Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Der Vorwurf "Antisemitismus"
Antisemitismus als Argument

Das Argument "antisemitisch"




Das Argument "antisemitisch" wird gerne in eine Auseinandersetzung über das Geschehen in Palästina geworfen, wenn Kritik an den Handlungen der Regierung in Tel Aviv ausgesprochen wird.
Meistens kann kein Nachweis für den behaupteten Antisemitismus angegeben werden.
Dagegen sagt Norman G. Finkelstein: ( 6 )
»Das beste Mittel gegen Antisemitismus ist, laut die Wahrheit zu sagen.«
Personen, in denen ein ausgeprägtes Rechtsbewußtsein tief verwurzelt ist, werden mit dem Vorwurf des Antisemitismus bedacht, um dieses Rechtsbewußtsein auszuhebeln.
Wer sich diesem Hebelansatz gegenüber sieht, darf sich des Beistands von Hannah Arendt gewiß sein.
»Überlegen heißt immer, kritisch zu denken.«

Linguistische-Programmierung mit dem Werkzeug Antisemitismus

Vielleicht hat derjenige, der den Vorwurf gebraucht, bereits die Erkenntnis, er ist im Unrecht, aber er will trotzdem mit seinen Ansichten die Oberhand behalten. Dazu benutzt er die Regeln der Neuro-Linguistischen-Programmierung. Mit diesem Werkzeug wird in jeder Auseinandersetzung die entgegengesetzte Meinung in die Verliererecke gedrängt.
Auch wenn dort kein Antisemit erkennbar ist. Allein der Vorwurf genügt, den Gegner in einen Zustand zu versetzen, der ihn verunsichert, denn als Antisemit will er auf gar keinen Fall dastehen. Das rührt an seiner Ehre.
Dagegen kann der angeblich festgestellte Antisemitismus in keinem Fall sachlich begründet werden. Trotzdem wird er aus taktischen Gründen erhoben, weil seine psychologische Wirkung beim getroffenen Gegenüber unfehlbar eine Verunsicherung erzielt. Damit ist das Gegenüber in der Auseinandersetzung plötzlich in ein persönliches Faden-Knäuel verwickelt. Somit nicht mehr unbehindert gesprächsfähig.

Der Vorwurf des Antisemitismus ist ein rein psychologisch angesetztes Argument, das den Gesprächspartner verwirren soll, Angst machen soll wie das Kampfgeschrei beim Sturm-Angriff auf die Stellungen des Feindes.
Es gibt eine Palette von Punkten in der Kritik an den Handlungen der Regierungen in Tel Aviv, die mit diesem einzigen Hieb abgeschlagen werden sollen. Das geschieht vergleichbar mit dem Überstreichen einer kostbaren Freskenmalerei mit einer dicken Wandfarbe.
Das Argument "Antisemit" wird gerne gegen eine Ehrliche Haut eingesetzt, der dieser Vorwurf eine unsagbare Pein bereitet. Weil sie dieser Haltung keinesfalls schuldig ist und darum auch kein Bewußtsein dafür bei ihr vorhanden ist. Sie will aber auf gar keinen Fall mit dem Makel Antisemit behaftet sein. Damit verliert sie die Sicherheit bei dem Austausch der Argumente. Weil die Ebene der Sachlichkeit verlassen worden ist. In dem Augenblick muß sich die Ehrliche Haut ihrer Aufrichtigkeit, der Richtigkeit ihrer Argumente und Beweise unbeirrbar bewußt sein.
Die Struktur im Verlauf dieser Auseinandersetzung verrät dem Betrachter, hier hat der mit dem Vorwurf des Antisemiten Agierende keine Beweise in der Hand. Darum versucht er, sein Gegenüber auf einer anderen Ebene, der psychologischen, der persönlich treffenden, zu verunsichern, aus dem Ring zu werfen.

