Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
Startseite / Deutschland / Brief an Frau Dr. Angela Merkel / Antwort des Völkerrechtsreferats
Antwort des Völkerrechtsreferats
im Auswärtigen Amt vom 13. Februar 2006
AA VölkerrechtsReferat 13.Feb.2006,Seite 1


* zum Lesen bitte das linke Bild anklicken *





Nachdenklichkeiten zum
Schreiben des Völkerrechtsreferates vom 13. Februar 2006



Nach dem ersten Durchlesen hat mich eine Nachdenklichkeit ergriffen.
Wie sollte ich hier die Reihenfolge der angesprochenen Themen, ihre Anordnung der Wichtigkeit nach, also ihre Nachordnung oder Über- und Unterordnung auswerten?
Welcher Maßstab der Wertigkeiten wird dieser Anordnung gerecht?
In meinem Schreiben stand die Forderung des Siedlungsverbotes in der Genfer Konvention am Anfang.
Und meine Frage, warum davon in der Deutschen Presse nichts zu lesen ist.

Die Antwort des AA dagegen beginnt mit dem Bekenntnis zum Existenzrecht Israels.
"Das Bekenntnis zur Sicherheit und zum Existenzrecht Israel bleibt ein unverrückbarer Eckpfeiler deutscher Außenpolitik."
Nun ist dagegen, nicht nur grundsätzlich nichts einzuwenden, sondern generell nichts daran auszusetzen.
Nur, bei der Forderung im
" ... Standpunkt der Bundesregierung, daß das palästinensische Volk das Recht auf einen eigenen Staat habe ... "
ist es schon auffallend, daß hier der Konjunktiv gebraucht wird.
Also nicht wie beim "Eckpfeiler, der unverückbar" ist.

Zudem erscheinen auch hier keine präzisen Forderungen in Bezug auf den Umfang eines Staatsgebietes für den Staat der Palästinenser.
Schon hier wäre der Artikel 49 letzter Satz der IV. Genfer Konvention von 1949 mit seiner Forderung nach Freigabe des seit 1967 durch Krieg erobertem Gebiet und den jüdischen Siedlungen anzusetzen.
Wenn man es überhaupt für angebracht hält, das Existenzrecht Israels vor diese Forderung des Völkerrechts zu setzen.
So ohne Bedeutung ist die Tatsache bei der Betrachtung des Schreibens auch nicht, daß hier das Völkerrechtsreferat des AA antwortet.
Auch ihm scheint das Existenzrecht Israels näher zu liegen als das Verbot der Besiedlung des besetzten palästinensischen Landes mit der israelischen Bevölkerung.




weiter lesen - Seite 2 - der Antwort des Völkerrechtsreferats