Demonstration in Pakistan für die Pressefreiheit, Foto: dpa
Was bedeutet Pressefreiheit ?
Die Freiheit der Presse, das Völkerrecht
in der Berichtsverfassung auszulassen ?
Die Freiheit der Presse, das Völkerrecht
in der Berichtsverfassung auszulassen ?
Ein Beispiel
Von Martin Winter in der SZ vom 21. Juli 2007
Die SZ verpasst keine Gelegenheit, die IV. Genfer Konvention von 1949 nicht zu zitieren, wenn sie über so Grundsätzliches in Palästina wie die Jüdische Besiedlung und den Israelischen Mauerbau in den seit 1967 Besetzten Gebieten berichtet.
1. Zitat:
»Der langjährige innereuropäische Konflikt über die Haltung zu Israel droht den Einfluss der EU auf den Friedensprozess zu beschädigen.«
Bereits an diesem ersten Satz ist die Entfernung in der EU zur IV. Genfer Konvention von 1949 abzulesen.
Der »langjährige innereuropäische Konflikt über die Haltung zu Israel«?
Aus welchen Gründen einen Konflikt in der EU in ihrer Haltung zu Israel?
Sind die Artikel der Konvention nicht hinreichend eindeutig verfasst?
Was soll daraus zu einem Konflikt mit Israel führen?
Etwa die Überlegung, ob die Konvention auf die Besetzten Gebiete nun anzuwenden ist oder nicht?
Wozu soll sich die EU Gedanken über einen beschädigten Einfluß auf den Friedensprozeß machen.
Darüber müßte sie sich keine Sorgen machen, wenn sie die Forderungen der Genfer Konvention endlich durchsetzte.
Dazu sind alle Rechtsstaatlichen Demokratien Europas durch ihre Unterschrift verpflichtet!
Alles andere, die Befürchtungen, den Einfluß auf den Friedensprozeß zu verlieren, sind Ausweichmanöver.
Artikel 49 letzter Satz - IV.GK
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.
Artikel 1 - IV.GK
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.
2. Zitat:
»Jetzt müssen die Außenminister bei ihrem regulären Treffen am Montag versuchen,
einen Kompromiss zwischen den proisraelischen und den israelkritischen Kräften zu finden.«
Als ginge es tatsächlich nur darum, eine Einstellung für oder gegen Israel einzunehmen!
Es geht auch nicht um pro-israelisch noch um israel-kritisch.
Es geht nur um ein PRO, pro Konvention!
In welcher Sache soll der Kompromiss zwischen beiden Seiten gefunden werden?
Geht es bei dem Kompromiss darum, ob die IV. Genfer Konvention angewendet werden soll oder nicht?
Diesen Kompromiss bieten jedoch die eindeutigen Forderungen der Konvention für ihre Anwendung nicht an.
Frau Bundeskanzlerin Merkel, die Starke Frau der Europäischen Politik, hat im Schreiben des Völkerrechtsreferats vom 13. Februar 2006 bestätigt, daß die IV. Genfer Konvention von 1949 auf die von Israel Besetzten Gebiete in Palästina anzuwenden ist.
Nur in der Öffentlichkeit vermisse ich diese Eindeutigkeit in ihren Worten.
Es geht nur darum, das Geltende Völkerrecht "einzuhalten und durchzusetzen".
Mit den Worten »einen Kompromiss zwischen den pro-israelischen und den israel-kritischen Kräften zu finden.« werden jedoch tatsächlich nur Emotionen "angeheizt".
Dieses "Anheizen" wirft Winter in seinem Text dem neuen Außenminister Frankreichs vor.
3. Zitat:
»Darin wird an prominenter Stelle, nämlich gleich am Anfang,
heftige Kritik an Israels Siedlungspolitik und
dem Bau der Mauer geübt,
die "gegen internationales Recht" verstießen und
die EU "besonders" beunruhigten.«
Es war mir bisher nicht bewußt, mich an »prominenten Stellen« aufgehalten zu haben.
