Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Handel fördert Bruch des Völkerrechts
Sodawasser verdünnt Völkerrecht

Sodawasser verdünnt Völkerrecht





Da ist journalistische Gewissenlosigkeit am Werk, die seit Jahrzehnten die Unwissenheit über den Bruch des Völkerrechts durch Tel Aviv befördert.

Zitat:
»Politisch ist die Sache eigentlich klar.
Was Israel in seinen 1967 besetzten Gebieten macht, passt der EU nicht.«
( 1 )

"Was Israel in seinen 1967 besetzten Gebieten macht, passt der EU nicht."
als handelte es sich dabei nur um politische Unhöflichkeiten.
Es passt der EU nicht! Mir gefällt dieser schnoddrige Stil von Herrn Kirchner nicht, denn es geht hier um schwere Verstöße gegen das Völkerrecht durch Tel Aviv. Wer sich mit so unpassenden Worten über grundlegendes Völkerrecht hinwegsetzt, hat seine Lehre als Journalist noch nicht mit Erfolg abgeschlossen.
Doch was ist dabei Herrn Kirchner wirklich politisch so klar?
Wäre da eine Klarheit in ihm, sähe wohl seine Wahl der Worte entschieden anders aus.

Zitat:
»Der fortdauernde Bau jüdischer Siedlungen im Westjordanland verstoße gegen das Völkerrecht,
mache die Hoffnung der Palästinenser auf einen eigenen Staat zunichte und
störe damit auch den Friedensprozess im Nahen Osten gravierend:«
( 1 )

Auch mit dieser Aussage zeigt sich Herr Kirchner so ungereimgt.
Die jüdischen Siedlungen im Westjordanland verstoßen tatsächlich gegen das Völkerrecht.
Darum haben die Palästinenser ein Recht auf ihren eigenen Staat, ihr von der UN zugeteiltes Land. Ebenso wie das Staatsland für den Staat Israel, worauf sich Tel Aviv gerne beruft.
Wer da nur von einer Hoffnung auf einen eigenen Staat spricht, dem bleibt die Forderung des Völkerrechts grundsätzlich noch verschlossen.

Zitat:
»Nun ist der Europäische Gerichtshof der EU zur Seite gesprungen - mit einem Urteil,
das die Beziehungen zu Jerusalem eintrüben könnte.«
( 1 )

Ein Gericht entscheidet nach dem Wortlaut des Gesetzes. Sollte Geltendes Recht die Regierung in Tel Aviv verstimmen können? Wie würde eine derart verstimmte Reaktion gegenüber der anerkannten Einstellung zum Recht auf eine Regierung in Tel Aviv zurückfallen?
Warum sollte ein Gericht für die Eintrübung der Beziehungen zu Jerusalem verantwortlich sein?
Geht diese Eintrübung nicht von Tel Aviv aus, das die Herkunft der Waren aus den Besetzten Gebieten verschleiern will?
Ebenso betrübt ein Journalist durch seine undeutliche Aussage über die eindeutige Forderung der Charta der Menschenrechte und der IV. Genfer Konvention. Er will ernsten Willens dem Europäischen Gerichtshof die Eintrübung der Beziehungen zu Jerusalem zuschieben? Welchen Grund hätte er dafür?

Zitat:
»Um das zu umgehen, nimmt es Israel einfach nicht so ernst mit der Herkunftsangabe,
obwohl es dazu laut Abkommen verpflichtet wäre.
"Made in Israel" heißt es meistens nur,
die genaue Postleitzahl fehlt, oder der Produktionsort wird mit Briefkastenfirmen verschleiert.«
( 1 )

Kann Herr Kirchner nicht zwischen Verursachung und Wirkung unterscheiden, wie die Kanzlerin vor dieser Verwechslung warnt?
Bei dieser Umdrehung der Verursachung scheint mir hier auch eine Eintrübung der Einstellung eines Journalisten zum Recht und der Rechtsprechung eines Hohen Gerichts gegeben.
Wozu also ein Recht und einen Richterspruch für die Eintrübung von Beziehungen verantwortlich machen wollen? Steckt dahinter nur eine journalistische Provokation? Und wenn ja, mit welchem Ziel?