Der biblische Landanspruch

Wenn sich rechtsradikale Siedler mit der Bibel in der Hand auf ihren Gott berufen, der ihnen das Land gegeben hat, dann haben sie ihr Judentum bereits verlassen. Sie denken und handeln im zionistischen Streben, das Land als Samaria und Galiläa wieder erstehen zu lassen.
Sie haben jedoch bei ihrer Denkweise einen wichtigen Bestandteil dieser göttlichen Landvergabe übersehen. Oder wollen ihn übersehen.
Dieser Gott hat an den Besitz dieses Landes die Einhaltung seiner Gebote geknüpft.
Sie sind in denselben Büchern niedergeschrieben, aus denen die Zionisten ihren Anspruch auf das Land von Gott ableiten. Eine didaktische Komponente im Kampf um das Heilige Land, das alle diejenige vom Recht der Zionisten auf das Land überzeugen soll, die in irgendeiner Weise von diesem Gott noch überzeugt sind. Ohne jedoch seinen Willen nachgelesen zu haben. Diese Tatsache kommt den Verteidigern Israels sehr entgegen und sie können die Regeln der Neuro-Linguistischen-Programmierung ( NLP ) mit voller Überzeugungs-Kraft einsetzen.
Der Erfolg einer NLP beruht daher nicht immer auf einer Überlegenheit der sachlichen Argumente. Schon beim Auftauchen des Vorwurfs "antisemitisch" ist die Aufmerksamkeit darauf zu richten, wann und wie und von wem dieser Vorwurf erhoben wird.
Der Vorwurf wird gezielt eingesetzt, um vom Kern der Diskussion über die Geschehnissen in Palästina in ein Verwirrspiel über den behaupteten Antisemitismus abzulenken. Dabei geht es grundsätzlich nicht um das Feststellen eines tatsächlich vorhandenen Antisemitismus, sondern einzig und allein darum, das Gegenüber in eben diesen Vorwurf zu verstricken. Damit sind die Themen der Besatzung, die sogenannte Besiedlung - die in Wirklichkeit als Wehrdörfer auf das Land gesetzt werden - und die Unterdrückung der Zivilbevölkerung aus dem Ring geboxt.

Wie sich das biblische Israel damals bereits gegen die Gebote Gottes gestellt hat, ist im Deuteronomium, in Ezechiel und in Jeremias aufgeschrieben.
Ganz abgesehen davon, der Landanspruch aus der Bibel ist vor keinem ordentlichen Gericht der Neuzeit rechtlich einklagbar.
Ezechiel und Jeremias verweisen sehr eindeutig auf den Zusammenhang zwischen dem Besitz des Landes und dem Einhalten der Gebote.

Jeremias Kapitel 9 Verse 12 - 15
»12. ... "Sie haben mein Gesetz, das ich ihnen vorgelegt, verlassen,
sie hörten nicht auf meine Stimme und führten ihren Wandel nicht danach.
13. ... sie folgten dem Starrsinn ihres Herzens ...
14. Darum spricht der Herr ...
15. Ich zerstreue sie unter die Völker, ... ,
und ich entsende hinter ihnen drein das Schwert, bis ich sie vernichtet habe!"«


Am deutlichsten wird das in Deuteronomium Kapitel 4 Verse 25 bis 27 mit dem Geschehen ausgesprochen, wenn die Gebote nicht beachtet werden.

»25. Wenn ihr dann Kinder und Kindeskinder bekommen habt und im Lande eingewöhnt seid,
dann aber frevelhafter Weise ... übel handelt in den Augen des Herrn, eures Gottes, sodaß ihr ihn reizt,
26. ... daß ihr gar bald aus dem Lande vertilgt werdet,
in das ihr über den Jordan zieht, um es zu besitzen.
Ihr werdet dort nicht lange bleiben , sondern gänzlich ausgerottet werden.
27. Der Herr wird euch unter die Völker zerstreuen; ... «


Sollte es jedoch ein Gericht geben, das über den Anspruch auf das Land zu entscheiden hätte, dann müßten die Richter auch die Einhaltung der Bedingungen prüfen, mit denen das Land vergeben worden ist, unter denen es behalten werden darf, und ob diese Bedingungen eingehalten worden sind.
Das Gericht müßte nicht lange nach den Rechtssätzen suchen, nach denen es seine Entscheidung zu treffen hat.
In Deuteronomium Kapitel 27 Verse 15 bis 26 findet es sie.

»17. Verflucht ist, wer die Grenze seines Nachbarn verschiebt!
19. Verflucht ist, wer das Recht des Fremdlings, ... beugt!
26. Verflucht ist, wer den Worten dieses Gesetzes nicht durch ihre Erfüllung Geltung verschafft!«


Ideologien haben meistens einen sehr schmalen Gedankenansatz, den aber verteidigen sie um so heftiger. Das ist bedingt durch die Enge des Handlungsspielraumes. Darum werden die Bedingungen, die an die biblische Landvergabe geknüpft sind, ausgeschaltet, weil die Auseinandersetzung mit ihnen schwer belastend ist.
Dieser Bestandteil am Recht auf das Land soll ausgeschaltet sein - und es bleiben.

