Dr. Günter Krings, CDU, MdB,
Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags,
stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss für die CDU/CSU
Von wem ist der Auswärtige Ausschuß
der CDU/CSU im Bundestag
zum Regierungssprecher
der Regierung in Tel Aviv berufen worden ?
Das ist keine einmalige Beobachtung in der "Welt am Sonntag".
Da waren schon einige Standing-Ovations für Israels Kriegszug in den Libanon, um eine UN-Resolution von 2004 auf die "besondere" Israelische Art durchzusetzen.
Da wurde bereits ein sog. "Ungeschriebener Verfassungsgrundsatz" ( 2 ) bemüht. Was gegenüber einem Geschriebenen Verfassungsrecht keine unbegrenzte Weite eines "Wilden Westens" anbietet.
Zitat:
»über die politische Sinnhaftigkeit des israelischen Vorgehens im Libanon« ( 1 )
Über diese politische Sinnhaftigkeit von Herrn Dr. Krings mache auch ich mir so meine Gedanken. Zum Streit über Politische Ansichten ist mir jedoch schon längst die Lust vergangen.
Deswegen habe ich mich auf das Geschriebene Recht zurückgezogen, um wenigstens eine verläßliche Ausgangsbasis zu haben - und nicht auf einer schwindelnden Wendeltreppe zwischen Halb-Wahrheiten und unbewiesenen Behauptungen herumturnen zu müssen.
Ganz unverstehbar bleibt mir, daß Herr Dr. Krings mit dieser Auslegung der UN-Charta eine Befähigung zum Mitglied im Rechtsausschuß des Bundestages erworben haben soll.
Durch das unverständliche Rechts-Deutsch, das nur aus nicht begründeten Behauptungen besteht, muß man sich erst einmal unbeirrt durchlesen - obwohl einem die Ernsthaftigkeit dazu schon am Anfang gründlich verleidet wird.
Der Auswärtige Ausschuß der CDU/CSU gefällt sich seit einigen Aufsätzen in seiner leichtfertigen Rechtfertigung des Israelischen Kriegszuges im Libanon.
Das ist jedoch keineswegs seine Aufgabe, das muß einmal deutlich gesagt werden. Das ist, wenn, die Aufgabe des Israelischen Botschafters Shimon Stein in Deutschland. Der mag sich dieser Unsachlichkeit hingeben.
Zitat:
»Sobald der Sicherheitsrat die in Artikel 51 ( ? von was ) vorgesehenen, notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit einleitet, erlischt das "Notrecht" auf Selbstverteidigung.« ( 1 )
Dazu ist festzustellen, daß der Autor ebenso äußerst leichtfertig den Artikel 51 der UN-Charta - bewußt - unvollständig zitiert. Dieses "bewußt" drängt sich aus der Gesamtheit der Aussage in diesem Aufsatz hervor.
Beim Wort "Frieden" läßt der Autor - bewußt - fallen, daß damit im Wortlaut der UN-Charta der Welt-Frieden angedacht ist - und nicht nur - der Frieden für den Staat Israel ! Dieser ist wohl in den Welt-Frieden eingebettet und kann daher ebenso von ihm aus bedroht werden.
Dieser letztere Vorgang ist im Augenblick der tatsächliche.
Die Feststellungen zu der angeblichen Verhältnismäßigkeit in den Agriffen Israels auf den Libanon bewegen sich ebenfalls auf Abwegen.
Werden jedoch zwei Soldaten der IDF gefangen genommen,
dann ist damit der Welt-Frieden unzweifelhaft nicht bedroht.
Das Wort "Sicherheit" steht im Wortlaut der UN-Charta ebenfalls nicht so einsam da. Die Vereinten Nationen denken hier nur an die "Internationale Sicherheit", mit der die Sicherheit für Israel nur bedingt verknüpft ist.
Doch der sehr geschätzte Autor will durchaus Anderes suggerieren.
