Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens
Sanktionen gegen Israel

UN-Sanktionen gegen den Staat Israel
sind gerechtfertigt







Die Regierungen in Tel Aviv verstoßen in Palästina seit über 4 Jahrzehnten gegen Geltendes Völkerrecht.
Die Regierungen in Tel Aviv mißachten die Menschenrechte.
Sie beanspruchen für ihre völkerrechtswidrigen Handlungen ein Recht auf Selbstverteidigung, wenn sich diejenigen wehren, denen sie ihre Menschenwürde rauben, ihre Häuser zerstören, ihr Land enteignen und damit ihre Lebensgrundlagen entziehen.

Das sind Sätze aus der Präambel der Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948:

"... da es notwendig ist,
die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen,
damit der Mensch nicht gezwungen wird,
als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ... "

" ... da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben,
in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen
auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, ... "

Das fordert Artikel 17 Nr. 2 dieser Erklärung:

"Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."

Doch der politische Zionismus der Regierungen in Tel Aviv mißachtet die Eigentumsrechte der Palästinenser.
Gleichzeitig erfüllen die Regierungen der rechtsstaatlichen Demokratien in Europa ihre eigenen Verpflichtungen aus dem Geltenden Völkerrecht nicht.

Zitat:
»Der amerikanische Aussenminister Kerry
erwähnte die Boykottaufrufe gegen Israels Siedlungspolitik,
als er vor Konsequenzen eines Scheiterns der Verhandlungen mit den Palästinensern warnte,
um deren Gelingen er sich intensiv bemüht.
Mitglieder der israelischen Regierung kritisierten Kerry scharf.
Wirtschaftsminister Bennett sagte,
Amerika müsse Israel zur Seite stehen, statt Boykottforderungen eine Plattform zu bieten.«


Was muß Amerika wirklich tun?
Unzweifelhaft darf es nicht die völkerrechtswidrigen Handlungen der Regierungen Israels unterstützen.
Weder militärisch noch wirtschaftlich.
Die Regierungen Israels verneinen vorsätzlich die Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, die es durch seine Unterzeichnung anerkannt hat, einzuhalten.

Die Androhung von Sanktionen gegen die Regierung in Tel Aviv zeigt bereits eine innenpolitische Bewegung bei den Israelis.

Zitat:
»Israelische Politiker,
die ein Abkommen mit den Palästinensern befürworten:
Finanzminister Lapid meinte letzte Woche warnend,
dass selbst das Assoziierungsabkommen mit der EU gefährdet sein könnte,
wenn Israel sich nicht mit den Palästinensern einige.
Rechtsnationalistische Politiker wie Bennett, die eine Zweistaatenlösung ablehnen:
ein Boykott kann Israel nicht viel anhaben.
Sie werfen ihren Gegenspielern vor,
aus politischen Motiven den Einfluss der Boykottbewegung aufzublasen
und dieser damit Aufmerksamkeit zu verschaffen.
Die Intensität, mit der die Debatte geführt wird, zeugt jedenfalls nicht von Gelassenheit.
Bis jetzt deutet zwar nichts
auf eine dramatische Wende in der wirtschaftlichen Kooperation seitens der EU mit Israel hin.«


Durch die wirtschaftliche Unterstützung von völkerrechtswidrigen Handlungen in Palästina laden die Regierungen der Rechtsstaatlichen Demokratien in Europa eine Mitschuld an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Palästina auf sich.

Zitat:
»Einige private Unternehmen haben aber Schritte unternommen,
eine Zusammenarbeit mit Siedlungen einzustellen.
Ein niederländisches Wasserversorgungsunternehmen
hat seine Kooperation mit den israelischen Wasserwerken Mekorot beendet,
weil diese auch in den besetzten Gebieten tätig sind und man ihnen vorwirft,
palästinensische Wasserrechte zu missachten.
Eine Pensionskasse aus den Niederlanden hat ihre Anteile an israelischen Banken,
die auch in Siedlungen aktiv sind, verkauft.
Andere europäische Pensionskassen erwägen ähnliche Schritte.
Europäische Supermärkte verzichten auf den Import
landwirtschaftlicher Produkte aus Siedlungen.
Israels Regierung ist deshalb in letzter Zeit nervös geworden,
so dass Ministerpräsident Netanyahu zu einem Ministertreffen rief,
um die Angelegenheit zu besprechen.«


"Erziehungsmaßnahmen" gegen einen Staat,
der seine Verpflichtungen aus dem Völkerrecht nicht erfüllt,
sind in der UN-Charta rechtmäßig vorgesehen.
Insofern ist es unsachlich, von "politisch" begründeten Sanktionen zu sprechen.
Diese Unaufrichtigkeit beutet die Gegenseite ebenso unsachlich mit dem Vorwurf des Antisemitismus aus.
Es hat nichts mit Antisemitismus zu tun, wenn die Regierungen Israels mit den in der UN-Charta vorgesehenen Maßnahmen, zur Einhaltung des Völkerrechts gedrängt werden.
Jede Polemik außerhalb des Völkerrechts setzt sich unnötig einem ungerechtfertigten Vorwurf des Antisemitismus aus.

