Vereinte Nationen S/RES/242 (1967)
Sicherheitsrat
Resolution 242 (1967)
vom 22. November 1967
Der Sicherheitsrat,
mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis
über die ernste Situation im Nahen Osten,
unter Betonung
der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg
und der Notwendigkeit,
auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten,
in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann,
ferner unter Betonung dessen,
dass alle Mitgliedstaaten
mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen
die Verpflichtung eingegangen sind,
in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,
1. erklärt,
dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta
die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt,
der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:
*)
i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den) Gebieten,
die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden;
ii) Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands
beziehungsweise jedes Kriegszustands
sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität,
territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit
eines jeden Staates in der Region
und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen
frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben;
2. erklärt ferner, dass es notwendig ist,
a) die Freiheit der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren;
b) eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems herbeizuführen;
*)
E: from territories; F: des territoires (Anm. d. Übers.).
Übersetzung:
Deutscher Übersetzungsdienst, Vereinte Nationen, New York.
S/RES/242 (1967)
c) die territoriale Unverletzlichkeit und politische Unabhängigkeit
eines jeden Staates der Region durch Maßnahmen zu garantieren,
die auch die Schaffung entmilitarisierter Zonen einschließen;
3. ersucht den Generalsekretär,
einen Sonderbeauftragten zu ernennen,
der sich in den Nahen Osten begeben soll,
um mit den beteiligten Staaten Verbindung aufzunehmen und zu unterhalten,
mit dem Ziel,
eine Einigung zu fördern und die Bemühungen zur Herbeiführung
einer friedlichen und akzeptierten Regelung
im Einklang mit den Bestimmungen und Grundsätzen dieser Resolution zu unterstützen;
4. ersucht den Generalsekretär,
dem Sicherheitsrat baldmöglichst
über den Stand der Bemühungen des Sonderbeauftragten Bericht zu erstatten.
einstimmig verabschiedet.