Wobei sich schon die Frage aufdrängt, hat ihn die CDU/CSU-Fraktion dafür beauftragt, seine Gedanken zu veröffentlichen? Und dafür seine Parlamentarischen Ämter zu mißbrauchen?
Quellentext: Art. 51 UN-Charta
Das sind entscheidende Unterschiede, die jedoch der Auswärtige Ausschuß der CDU/CSU für nicht differenzierter betrachtenswert hielte? Dazu kann ich meine Verwunderung nicht mehr hinter dem Berg halten.
Andernfalls stellt dieser "schnodderige" Umgang mit Wesentlichen Begriffen in der UN-Charta einen Verstoß gegen den Sinn des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ( GG ) in seinen Artikeln 1 und 3 dar.
Diese seit einiger Zeit zu beobachtende Parteinahme für Israels Handeln aus dem Deutschen Parlament heraus ist offenbar eine gelenkte oder absichtliche Aktion.
Welche Zellen des außer-grundgesetzlichen Denkens bilden sich ihre ungeschriebenen Verfassungsgrundsätze?
Welche juristische "Konspiration des Auslassens" bemächtigt sich zuerst der ganzen Fraktion einer Bundespartei - und dann ?
Denn ein sog. Ungeschriebener Verfassungsgrundsatz mit dem Inhalt Existenzrecht für Israel ist fest zwischen den Geschriebenen eingehängt. Wäre ein solcher verfassungskonform entwickelt worden, dann stünde neben ihm - gleichberechtigt auf selber Höhe - das Existenzrecht für das Volk der Palästinenser auf ihrem Lande.
Es gibt kein Geteiltes Grundgesetz!
Für das Mitglied eines Rechtsausschusses ohnehin ein unnötiger Hinweis.
Ergo ist ein sog. Ungeschriebener Verfassungsgrundsatz allein für das Existenzrecht Israel - rechtsgeschichtlich - eine Farce.
Wenn er jedoch - wie zu beobachten ist - allein dafür aufgestellt und genützt wird, das Völkerrecht einseitig zu mißachten, dann kann es sich eindeutig nicht um einen sog. Ungeschriebenen sondern um überhaupt keinen Verfassungsgrundsatz handeln. Er "steht" dann völlig außerhalb des Geschriebenen Verfassungsrechtes. Denn sog. Ungeschriebene Verfassungsgrundsätze gibt es nur aus einer verfassungskonform entwickelten festen Beziehung zu den Geschriebenen Verfassungsgrundsätzen.
Zum Beispiel:
Der ungeschriebene Verfassungsgrundsatz der "Höchstpersönlichkeit und die Wahlrechtsgleichheit". ( 4 )
Eine bedeutende "Schnittstelle" in unserem GG - Artikel 25 - verbindet dieses mit den Verpflichtungen des Völkerrechts.
Ich werde mir erlauben, die Herren von Klaeden und Krings daran zu erinnern, was sie unternehmen, um die UN-Resolution 242 endlich durchzusetzen. Die ist seit 39 Jahren von Israel noch nicht erfüllt.
Und in Folge ihrer Mißachtung beging und begeht Israel eine Reihe von Verstößen gegen Geltendes Völkerrecht.
Die Israelische Journalistin Amira Hass hat darüber ein Buch geschrieben. Was in ihrem Buch GAZA zu lesen ist, das hat sie selbst im Gaza erfahren, weil sie mit den Palästinensern gelebt hat.
Die Herren werden eine Menge stichhaltiger Ausreden zu finden haben, um sich aus ihrem Versäumnis heraus zu reden.
Oder wie sie die Bundesregierung bei der Durchsetzung des Artikels 49 der IV. Genfer Konvention von 1949 tatkräftig unterstützen - und damit der uneingeschränkten Forderung in Artikel 1 der selben Konvention pflichterfüllend nachkommen.
