Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
Startseite / Journalismus / Versagen der Deutschen Presse
Das Versagen der Deutschen Presse


Zitat:
»Israels Regierungschef Ehud Olmert, der am Sonntag zu Gesprächen mit den Staats- und Regierungschefs Großbritanniens und Frankreichs aufgebrochen ist, will eigenen Angaben zufolge “nicht ewig“ lange mit der einseitigen Festlegung der Grenzen Israels warten.
Er sei zwar zu “schmerzhaften Kompromissen“ auf der Suche nach Frieden mit den Palästinensern bereit, sagte Olmert dem britischen TV-Sender Sky News; wenn diese aber die Forderungen des Friedensfahrplanes nicht umsetzten, werde Israel in Abstimmung mit “vielen anderen Ländern“ den “gegenwärtigen Status“ ändern.«
( 1 )


Berichterstattung anstelle von Journalismus


Den in der Presse widergegebenen Worten von Ministerpräsident Olmert folgen noch immer keine verantwortungsverpflichteten journalistischen Aufarbeitungen.

So bleiben Ministerpräsident Olmerts wiederholten Verkündungen “nicht ewig“ warten zu wollen, um die Grenze von Israel “einseitig festzulegen“ oder seine “schmerzhaften Kompromisse“ weiterhin als Neuro Linguistische Formeln bestehen.

Keine Regierung Israels darf die Grenzen Israels auf das durch Krieg eroberte Gebiet ausdehnen.
Die bestehenden jüdischen Siedlungen auf dem eroberten Land der Palästinenser geben keiner Regierung Israels ein Recht dazu.

Was Israels Ministerpräsident Ehud Olmert da als “schmerzhafte Kompromisse“ den Berichterstattern in ihre Notizblöcke diktiert, das sind Äußerungen, die das Völkerrecht ihm nicht erlaubt.
Weder mit der Eroberung in einem siegreichen Krieg noch mit der Besiedlung hat der Staat Israel ein Recht auf dieses Land erworben.
Kein Ordentliches Gericht der Welt kann dem Staat Israel einen Anspruch auf das Land auf der Grundlage des Alten Testamentes zuerkennen.

Das Völkerrecht erlaubt auch keine Abstimmung der Regierung von Israel mit anderen Staaten über eine Ausdehnung der Grenzen des bestehenden Staates Israel.
Denn die Unterzeichnerstaaten - wie Großbritannien und Frankreich - sind zur Einhaltung und Durchsetzung der Konvention "unter allen Umständen" verpflichtet.

Noch immer hat die IV. Genfer Konvention von 1949 ihre Gültigkeit.
Dies hat das Völkerrechtsreferat im Auswärtigen Amt der Bundesregierung Deutschland in seinem Schreiben vom 13. Februar 2006 bestätigt.
Ebenso wird darin die jüdische Besiedlung verurteilt.
Das Völkerrecht – Art. 49 letzter Satz, IV. Genfer Konvention - verbietet sie der Besatzungsmacht.

Zitat aus dem Schreiben:
»Daher wird auch die Siedlungstätigkeit Israels in den besetzten Gebieten von der Staatengemeinschaft als mit den Bestimmungen des IV. Genfer Abkommens unvereinbar verurteilt.«

Somit gibt es nur auf einer Seite ein ungeduldiges Erwarten. Das ist die Forderung an Israel, endlich die Besatzung – nach bald 40 Jahren - zu beenden und alle jüdischen Siedlungen in den eroberten Gebieten aufzulösen.

Ein anderes Warten will ich ebenso nicht verbergen.
Das Warten auf den Mut in der Deutschen Presse, diese wiederholt unaufgearbeiteten Worte der Regierung Israels endlich dem Völkerrecht gegenüberzustellen.
Die Deutsche Presse könnte sich – zumindest ebenfalls auf dem Papier – an der Antwort aus dem Völkerrechtsreferat ein Vorbild nehmen.

Ein anderes Vorbild könnte sich Ehud Olmert an seinem Vorgänger Ariel Sharon und an Mahmoud Abbas nehmen. Sie beide befragen das Volk bei so Frieden entscheidenden Grenzen im Land von Palästina.
Abbas wagt sich sogar auf diesen Weg obwohl ihm seine Verfassung dazu keine politisch rechtsgültige Rückendeckung gibt.

Zitat:
»Sollten die Palästinenser dem Dokument zustimmen, könnte Israel dies als weitere Legitimation für einseitig geplante Grenzziehungen betrachten.
Einen Hinweis darauf liefert Regierungschef Ehud Olmert bereits:
Für die Wiederaufnahme eines Dialogs sei das Dokument “bedeutungslos“, sagte er.«
( 2 )

Wenn hier etwas wirklich “bedeutungslos“ ist, dann sind es die Handlungen des Ministerpräsidenten Olmert, eine völkerrechtswidrige Grenzziehung vorzubereiten.
Die Staaten in Europa, mit denen er diese Grenze “abstimmen“ will, sind - ebenso wie Israel – Unterzeichner der IV. Genfer Konvention von 1949.
Daher ist es ihnen - ebenso wie Israel die Annektion – untersagt, ihr zuzustimmen.

Es ist daher unfassbar, den folgenden – gänzlich unbegründeten - Satz in der Deutschen Presse lesen zu müssen:

»Sollten die Palästinenser dem Dokument zustimmen, könnte Israel dies als “weitere Legitimation“ für einseitig geplante Grenzziehungen betrachten.«

Hier verfolgt die Berichterstattung unverhohlen, eine “Legitimation“ für völkerrechtswidriges Handeln aufzubauen. Diese Berichterstatter machen sich zu Dienern der Neuro Linguistischen Sprachprogrammierung Israels.
Es besteht für Israels Absicht der Grenzziehung keine “Legitimation“ – bestenfalls “nachvollziehbare Gründe“.
Selbst diese Formulierung muß sich eindeutig und unmißverständlich von einer Befürwortung dieser beabsichtigten Grenze fernhalten.

_______________________________________

( 1 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 133, 12. Juni 2006, Seite 1
Volksabstimmung auf 26. Juli festgesetzt -
Abbas erhöht Druck auf die Hamas-Regierung,
Palästinenser entscheiden über Zwei-Staaten-Lösung,
Tötung von Zivilisten durch Israels Armee wird untersucht,
Von Thorsten Schmitz

( 2 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 133, 12. Juni 2006, Seite 4
Machtkampf per Referendum -
Präsident Abbas sucht die Konfrontation mit der Hamas,
stellt sich dabei aber selbst eine Falle,
Von Thorsten Schmitz


16 Sivan 5766 * 12. Juni 2006 © Heinz Kobald