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Startseite / Journalismus / Journalismus - Dokumentation des Verschweigens / Stagnation in der Berichterstattung über Palästina | ||||
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Die SZ scheut weiter davor zurück, die Handlungen der Regierung Israels als Verstöße gegen das Völkerrecht zu erkennen. Dabei ist es unter anderem gerade der Druck der öffentlichen Meinung auf Israel, der Palästina und seinem Volk den erhofften Frieden bringen kann. Ein Journalismus, der sich diesem Bewußtsein verweigert, ist sich seiner Verantwortung nicht bewußt, oder nimmt diese Verantwortungslosigkeit in Kauf, damit sogar der Verpflichtung des Grundgesetzes nicht zu entsprechen. Besonders als Journalist sollte er sein persönliches Bekenntnis »zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt« nicht so unbeachtet lassen. ( Artikel 1 Abs. 2 GG ) Wenn sich Herr Flottau des Mandates der Wähler für Abbas so bewußt ist, dann sollte ihm auch sein eigenes Mandat als Journalist bewußt sein. Es ist zumindest unausgewogen, nur die Zustände in der Autonomiebehörede von Abbas an den Pranger zu stellen, jedoch das größere Ausmaß der Verstöße Israels gegen das Völkerrecht weiter zu verschweigen. Zumal diese Verstöße - geschichtlich gesehen - die Verursachung des Terrorismus in Palästina - und seine Globalisierung zur Folge haben. Durch Berichte von anderen Journalisten der SZ über Palästina soll Herr Thorsten Schmitz aus der alleinigen Verantwortung entlassen werden. Dadurch verstärkt sich jedoch nur der Eindruck, daß die SZ diese Richtung des Journalismus willentlich und wissend verfolgt. Auszug aus dem Text von Herrn Heiko Flottau: »Auf der israelischen Seite verfolgt Ministerpräsident Ariel Scharon weiter seine Politik: Er vollendet den Bau des stark befestigten Grenzzauns. Auch stärkt er die Siedlungen im Westjordanland. Dadurch schafft er Fakten, die bei späteren Verhandlungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Die deprimierenden Zustände in den Palästinensergebieten nimmt er in Kauf.« Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 264, 16. November 2005, Seite 2 Die alten Kader der Fatah-Bewegung verhindern eine Reform der Autonomie-Behörde - Präsident Machmud Abbas ist zu schwach, von Heiko Flottau Herr Flottau stellt diese Aufzählung in seinen Bericht als wären diese Tatsachen so in Ordnung wie sie geschehen. Mit einem Seitenhieb auf das Versagen der Führung der Palästinenser. Sharons Handlungsweise erscheint so als gerechtfertigt. Die Taten der Regierung Israels sind jedoch so keineswegs in Ordnung. Auch Herr Heiko Flottau bemüht sich in der Einseitigkeit, die Vergehen der Israelischen Regierung und der Armee nicht entsprechend zu würdigen. Bau des stark befestigten Grenzzauns: Über dieses Gutachten des IGH hat u.a. auch Herr Thorsten Schmitz am 10. Juli 2004 in der SZ geschrieben: »Das höchste Gericht der Vereinten Nationen erklärte in einem am - 9. Juli 2004 - verkündeten Gutachten die Sperranlagen zu den Palästinensern im Westjordanland für völkerrechtswidrig. Israel sei verpflichtet, die Arbeiten an der Mauer unverzüglich einzustellen und bestehende Anlagen abzureißen. Die betroffenen Palästinenser seien zu entschädigen.« Quelle: Süddeutsche Zeitung, Nr. 157, 10. Juli 2004, Seite 1 Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag: Israels Sperrwall bricht das Völkerrecht Richter fordern Regierung Scharon zum Abriss der Mauer im Westjordanland auf, von Stefan Ulrich und Thorsten Schmitz Ist nach der Verkündung dieses Gutachtens im Verhalten der Regierung Sharon eine Änderung eingetreten? Siedlungen im Westjordanland - und - Fakten, die bei späteren Verhandlungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können: Es stellt von Herrn Heiko Flottau eine ungeheure Anmaßung dar, diese Feststellung nicht im Konjunktiv zu treffen. Sondern den Bestand dieser Siedlungen nach dem Völkerrecht nicht in Zweifel zu ziehen. »Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.« (Art. 49 Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten) Und die Resolution 242 vom 22. November 1967 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betont die »Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg« deprimierenden Zustände in den Palästinensergebieten: »Der Internationale Gerichtshof (IGH) sieht darin schwere Verstöße gegen das Völkerrecht. So werde das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung verletzt und die Vierte Genfer Konvention gebrochen, die die Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten schützen will. Israel verstoße zudem gegen die UN-Menschenrechtspakte, indem es den Palästinensern etwa das Recht auf Bewegungsfreiheit oder Arbeit nehme. Die Richter verabschiedeten das Gutachten mit 14 von 15 Stimmen.« Quelle: ebenfalls Süddeutsche Zeitung, Nr. 157, 10. Juli 2004, Seite 1 (a.a.O.) Damals gebrauchte Herr Schmitz den Konjunktiv, obwohl es diesen für den Bericht über das Gutachten des IGH nicht bedurft hätte. Sätze wie »Die Chance eines demokratischen Neuanfangs ist längst vertan«. werden in Unkenntnis geschrieben: Auf jeder Lebensstufe hat der Mensch eine Aufgabe zu erfüllen. Löst er sie nicht oder mit einem Mißerfolg, so erhält er auf einer späteren Stufe erneut die Chance, diese Aufgabe erfolgreich zu lösen. In seiner Lebensmitte steht der Mensch in seiner Entwicklung vor der Aufgabe, neue Aktivitäten zu entwickeln, wenn die alten überholt sind. Mißlingt es ihm, diese Aufgabe erfolgreich zu lösen, so sind die Folgen Stagnation und das Festhalten an den überholten Rollen. ( Lebensstufen nach E. Ericson ) Selbst für Herrn Flottau besteht diese Chance, für seine Berichterstattung über Palästina zu einer verständigeren Erkenntnis zu gelangen. Der letzte Satz von Herrn Flottau setzt die lange Reihe der Verdrehungen von Ursache und Wirkung in der unbedachten Weise fort: »Und da immer noch Selbstmordattentäter israelische Zivilisten ermorden, hat Scharon stets einen Anlass, zurückzuschlagen.« Dazu möchte ich nichts mit eigenen Worten entgegnen. »Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in aller Welt bildet, da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, ( ... ) da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird, ( ... )« Quelle:Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, Präambel Den Nachdenkenden überlasse ich es , welches Volk in Palästina eine Unterdrückung erdulden muß. 14 Cheshvan 5766 * 16. November 2005 © Heinz Kobald |