Es ist nicht nur beschämend für unsere Demokratie sondern sehr gefährlich, wie "unsere Vertreter" im Bundestag so selbstsicher nicht nur über das GG hinweg schreiten sondern das Völkerrecht gleich mit "verschneiden". Ist es ihnen noch im Bewußtsein, daß sie ihre "Staatsgewalt" vom Volkssouverän verliehen erhalten? In seinem Namen üben sie diese "Gewalt" aus! Ergo sind sie ihm darüber auch eine Rechenschaft schuldig. Nicht nur in 614 Hirnen im Bundestag wird gedacht.
Für den deutschen Wein soll jetzt bald ein ebensolches Reinheitsgebot wie für das Bairische Bier gelten.
Vordringlicher wäre wohl ein Reinheitsgebot für die Politik oder auch die Politiker selbst zu schaffen.
Was Herr Dr. Krings hier bietet, ist zwar eine gezielte - jedoch leider unsachliche - Parteinahme auf dem Rücken unseres Verständnisses von Rechtsstaatlichkeit als Grundlage unserer Demokratie.
Oder möchte er den von Herrn Navid Kermani erkannten Schutzschild ( 3 ) für sich in Anspruch nehmen?
Zitat:
»Dass die Tötung und Gefangennahme israelischer Soldaten auf israelischem Territorium ein Angriff auf Israel darstellte, bedarf keiner Diskussion.« ( 1 )
Herr Dr. Krings geht auch leichtfertig über jede Definiton von "bewaffnetem Angriff" im Sinne des Artikel 51 UN-Charta hinweg. Er läßt auch hier den Begriff "bewaffnet" unter den Tisch fallen.
Er mag es für seine Argumentation einfach, damit seine Gedankenreihe nach Logik aussehen soll.
Über Ihre so zur Schau gestellte Befürfnislosigkeit nach einer Diskussion ist sehr wohl zu reden, Herr Dr. Krings.
Ihr Ansinnen betrachte ich als Geistige Ohrfeige für die Leser, die sich keineswegs Ihrer "Meinung" zu "beugen" vermögen.
Wie unwissend schätzt Herr Dr. Krings seine Leser ein? Will er von ihnen ernst genommen werden?
Diese Einschätzung von Herrn Dr. Krings, die er hier offen darstellt, ist jedenfalls eine deftige Beleidigung.
Und was einer Diskussion bedarf, ist das Denken von Herrn Dr. Krings.
Zitat:
»Erste und wichtigste Voraussetzung hierzu ist die Bereitschaft,
die Hisbollah als den Angreifer eindeutig zu benennen.« ( 1 )
Grundsätzlich ist zu einer Angriffsstellung in Palästina festzustellen, daß sich darin der Staat Israel seit seiner Gründung befindet, als selbst installierter Frontposten des Westens gegen die Arabische Welt.
Das ist eine israelische Selbsteinschätzung aufgrund eines zionistisch bestimmten Staats-Verständnisses.
Herr Dr. Krings hat da einfache Tatsachen der Historischen Entwicklung übersehen. Nachzulesen u.a. bei Tom Segev.
Israel befindet sich seit vier Jahrzehnten auf einem Eroberungsfeldzug in Arabischem Land.
Der seit 1949 durch die Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegsgebieten verboten ist.
Was Herr Dr. Krings hinter der Resolution 1559 von 2004 schon nicht mehr zu erkennen vermag.
Es ist eine bittere Wahrheit, aber ebenso eine unleugbare Tatsache, daß der seit vier Jahrzehnten anhaltende Verstoß gegen Artikel 49 der IV. Genfer Konvention von 1949 mit Duldung und Unterstützung der Europäischen Rechtsstaatlichen Demokratien geschieht.
Wobei sich die Bundesrepublik Deutschland mit Waffenlieferungen noch besonders abhebt.
