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Heinz Kobald

  
 
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Telekommunikation und Rechtsschutz
Telekommunikation und Rechtsschutz

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - 10.11.2007, 01:40:12

Besserer Rechtsschutz
bei heimlichen Überwachungsmaßnahmen


Die Telefonüberwachung wird neu geregelt.
Gleichzeitig wird der Rechtsschutz der Betroffenen verbessert.
Der Bundestag hat heute entsprechende Gesetzesentwürfe von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beschlossen.
"Mit den Gesetzen werden keine neuen Ermittlungsmaßnahmen eingeführt",
betonte die Ministerin in Berlin.
Es bleibt bei den Ermittlungsmaßnahmen, die die Strafprozessordnung schon bisher kannte.

Ministerin Zypries im Interview im Deutschlandfunk

Grundrechtsschutz erweitert
Der Grundrechtsschutz bei heimlichen Telefonüberwachungen und Ermittlungsmaßnahmen wird gestärkt.
Zum einen müssen Betroffene grundsätzlich im nachhinein über Überwachungen unterrichtet werden.
Darüber hinaus können sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nachträglich von einem Gericht überprüfen lassen.

Abhörverbot für private Gespräche
Auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts trägt der Entwurf Rechnung.
So wird der so genannte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gewährleistet.
Das heißt konkret:
"Die Telefonüberwachung ist immer unzulässig, wenn zu erwarten ist,
dass durch die Überwachung allein Erkenntnisse aus diesem privaten Lebensbereich erlangt werden."
Dies machte die Ministerin deutlich.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Gespräch bei der Telefonseelsorge abgehört wird.

Werden durch eine Überwachungsmaßnahme solche Kenntnisse erlangt,
müssen diese gelöscht werden oder dürfen zumindest nicht verwendet werden.

Straftatenkatalog modernisiert
Das Ministerium hat auch den Katalog der Straftaten,
die Anlass für Überwachung sein können,
auf schwere Straftaten begrenzt und modernisiert.
So können die Ermittelnde künftig zur Aufklärung von Korruption, Menschenhandel, sexuellem Missbrauch oder Raub die Telefone der Betroffenen überwachen.

Vorratsdatenspeicherung neu geregelt
Schließlich wird mit den Gesetzen auch eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Danach müssen sämtliche Telefondaten
ein halbes Jahr bei dem Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden.
"Dabei wird nur gespeichert, wer wann mit wem gesprochen hat",
sagte die Ministerin.
Die Inhalte der Gespräche werden nicht gespeichert.
Ermittlungsbehörden können diese Daten
von den Unternehmen nur erhalten,
wenn Richter beschlossen haben,
dass der Verdacht einer schweren Straftat vorliegt.


Der Bundesregierung ist es gelungen, sehr viel weitergehende Wünsche zur Datenspeicherung auf europäischer Ebene abzuwehren. Außerdem werden nur Daten gespeichert, die von Telekommunikationsunternehmen sowieso erhoben werden, um gegenüber Kunden die Richtigkeit der Rechnung nachzuweisen.

Das Gesetze werden nach dem Beschluß des Bundestages nun an den Bundesrat weitergeleitet.

Fakten und Zahlen:
Im Jahr 2005 waren von der Telefonüberwachung 12.600 Menschen betroffen.
Es gab circa 5.000 Verfahren, da die betroffenen Personen über mehrere Telefone verfügten.
Zum Vergleich:
Insgesamt gab es in der Bundesrepublik im Jahre 2005 fünf Millionen Ermittlungsverfahren.

Pressemitteilung des Justizministeriums zur Telekommunikation

Pressemitteilung des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung

Wesentlicher Inhalt des Regierungsentwurfs

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
zur Überwachung der Telekommunikation



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