leere Hülsen und überheblich zugleich sind diese pseudo-demokratischen Kopfstände in der Knesset und die pseudo-juristischen am Obersten Gericht in Israel.
Keine rechtsgültige UN-Resolution bedarf der Bestätigung durch die Justiz des Staates, an den sich die Resolution mit ihren Forderungen richtet.
Will Israel damit demonstrieren, daß für Palästina nur des Recht Israels gilt – und nicht das Völkerrecht, das über dem Recht der einzelnen Staaten steht?
Israel hat nach dem Völkerrecht keinerlei Entscheidungsgewalt über das West-Jordanland und den Gaza.
Es hat nur den Bewegungsspielraum einer Besatzungsmacht.
Den es jedoch ebenso verletzt wie nicht erfüllt.
Der schließt jedoch nicht das Recht ein, Siedlungen für die Bürger des eigenen Staates auf dem durch Krieg eroberten Gebiet zu errichten.
Ist es ein "Zaun gegen den Terror" oder
eine "Annexion"?
»Die 730 Kilometer lange Grenzanlage wird als Israels kostspieligstes Bauwerk in seine Geschichte eingehen. 3,7 Milliarden Dollar soll die Mauer kosten, ( ... )
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat sie für illegal erklärt.
Die Mauer prägt schon heute das Leben in der Westbank und polarisiert die israelische Gesellschaft.
Sie grenzt Städte wie Kalkilja aus,
versperrt palästinensischen Bauern den Zugang zu ihrem Land und
zieht eine neue Grenze. ( ... )
1967 hatte der israelische Religionsphilosoph Jeshajahu Leibovitz
das Scheitern der israelischen Demokratie
im Schatten der Besatzungspolitik vorausgesagt.
Dass seine Prophezeiung in Beton gegossen werden würde, hatte er nicht vorausgesehen.«
Quelle: Bayern2Radio, 16. Juli, 16.00 - 17.00 Uhr
Im Schatten der Mauer
Eine Reportage über Israels kostspieligstes Bauwerk
Von Jochanan Shelliem
(SWR/DLF/WDR) - Wh: Sonntag, 17. Juli, 20.00 - 21.00 Uhr
Sogar die Außenministerin der USA, Condoleeza Rice, übersieht dieses undemokratische Schauspiel.
Sie würdigt den Gaza-Abzug wider aller besseren Kenntnis des Völkerrechts als “Historischen Schritt“.
Was ist daran historisch,
wenn die Forderungen des Völkerrechts und einer UN-Resolution erst nach 38 Jahren erfüllt werden?
Und was zeichnet Israel dabei als rechtsstaatlich und demokratisch aus?
Wenn während des Abzugs aus Gaza der Bau von Siedlungen im West-Jordanland fortgesetzt wird?
US-Außenministerin in Nahost
Rice würdigt Gaza-Abzug "Historischer Schritt"
» ( ... ) Nach ihrer Begegnung mit dem israelischen Regierungschef Ariel Scharon erklärte Rice am Sonntag, der Rückzug Israels aus dem Gaza-Streifen, der für den 15. August (2005) geplant ist,
sei ein "historischer Schritt".
Eine erfolgreiche Evakuierung der etwa 8000 jüdischen Siedler aus dem Gaza-Streifen "wird die Sicherheit Israels erhöhen und sollte ein Gefühl der Zuversicht und des Vertrauens" schaffen. ( ... )
Ein israelischer Regierungssprecher bestätigte am Sonntag,
dass in Kürze mit dem Bau von 700 Wohnungen in zwei großen jüdischen Siedlungen im Westjordanland begonnen werde.«
Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 139, 20. Juni 2005, Seite 8,
Thorsten Schmitz
Mit der politischen und finanziellen Unterstützung der völkerrechtswidrigen Handlungen Israels werden alle Forderungen der USA nach mehr Demokratie in den Arabischen Staaten zur Farce, wenn Israel das Wesen einer rechtsstaatlichen Demokratie so öffentlich verfälscht – und dafür noch gelobt wird.
Wie kann Amerika unter diesen Umständen darauf setzen, mit diesen undemokratischen Handlungen für sich selbst Vertrauen in der Region zu erwerben und der demokratischen Regierungsform zur Achtung zu verhelfen?
Es ist mit Gewissheit ein Bestandteil der politischen Strategie Israels, die Entstehung eines souveränen Staates Palästina mit allen Mitteln zu verhindern.
Denn solange die Palästinenser keinen eigenen Staat haben, stehen sie bei allen Verhandlungen mit Israel auf dem internationalen Parkett der Politik nicht auf der Ebene eines international anerkannten Staates.
In allen international geltenden Abkommen über die Menschenrechte und das Völkerrecht wird unter einer Vertragspartei jedoch stets nur ein souveräner Staat gesehen.
Dabei ist es ohne Bedeutung ob diese Vertragspartei eine anerkannte Demokratie ist oder eine Militärdiktatur.
Die nicht erklärte Atommacht hat es erreicht, nach 2000 Jahren Abwesenheit des "Staats-Volkes", gegen das Völkerrecht und unter Verletzung von Menschenrechten den sogenannten einzigen demokratischen Saat auf arabischem Land zu errichten.
»Deutlich wird das an seiner Position zur jüdisch-arabischen Tragödie.
Deren Kern sieht Brecher in einer doppelten Verdrängungsleistung.
«Zu Beginn der zionistischen Einwanderung war das historische Siedlungsgebiet kaum noch von Juden bewohnt.
Die Bildung der Nation war also zuerst ein Akt der Kolonisierung und Unterwerfung des Raums.»