Schon eher bin ich aber prominenten Persönlichkeiten begegnet.
Das lat. "prominere" ( dt. hervorragen ) hatte ich bisher nur in der Beziehung zu Menschen betrachtet, nicht auf die Erhebung eines prominenten Hügels in der Landschaft.
Ein Hügel indessen, der sog. "Grüne Hügel", verdiente n.m.E. die Beifügung "prominent".
Das ist nur eine Bemerkung am Rande und hat mit den wirklich hervorragenden Themen nichts gemein.
Wozu eine »heftige Kritik an Israels Siedlungspolitik«?
Diese Worte klingen ebenso seit vier Jahrzehnten nach der Suche für eine Flucht vor der Verpflichtung der Genfer Konvention.
Es entzöge jeder Heftigkeit und jeder Kritik den Boden, wären die Jüdischen Siedlungen in den besetzten Gebieten entsprechend dem Verbot zur Besiedlung in Artikel 49 der IV. Genfer Konvention aufgelöst.
Alle die hier gebrauchten ausweichenden Formulierungen haben nur die Aufgabe von Nebelkerzen zu erfüllen.
Allein die Gegenüberstellung der "Israelischen Siedlungspolitik" mit der "heftigen Kritik" suggeriert dem Unbewußtsein, Israel hätte ein Recht auf seine Siedlungspolitik.
Nur die Ausführung dieser Politik werde mit einer heftigen Kritik bedacht.
Die Besatzungsmacht hat jedoch kein Recht, in dem von ihr Besetzten Gebiet eigene Siedlungen für ihre eigene Bevölkerung zu errichten.
Ganz unangebracht ist im Text der Konjuktiv mit »verstießen« !
Hier begeht Herr Martin Winter seinen gravierenden journalistischen Fehler.
Erst 2004 verlangte der Internationale Gerichtshof den Abriß der Israelischen Mauer.
Herr Winter hat es "in der Hitze vergessen".
Wie oft haben bisher Deutsche Journalisten in ihren Berichten über die Jüdischen Siedlungen "vergessen", das Siedlungsverbot für die Besatzungsmacht aus der IV. Genfer Konvention zu nennen?
Eine Bitte, Herr Winter, die journlistische Form des Konjunktivs an der richtigen Stelle und in einem wahrheitsgemäßen Bezug zur Aussage.
Keinesfalls das Siedlungsverbot für die Besatzungsmacht in der Genfer Konvention in Frage stellen!
Sollte auf diesem Wege eine Wiedergutmachung des Holocaust bewirkt werden?
Mit dem Land eines anderen Volkes?
4. Zitat:
"Diese Formulierung und ihre Platzierung ist unter anderem
auf den Widerstand der deutschen Regierung gestoßen.
Es habe, sagen Diplomaten in Brüssel,
doch "keinen Sinn, jetzt ohne Not auf die Israelis einzuschlagen".
Die Sprache der namentlich nicht genannten Diplomaten zeigt die Verwegenheit, mit der Deutsche Diplomaten nicht nur mit ihrem eigenen GG sondern an erster Stelle mit dem Völkerrecht auf Kriegsfuß stehen.
Artikel 25 GG
1 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
2 Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
aus der Präambel des GG
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, ( ... ) dem Frieden der Welt zu dienen, ( ... )
In den Worten "ohne Not" steigert sich die Pflichtvergessenheit gegenüber der Forderung in Artikel 1 - IV.GK zur Spitze.
Im Gegenteil, diese Not, das Völkerrecht "unter allen Umständen durchzusetzen" besteht bereits seit vier Jahrzehnten.
Dagegen besteht nun wirklich keine Not, auf die Israelis »einzuschlagen«.
Schon gar nicht auf sie alle, denn das träfe auch die aktiven Friedensbewegungen in Israel!
Derartige Worte gehören nicht in das Vokabular einer Diplomatischen Etikette.
Winter hat hier zitiert!
