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Für die Reise nach Jerusalem Ein Brief an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Heinz Kobald Kemptener Str. 60 81475 München München, 21. 12. 2005 089-74576876 heinzkobald@aol.com Heinz Kobald – Kemptenerstr. 60 – 81475 München Frau Dr. Angela Merkel Bundeskanzlerin Dorotheenstr. 84 11044 Berlin Ihre Reise nach Israel im Januar 2006 Quellen: Süddeutsche Zeitung, Nr. 292, Montag, den 19. Dezember 2005, Seite 6 Die Welt, Artikel erschienen am Di, 20. Dezember 2005, http://www.welt.de/data/2005/12/20/820450.html Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ! Das hoffe ich doch, dass das ein “wichtiger Besuch“ ist, Frau Bundeskanzlerin. Gerade wegen der “besonderen Beziehungen“ zwischen Israel und Deutschland. Wenn einmal nur diese “besonderen Beziehungen“ auf der Grundlage unserer Verfassung und des geltenden Völkerrechts überprüft würden anstatt diese nicht geklärte Formulierung wiederholt in der Presse zu lesen. Ja, wenn sich dieser Staat Israel – seine Regierungen - auch so unbedingt der Genfer Konvention von 1948 unterwürfe, wie er das mit seiner Unterschrift versprach, zu erfüllen. Das aber von anderen Staaten einfordert. Das unbedingte Eintreten für das Existenzrecht Israels verhindert doch nicht, von der Regierung Ariel Sharons zu fordern, die Armee Israels und die jüdischen Siedler endlich aus den seit 1967 besetzten Gebieten zurückzunehmen. »Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.« Artikel 49 ( Absatz 6 ) Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (mit Anhängen) Inkrafttreten: 21. Oktober 1950 Ganz besonders überrascht mich die bisherige Entwicklung in Palästina trotz der Verpflichtung für alle Unterzeichner aus dieser Konvention: »Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.« Artikel 1, Teil 1, Allgemeine Bestimmungen Für Israel bestehen wegen des Völkermordes an den Juden im Deutschland der Nazizeit keine “besonderen“ Rechte außerhalb der Genfer Konvention. Vereinte Nationen S/RES/242 (1967) Sicherheitsrat Resolution 242 (1967) vom 22. November 1967 »Der Sicherheitsrat, mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten, unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann, ferner unter Betonung dessen, dass alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln, 1. erklärt, dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte: i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den) Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden; ii) Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben; ( ... ) « Auf der 1382. Sitzung des Sicherheitsrats einstimmig verabschiedet. Wenn Sie als die Bundeskanzlerin Deutschlands das nicht fordern, dann verstehe ich vermutlich endgültig, warum diese Forderungen auch in der Deutschen Presse mit keinem Wort erwähnt werden. Werde dieses Verschweigen jedoch nie gut heißen. Der Ministerpräsident Israels, Ariel Sharon, wurde wegen seines Abzuges aus dem Gaza nur gelobt. Kein Wort vom Verbot der Besiedlung eines im Krieg eroberten Gebietes mit der eigenen Bevölkerung. Er hat mit dem Abzug nur eine Forderung des UN-Sicherheitsrates und der Genfer Konvention von 1948 – erst nach 38 Jahren – erfüllt. Vor den Forderungen des Völkerrechtes erscheint es mir beinahe unausgewogen, nur gegen den Iran Sanktionen zu fordern. Ebenso gut könnten Sie gegenüber Pakistan entsprechende Sanktionen fordern. Dieser Staat besitzt in gefährlicher Nähe zu einer Quelle des Terrorismus bereits seit langem Atomwaffen. Und er ist – ebenso wie Israel – nicht dem Vertrag zur Verhinderung der Weitergabe von Atomwaffen beigetreten. Außerdem hat er seine Fürsorgepflicht gegenüber seiner Bevölkerung auf das gröbste verletzt, obwohl eine Untersuchung der UN ergeben hat, dass die Gebäude – besonders die Schulen – nicht erdbebensicher gebaut worden sind. Über das Ergebnis dieser Untersuchungen war die Regierung Pakistans bereits mindestens seit fünf Jahren vor dem Erdbeben unterrichtet. In diesem Bericht wird besonders hervorgehoben, dass die Mehrzahl der Opfer erst durch das Einstürzen von Gebäuden zu beklagen sind. Trotzdem sollen seit zehn Jahren mit den USA über die Lieferung von 25 Kampf-Flugzeugen des Typs F-16 verhandelt werden, zu einem Stückpreis von 25 Millionen US-$. Von diesem Kauf ist jedoch der regierende General in Pakistan, Pervez Musharraf, noch nicht offiziell zurückgetreten. Einige einfache Rechnungen führen zu einem überraschenden Ergebnis: (25*25000000)/80000 = 7.812,50 US-$ für jedes Todesopfer der Katastrophe. Welche Sicherheit für die persönliche Unversehrtheit des Lebens jedes einzelnen Opfers hätte mit diesem Betrag geschaffen werden können! Wenn es aber so wichtig ist, nur wegen den Äußerungen des Präsidenten des Iran, Mahmud Ahmadi-Nedschad, nach Israel zu reisen, dann erhebt sich bei mir doch die Frage, welche “Verbundenheit“ wollen Sie, Frau Bundeskanzlerin, dann noch mit Israel knüpfen? Mit Freude las ich auch die Meldung über ihren geplanten Besuch bei der Autonomiebehörde der Palästinenser und Ihrem Eintreten für das Recht auf einen “lebensfähigen“ Staat für die Palästinenser. Einem Staat aber, der grundsätzlich nicht bereit ist, alle Forderungen des Völkerrechts zu erfüllen, weil es ihm mit den Zielen seiner zionistischen Bestrebungen nicht vereinbar erscheint, die modernsten Waffen – das U-Boot der neuen Klasse U-212 - zu einem verbilligten Preis zu überlassen, kann meiner Auffassung mit unserem Grundgesetz nicht übereinstimmen. So verstehe ich die Forderungen und Verpflichtungen in Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit den Artikeln 25 und 26 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. Sehr wohl erkenne ich, dass Teile der Forderungen in der UN-Resolution 242 sich auch an die radikalen Gruppen innerhalb der Palästinensischen Gesellschaft richten. Grundsätzlich muß ich jedoch, auf historischen Tatsachen beruhend, erkennen, dass die territorialen Verletzungen in Palästina vom Staate Israel ausgehen. Jedoch ist kein anderer Staat wie gerade Deutschland auf eben seiner besonderen Geschichte dazu verpflichtet, im Gedenken an Auschwitz, »NIE WIEDER«, nach dieser Überzeugung zu handeln. Sollten Sie den Verdacht hegen, hier versucht nur ein unverbesserlicher Antisemit seinen Mut zu kühlen, dann versichere ich Ihnen, Sie, verehrte Frau Bundeskanzlerin, befänden sich damit auf der falschen Fährte. Zur Überprüfung meiner Haltung zu Israel kann ich Ihnen nur meine bisherigen Veröffentlichungen im Internet anbieten. Und in aller Bescheidenheit die Übereinstimmung dieser Haltung mit Frau Dr. Fania Oz-Salzberger an der Universität in Haifa. Bei allen Anforderungen der Tagespolitik will ich nicht vergessen. Ich wünsche Ihnen und ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachten und ein gesundes erfolgreiches Neues Jahr 2006. Dieser Wunsch gilt auch für alle Mitwirkenden an Ihrer Regierungsverantwortung. Mit vorzüglicher Hochachtung ! Ihr Heinz Kobald |