»Um das zu umgehen, nimmt es Israel einfach nicht so ernst mit der Herkunftsangabe,«
Bei der Umgehung der Herkunftsangabe handelt es sich noch um einen eigenen Straftatbestand der Erschleichung eines ungerechtfertigten Abgabenvorteils.
Mit der Bestrafung der Vorteilserschleichung ist die Regierung in Tel Aviv zu belegen. Zu Lasten ihrer Behörden geht die Ungenauigkeit bei der wissentlichen Falsch-Angabe zur Herkunft. Die Regierung in Tel Aviv ist dafür selbst vor ein Gericht zu stellen, denn diese Handlungen zur Verschleierung der Herkunft geschehen zumindest mit ihrem Wissen - wenn nicht sogar auf ihre Anweisung.
Dagegen wird der Importeur der Waren aus den Besetzten Gebieten nur mit der vollen Höhe des Zolls belastet.

Zitat:
»Die besetzten Gebiete gehörten zollrechtlich - und damit implizit politisch - nicht zu Israel,
so die Richter, die auf diese Weise Schluss gemacht haben mit einem Trick der Israelis.«
( 1 )

Was Herr Kirchner unter implizit politisch verstehen will, bleibt mir verschlossen, weil das Völkerrecht hier bereits eine eindeutige Forderung festgeschrieben hat und es sich nur um die Durchsetzung der Land-Rechte der Palästinenser handelt. Doch an diesem politischen Handeln mangelt es bei den Europäern zu offensichtlich.
Weil diese Entscheidung bereits vom Völkerrecht getroffen ist, konnte der Europäische Gerichtshof kein anderes Recht finden.
Der Erfolg von Politik entscheidet sich oft durch das Geschick am Verhandlungstisch.
Über das Recht der Palästinenser auf ihr Land gibt es keinen Spielraum für die Politik - weder bei den Regierungen in Europa noch für eine Regierung in Tel Aviv.
Es geht allein nur um die Durchsetzung dieses Land-Rechtes der Palästinenser gegen Tel Aviv durch die Europäer - einschließlich der Bundesrepublik Deutschland!

Zitat:
»und aus übergeordneten politisch-historischen Gründen fehlt den Europäern der letzte Biss,
den Israelis die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns konsequent vor Augen zu halten -
etwa indem sie wirtschaftlichen Druck ausüben.«
( 1 )

Mit dieser Aussage schlägt Herr Kirchner blind in das Auge des Völkerrechts.
So eine unqualifizierte Aussage ist geradezu sträflich.

Was wäre dem Völkerrecht politisch - und das sogar aus historischen Gründen - übergeordnet?
Denn zu diesem Völkerrecht hat ausschließlich die menschenverachtende Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland den letzten Anstoß gegeben. Deswegen sind diese Gründe evtl. historisch zu betrachten, jedoch bei allem Respekt, in keinem Falle übergeordnet.
Das ist ein vielwortiges Geschreibsel, mit dem der Berichtverfasser etwas zu erklären andeutet, sich jedoch konsequent vor Klarheit drückt. Versucht er hiermit, sich eine Entschuldigung für das Nicht-Handeln der Regierungen Europas aus den Fingern zu saugen?
So verfehlt sieht seit Jahrzehnten die Bewältigung einer andauernden Vergangenheit in Deutschland aus.
Auch ein derartig eingetrübter Journalismus drückt sich vor dieser Verpflichtung.
Wobei die UN-Charta für das Durchsetzen ihrer Forderungen weitaus mehr Druckmittel aufführt als nur die Ausübung von wirtschaftlichem Druck.

Handel untergräbt Völkerrecht

Zitat:
»Im konkreten Fall landeten am Hamburger Hafen Produkte des Sprudelgeräte-Herstellers Soda Club an.
Die Firma produziert in Mishor Adumim, einer jüdischen Siedlung im Westjordanland.«
( 1 )

Durch den Handel mit diesen Waren wird ein Bruch des Völkerrechts wirtschaftlich unterstützt und sogar gefördert.
Folglich gibt es nur die einzige Konsequenz, Produkte, die in den Fabriken in Palästina hergestellt werden, die auf dem völkerrechtswidrig geraubten Land errichtet sind, nicht zum Handel in Europa zuzulassen. Auch nicht mit Zoll belegt. Mit diesem Handel wird ein Bruch des Völkerrechts nicht nur wirtschaftlich belohnt, sondern sogar unterstützt und gefördert. Die rechtsstaatlichen Demokratien Europas dürfen die mit diesem Handel verknüpften wirtschaftlichen Vorteile nicht zulassen, weil damit zugleich der Bruch des Völkerrechts direkt gefördert wird.

Zitat:
»Laut einem Abkommen erhebt die EU nur niedrige Zölle auf Importe aus Israel -
außer bei Waren aus den Palästinenser-Gebieten,
denn die sieht die EU eben nicht als Teil Israels an.«
( 1 )

Damit erzielt die Bundesrepublik auch noch Einahmen aus einem völkerrechtswidrigen Handel.
Die Abgabenordnung hat dies ebenso in die Abgabenpflicht eingeschlossen, darunter fallen auch die Einnahmen aus sittenwidrigen Geschäften.