Sowohl der Kauf wie auch die militärische Eroberung von Land dienten,
so Brechers Analyse, von vornherein der Zersiedlung arabischen Territoriums.«
Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 9. Juli 2005
Untauglicher Zionist - Daniel Cil Brecher
Über Identität und Verdrängung in Israel
von Carsten Hueck
Daniel Cil Brecher: Fremd in Zion. Aufzeichnungen eines Unzuverlässigen.
Deutsche Verlags-Anstalt, München 2005. 415 S., Fr. 40,20
Und selbst als international anerkannter Staat hat Israel mit seiner Besatzungs- und Siedlungs-Politik das Völkerrecht vorsätzlich mißachtet und die Menschenrechte verletzt.
Selbst die Europäer unterstützen diese rechtswidrigen und menschenunwürdigen Handlungen.
Was ist aus dem Europa geworden, in dem die Demokratie und das Menschenrecht unter unsäglichen Schmerzen geboren worden sind?
Oder haben wir uns über die erfolgreiche Geburt nur getäuscht –
und erleben gerade die Phase der Abtreibung?
Europa wäre moralisch nicht so abgestumpft, wenn es Israel nicht immer wieder gelänge, ihm mit dem Gedenken an den Holocaust vermeintlich unablegbare Fesseln anzulegen.
Juden müssen nicht gerechter sein als alle anderen
»Gewiss, viel zu viel ist nach 1945 unter den Teppich gekehrt worden und liegt dort bis heute ( ... )
Es ist zynisch und gefährlich, wenn nicht einmal wir Deutschen ein Bewusstsein entwickeln können für die Angst vieler Juden, vieler Israelis, ausgelöscht zu werden, für die Angst, genauso abgeschlachtet zu werden wie ihre Eltern, Großeltern, Urgroßeltern in deutschen Konzentrationslagern, an russischen Gräben, für die Angst vor der Wiederholung, die Angst, durch Stillhalten die Wiederholung zu befördern, ( ... )
Der Historiker Léon Poliakov hat wohl Recht, wenn er sagt,
eine bestimmte Form der Kritik am Staat Israel sei antisemitisch,
weil andere Maßstäbe an das israelische Volk gelegt würden als an andere Völker.
Man verlangt etwas von den Juden,
was sich durch die Geschichte seit eh und je als falsch erwiesen hat:
dass die Opfer aus ihrem Leid lernen.
"Der auf uns ausgeübte Druck macht uns nicht besser.
Wir sind nicht anders als andere Menschen. Wir lieben unsere Feinde nicht",
schrieb Theodor Herzl, der den Staat Israel erfunden hat. ( ... ),
dass die Welt endlich begreift,
dass Juden ihrer leidvollen Vergangenheit wegen die Menschenrechte nicht mehr achten müssen als andere,
dass sie trotz allen Leids, das sie erfahren haben, Leid zufügen,
dass Juden nicht besser sind, sondern ganz genauso gut wie alle anderen.«
Quelle: DIE ZEIT - 36/2003 - Feindseligkeit ( ... )
weshalb unsere Reaktion auf den israelisch-palästinensischen Konflikt
ignorant ist
von Ulla Berkéwicz
Wie wird darüber eine objektive Geschichtserforschung in späteren Zeiten urteilen?
Sind menschliche Schwächen mit der Forderung, das Völkerrecht zu befolgen, so grundsätzlich gleichzusetzen?
Entspräche es der Rechtsfindung,
wegen der "allgemein anerkannten menschlichen Schwächen"
für die vorsätzliche Nichtbeachtung des Völkerrechts und
den vorsätzlichen Verstößen gegen die Menschenrechte
nicht mit einer Strafe belangt werden zu können?
Dann könnte auch jemand wegen seiner menschlichen Unzulänglichkeit
für seinen mutwilligen Antisemitismus das Verständnis der Juden einfordern.
Wie ist es Israel gelungen, sich durch die beständige Mahnung mit dem Gedenken an den Holocaust eine umfassende Straffreiheit für die Mißachtung des Völkerrechts und die Verletzung der Menschenrechte zu erhalten?
Es ist unvorstellbar und nicht zu verwirklichen, der Demokratie durch diese Handlungsweisen zu mehr Geltung zu verhelfen.
Jedenfalls nicht durch derartige Erklärungen oder Entschuldigungen.
Dazu gesellt sich noch die Selbsternennung zum einzigen demokratischen Staat auf arabischem Boden.
Mehr Hohn und mehr Verachtung für die rechtsstaatlichen Grundsätze eines demokratischen Staatswesens geschehen nur noch durch menschenverachtende Diktaturen.
»Der Historiker Tomasz Szarota erzaehlt,
wie im November 1939 eine Delegation polnischer Juden aus Schlesien zu Adolf Eichmann reiste,
um ihn von ihrem Ausreisewillen zu ueberzeugen. ( ... )
"Es hat nicht funktioniert, weil die Juden nirgendwo hin konnten.
Alle westlichen Laender verschlossen die Tore vor ihnen.
Tausende, wenn nicht hunderttausende Menschen haetten gerettet werden koennen,
wenn die Maechte auch nur im Ansatz Verstaendnis fuer das Schicksal dieser Menschen aufgezeigt haetten."«
Bis heute werden auch diese historischen Tatsachen verschwiegen.
Quelle: Plus - Minus, 09.07.2005
Auch das wurde zu einem Glied in der fest geschmiedeten Kette aus vielen historischen Unwahrheiten.
6 Av 5765 * 11. August 2005 © Heinz Kobald
Die Artikel der Genfer Konvention sind zu finden auf einer Website der Schweiz
Der vollständige Text der UN-Resolution 242vom 22. November 1967
für Herrn Bundesaußenminister Joschka Fischer zur Erinnerung
an seine Ehrendoktorwürde der Universität Haifa