Mit dieser "unwissenden und abwesenden" Haltung zum Geltenden und Verpflichtenden Völkerrecht "verarbeitet" Deutschland den Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden in Deutschland in anhaltender Konsequenz nicht.
Denn dieses Völkerrecht wurde noch im Angesicht der schrecklichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschrieben.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
aus der Präambel:
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
zu Akten der Barbarei geführt haben,
da es notwendig ist,
damit der Mensch nicht gezwungen wird,
als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ( ... )
Die tiefsinnigsten Gedenkreden tragen den Geist dieses Völkerrechts jedes Jahr neu formuliert zum Bekenntnis vor.
Doch in der Wirklichkeit werden die Verpflichtungen aus der IV. Genfer Konvention seit vier Jahrzehnten in Palästina nicht erfüllt.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Im Gegenteil leitet die Erinnerung an den Holocaust politische Entscheidungen ein, die sowohl dem eigenen GG als auch den Verpflichtungen aus dem Völkerrecht entgegen stehen.
5. Zitat:
»Vor allem der neue französische Außenminister Bernard Kouchner hatte kürzlich den Konflikt in der EU mit einem Brief angeheizt, ( ... )«
Gewiß ist jedoch, die Verwendung des Wortes "anheizen" spricht nicht für ausgewogenen Jorunalismus.
Ein derart verfasster Text bewegt sich in Richtung Demagogie.
Diesem Vorwurf möchte sich Herr Winter gewiß nicht aussetzen.
Aus welchen Überlegungen heraus benutzt er aber dann das Wort "anheizen"?
Oder ist ihm bei seinem Text selbst etwas "hitzig" geworden?
6. Zitat:
» ... und schlug den Einsatz einer "robusten" Militäreinheit in den umstrittenen Gebieten vor.«
Zum Schluß hat Winter noch "unüberlegt" die Umdeutung von Ariel Sharon für die Besetzten Gebiete in seinen Text übernommen.
Sharon bezeichnete noch im Jahr 2004 die im Krieg 1967 eroberten und seitdem von Israel besetzten Gebiete als die "umstrittenen" Gebiete.
Herr Winter hat also bei Sharon abgeschrieben!
Dieses Plagiat gerät Herrn Winter zur Disqualifizierung als Journalist.
Herr Winter kann sich bei der Verwendung des Wortes "umstrittenen" nicht auf den neuen französischen Außenminister Bernard Kouchner berufen. Sonst hätte er dessen gesamten Worte als nur "robusten" in Anführungszeichen setzen müssen.
Herr Thorsten Schmitz kann sich freuen, denn Herr Martin Winter bemüht sich wahrhaft "würdig", in seine Spuren hinein zu treten.
Offensichtlich wird diese Auffassung der Pressefreiheit von der Bundesregierung nicht nur toleriert, sondern sogar geteilt.
Sie hat auf meinen Hinweis auf die fehlenden Zitate aus dem Völkerrecht in den Texten der Deutschen Journalisten nur auf die Pressefreiheit im GG hingewiesen.
Zu einer erweiterten Stellungnahme fand ich in dem Schreiben keine Worte über das Fehlen des Völkerrechts in der Deutschen Presse.
Darum verbleibt bei mir nur die Verwunderung über diese Sprachlosigkeit.
Das Fehlen des Völkerrechts in den Texten der Deutschen Journalisten führt dann zu so "beispielhaften" Wortfindungen wie sie Herr Winter in der SZ anbietet.
Diese "Arbeit" von Herrn Martin Winter ist eine weitere Dokumentation über den Niedergang des Deutschen Journalismus in seinem Rechtsempfinden für das Völkerrecht.
7 Av 5767 * 22. Juli 2007 © Heinz Kobald
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Die Quelle für diesen beilspielhaften Artikel ist die
Süddeutsche Zeitung, Nr. 166, Samstag, den 21. Juli 2007, Seite 8
Europäer riskieren Einfluss
EU uneins, wie deutlich Israel kritisiert werden soll
Von Martin Winter