Zitat:
»Die Wirkung eines breiten Boykotts ist umstritten,
und in Europa ist in diesem Zusammenhang
ein Unbehagen wegen Erinnerungen an Boykottaufrufe gegen Juden im vergangenen Jahrhundert
nicht von der Hand zu weisen.
Gegner werfen der Boykottbewegung denn auch Antisemitismus vor.
Befürworter argumentieren,
ein Boykott sei ein friedliches Mittel des Protestes
gegen die israelische Kolonisierung von palästinensischem Land.
Die Diplomatie habe versagt,
und der gewaltsame Widerstand der Palästinenser
sei weder moralisch noch politisch erfolgreich gewesen.
Man könne von den Palästinensern nicht erwarten,
dass sie die israelische Besetzung einfach hinnähmen.«


Das ist nicht nur ein "politisches" Versagen der EU,
sondern eine Verletzung der Pflichten aus dem Völkerrecht.
Es gibt nicht den politischen Spielraum, etwas zu tun,
sondern nur die politischen Entscheidungen über die Art der Sanktionen und deren Umfang und ihre Durchsetzung.

Entscheidend für die Verpflichtung zum Handeln für die Regierungen Europas
ist die Forderung in Artikel 1 der IV. Genfer Konvention von 1949:

"Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen
unter allen Umständen einzuhalten
und seine Einhaltung durchzusetzen."


Durchzusetzen ist das Verbot der Besiedlung für die Besatzungsmacht.

in Artikel 49 der IV. Genfer Konvention von 1949:

"Die Besetzungsmacht darf nicht
Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung
in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.
"

In der UN-Charta ist ein Katalog von Maßnahmen festgeschriebenen,
die gegen die Regierungen in Israel rechtmäßig beschlossen werden können.

Charta der Vereinten Nationen - Vom 26. Juni 1945

Kapitel VII
Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen

Artikel 41
"Der Sicherheitsrat kann beschließen,
welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen sind,
um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen;
er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern,
diese Maßnahmen durchzuführen.
Sie können
die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen,
des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs,
der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen
sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten
und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen
einschließen."

Darüber kann und muß offen gesprochen werden.
Ohne den irreführenden Blick auf den Boykott der Nationalsozialisten gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland vor 75 Jahren zu richten.
Damals wurden die Lebensbedingungen der Verfolgten unmenschlich und verbrecherisch beschnitten.
Dies geschah aus einer rassistischen Ideologie.

Sanktionen nach der UN-Charta sollen die Einhaltung des Völkerrechts bewirken.
Das ist ein anderes Ziel als die Erniedrigung von Menschen aus machtorientierten Bestrebungen.

Der Staat Israel will zur Europäischen Werte Gemeinschaft gehören?
Wie aber könnte er das?
Der Staat Israel befindet sich mitten in der schlimmsten Kolonial-Zeit seiner eigenen Staats-Geschichte!
Seine Regierung beraubt ein fremdes Volk seiner Menschenrechte.
Seine Regierung verhindert die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung.
Seine Regierung beraubt ein fremdes Volk seiner Lebensgrundlagen und seines Lebensraumes.
Die Regierungen in Tel Aviv zerstören nicht nur die Häuser der Palästinenser, sondern auch ihre Felder, ihre Schulen, ihre Elektrizitätswerke und verweigern den Zugang zu sauberem Wasser.
An welche Untaten in anderen Zeiten erinnern diese Handlungen den aufmerksamen und geschichtsbewußten Beobachter dieser Gegenwart ?
Es dokumentiert geradezu eine politische Schizophrenie, Maßnahmen, die auf ein Ende dieser menschenverachtenden Handlungen eines Staates gerichtet sind, als "den Antisemitismus" erkennen zu wollen.

Bleibt nur noch die Frage, wann ist das Gewissen Europas bereit, zu handeln?
Wann ist das Maß der politischen Einsicht mit der Erkenntnis erfüllt,
die gegen das Völkerrecht gerichteten Handlungen der Regierungen in Tel Aviv bedrohen nicht nur den Frieden der Völkergemeinschaft, sondern sie sind auch eine der brennenden Quellen, aus denen die Gefahr des Terrorismus aus der Welt des Islam in die Welt des "Westens" einbricht.


8. Adar 5774 * 8. Februar 2014 © Heinz Kobald


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Quelle der Zitate:

NZZ, 4. Februar 2014, 1:47
Streit um Siedlungen - Israel debattiert über Boykottdrohungen
Auslandnachrichten - Dossier: Konflikt im Nahen Osten
Die seit langem schwelende Diskussion über Boykottaufrufe gegen Israel
hat in jüngster Zeit Auftrieb erhalten.
Die Wirkung eines solchen Protests gegen die Siedlungspolitik ist umstritten.
In der Regierung macht sich jedoch Nervosität breit.
Monika Bolliger, Tel Aviv