Der Bundes-Sicherheitsrat, der beklagenswerter Weise keine Öffentliche Rechenschaft ablegen muß, hat offensichtlich - bis heute - kein Gewissen i.S.d. Artikels 26 GG entwickelt.
Der vorliegende Aufsatz von Herrn Dr. Krings ist wieder zu einem Glied in der langen Kette von Beweisen geworden, daß das "C" im Namen der beiden Parteien ein ebensolcher Versuch der Irreführung ist wie der in der "wams" ausgegebene zur einseitigen Meinungsbildung.
Was "Die Welt" ihren Lesern am Sonntag mit derartigen Artikeln anbietet ist ein "journalistisches Grenzgängertum" - und das Honorar für diese "Parlamentarische Nebentätigkeit" nicht wert.
Wenn alle "Nebentätigkeit" von Parlamentariern so "fundiert" aussieht, dann verstehe ich die Ziele der "Außerparlamentarischen Interessen" wirklich nicht.
Oder gäbe es dafür eine gänzlich andere - sehr böse - Auslegung?
Bei einer sehr tiefsinnig angesetzten Zerlegung in die Worte "Rechts" und "Ausschuß" ?
Auf diesem Haufen sollte dann dieser Meinungs-Müll auch entsorgt werden.
Sollten meine Worte hier als "zu polemisch" erkannt werden, dann erfüllt mich das mit Genugtuung darüber, daß mir die Anpassung an den Stil meines Vorredners zur Wieder-Erkennbarkeit gelungen ist.
14 Av 5766 * 8. August 2006 © Heinz Kobald
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( 1 ) Quelle: Die Welt, Artikel erschienen am 6. August 2006
Der jüdische Staat hat ein Recht auf Selbstverteidigung
Den Vorwurf, Israel verletze im Libanon das Völkerrecht und die UN-Satzung,
hält er für nicht stichhaltig
von Günter Krings
Günter Krings ist Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags.
Der Autor ist für die CDU/CSU auch stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss
( 2 ) Zitat:
»Das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels gehört
zu den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen
der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Die Welt, Artikel erschienen am Do, 27. Juli 2006
Wie Israel helfen? - Gastkommentar
Erst müssen die Waffen schweigen
Von Eckart von Klaeden
Der Autor ist außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
( 3 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 180, 07. August 2006, Seite 11
In jeder Hinsicht niederschmetternd
Die besondere Moral nach dem Holocaust und die heutige Gewalt:
Israel schwächt sich, wenn es nur auf Stärke baut
Von Navid Kermani
Der Schriftsteller und Orientalist Navid Kermani lebt in Köln
Er veröffentlichte u.a.
"Der Schrecken Gottes. Attar, Hiob und die metaphysische Revolte", C.H. Beck
Zitat:
»Dass der Westen sein Verhältnis zu Israel revidiert, erscheint gegenwärtig noch abwegig - solange man offizielle Verlautbarungen und Zeitungskommentare zur Grundlage nimmt.
Hat man die Gelegenheit, privat mit denselben Politikern oder Kommentatoren zu sprechen, die in ihren öffentlichen Stellungnahmen Kritik an Israel nach sorgfältiger Abwägung formulieren,
tut sich die Empörung häufig mit einem Achselzucken kund:
Das könne man doch nicht laut sagen. ( ... )
Aber selbst unter Israels engsten publizistischen Freunden in Europa drückt sich inzwischen mehr und mehr Verunsicherung darüber aus,
ob Israel sein legitimes Ziel der Sicherheit mit einer Gewalt erreicht,
die zunehmend blind anmutet.«
( 4 ) Konrad Löw,
"Wählen von Geburt an oder altersbedingte Diskriminierung?"
Die Frage des Kinderwahlrechts wird in vielen Ländern diskutiert
Der Deutsche Bundestag befasste sich auf seiner Sitzung vom 1. April 2006 mit dem interfraktionellen Gruppenantrag "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an".
Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag (15/1544) an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages überwiesen.