Vielleicht sollte von Gerichten noch mehr entschieden werden, um die Regierung in Berlin aus ihrer politischen Verantwortungslosigkeit zu entlassen, mit der sie einer eindeutigen Verpflichtung des Völkerrechts ausweicht.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die Palästinenser-Gebiete nicht als Teil Israels anzusehen, ist nur eine sehr kurz gegriffene rein staatsrechtliche Entscheidung.
Leider sind mit der Klage nicht die völkerrechtlichen Forderungen an die Regierung verknüpft.
Im Grunde dürfen diese Waren überhaupt nicht in Europa eingeführt und gehandelt werden.

Weder ohne noch mit Zoll.
Die Herstellung dieser Waren ist ursächlich mit einem Bruch des Völkerrechts verknüpft, dem Landraub am Staatsland der Palästinenser.
Die Herstellung der Waren erfolgt im Zusammenhang mit der völkerrechtswidrigen Besiedlung des Staatslandes der Palästinenser durch den Jüdischen Staat.
Dieses Land ist durch die UN als Staatsland den Palästinensern zugewiesen worden.
Ebenso wie das Staatsland für Israel.

Es ist völkerrechtlich nicht zulässig, diesen Bruch des Völkerrechts auch noch wirtschaftlich zu fördern oder sogar zu unterstützen.
Das verstößt - zumindest - gegen die Verfassung der BRD !

Zitat:
»Das Urteil ist auch im Sinne der israelischen Friedensbewegung.
Sie fordert seit Jahren einen Boykott dieser Waren.«
( 1 )

Bei dieser Folgerung sind Friedensbewegungen in Israel längst angekommen.
Darum fordern sie einen eindeutigen Boykott dieser Waren.

Daß ihm dieser Satz noch in die Feder geronnen ist, verdient nach dem Darüberstehenden nun doch eine gerechte Anerkennung. Doch leider hat ihn diese so folgerichtige Forderung zu keiner Hinterfragung angeregt.
Die aktivsten "Antisemiten" scheint es demnach in Israel selbst zu geben.
Doch sie haben das Völkerrecht auf ihrer Seite.
Herr Thomas Kirchner hat das Geltende Völkerrecht offensichtlich noch nicht zu seiner Gewissenssache gemacht.

Vielleicht hätte er bei seinem Redaktionsfreund aus dem Persönlichkeitsrecht etwas für das Völkerrecht ableiten sollen?

Zitat:
»Das Recht lässt sich nämlich mit Methoden des journalistischen Söldnertums nicht verdünnen.
Pressefreiheit ist keine Ausrede für gewerbsmäßige Verletzung der Persönlichkeitsrechte.«
( 2 )

Was da aus der Feder von Herrn Thomas Kirchner hervorkam, sieht verdächtig nach "gewerbsmäßiger Verletzung" des Völkerrechts aus. Weil es unvorstellbar ist, zum Grund-Wissen eines Deutschen Journalisten gehörten nicht die Kenntnisse über die IV. Genfer Konvention, die Erklärung der Menschenrechte und der UN-Charta.
Was für das Persönlichkeitsrecht gilt, sollte auch für das Völkerrecht gelten.

Danke Herr Prantl, aber gilt das bei Ihnen in der gesamten Redaktion und für alle Themen?
Offensichtlich bevorzugen auch Sie die Auseinandersetzung mit dem Persönlichkeitsrecht und nicht die mit dem Völkerrecht. Wobei im Falle Palästinas gilt, dort ist ein höherwertiges Persönlichkeitsrecht durchzusetzen. Wozu sich alle Regierungen der rechtsstaatlichen Demokratien Europas durch ihre Unterzeichnung verpflichtet haben.


15 Adar 5770 * 1. März 2010 © Heinz Kobald


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( 1 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 47, 26. Februar 2010, Seite 1
Völkerrecht und Sodawasser
Besetzte Gebiete gehören nicht zu Israel, urteilt EU-Gerichtshof
Thomas Kirchner

Anmerkung vom 25. März 2010:
Der o.g. Artikel von Herrn Thomas Kirchner wurde in der Zwischenzeit gegen den jetzt auf dieser Webadresse stehenden "ausgetauscht".

( 2 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 48, 27. Februar 2010, Seite 4
Pontius Pilatus als Chefredakteur
Die Pressefreiheit ist keine Ausrede für
die gewerbsmäßige Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Von Heribert Prantl