Sollten Zionisten an Ezechiel Kap. 36 Verse 21 bis 24 gedacht haben,
dann hätten sie sich aber auch wie in den Versen 26 und 27 verhalten müssen.

Was hat das "Auserwählte Volk" aus den Anweisungen seines Gottes gemacht?

»Gush Emunim zufolge war das Land Israel nicht Gegenstand menschlichen Ermessens und von Menschen getroffener Entscheidungen, sondern lag vollständig in den Händen himmlischer Mächte.
»Der Staat Israel ist eine göttliche Angelegenheit und es wird nicht nur keinen Rückzug von so und soviel Kilometern des Landes Israel geben, der Himmel bewahre, sondern im Gegenteil, wir werden Eroberungen und Befreiungen hinzufügen...
In unserem göttlichen Bauwerk, das Universum und Ewigkeit beinhaltet und umfängt, gibt es keine Realität und keinen Ansatz für einen Rückzug.«
In der Jerusalem Post unter der Überschrift »That All Peoples of the Earth May Know« schrieb Kook: »Dieses gesamte: Land ist unser, absolut, gehört uns allen; es ist nicht auf andere zu übertragen, selbst in Teilen nicht.«
»Damit ist ein für allemal klar und unumstößlich, dass es keine ›arabischen Gebiete‹ oder ›arabische Ländereien‹ hier gibt, sondern einzig und allein die Erde des Landes Israel, das ewige Erbe unserer Vorväter, auf das andere gezogen sind und auf ihm gebaut haben, ohne unsere Erlaubnis und in unserer Abwesenheit.«
Henry Kissinger verkündete Kook, dass »die Grenzen, diese Kilometer, uns gehören, geheiligt durch göttliche Heiligkeit und wir keine Möglichkeit haben, in keiner Weise auf der Welt, auf sie zu verzichten.«
( 3 )

Als wäre an die Stelle Gottes der Besitz des Landes getreten.

Was den Vorwurf des Antisemitismus erschüttert

Es gibt andere Rechts-Grundsätze, die in der Gegenwart ein größeres Gewicht und eine einklagbare rechtliche Bedeutung haben.
Sie besitzen als Waffen in der Auseinandersetzung eine Schärfe, die nicht mit dem Wetzstein des Antisemitismus geschliffen werden muß.

Da ist zunächst die Aufteilung des Mandatgebiets Palästina
durch die UN-Resolution 181 von 1947.
Mit dem Bedrängen der UN versuchte der Zionistische Weltbund den zionistischen Einwanderern in Palästina das Land zuzusprechen, ohne es durch rechtsgültige Kaufverträge erwerben zu müssen.
Diese Aufteilung steht heute noch auf einer völkerrechtlich nicht unangreifbaren Grundlage.

»War Palästina bis zum Ende der Mandatszeit nach wie vor ein überwiegend arabisches Land.
Nur 5,8 Prozent war 1947 in jüdischem Besitz.
Aufgrund dieser Isolation waren diese Siedlungen wie Festungen, nicht wie Dörfer gebaut:
Ihre Anlage war stärker von Sicherheitserwägungen geprägt als von menschlichen Wohnbedürfnissen.
Es ging nur noch um die von der zionistischen Führung favorisierte Teilung,
Die Interessen der Palästinenser wurden fast völlig aus diesem Prozess ausgeklammert.
Am 29. November 1947 wurde daraus die Resolution 181 der UN-Generalversammlung.
Die Vereinten Nationen ließen bei dem Teilungsplans die ethnische Zusammensetzung der Landesbevölkerung völlig außer Acht.
Hätten die Vereinten Nationen beschlossen, die Größe des zukünftigen jüdischen Staates dem Territorium in Palästina anzupassen, das von Juden besiedelt war, hätten sie Anspruch auf nicht mehr als zehn Prozent des Landes gehabt.
Aber die Vereinten Nationen akzeptierten die nationalistischen Ansprüche, die die zionistische Bewegung auf Palästina erhob, und waren zudem bestrebt, die Juden für den Holocaust in Europa zu entschädigen.
Im Ergebnis »gaben« sie der zionistischen Bewegung einen Staat, der mehr als die Hälfte des Landes umfasste.
Die Juden, denen weniger als sechs Prozent der Gesamtfläche Palästinas gehörten und die nicht mehr als ein Drittel der Bevölkerung stellten, bekamen über die Hälfte des Gesamtterritoriums.
Innerhalb der Grenzen des von den Vereinten Nationen vorgeschlagenen Staates besaßen sie nur elf Prozent des Landes
Die Teilung des - überwiegend palästinensischen - Landes in zwei gleiche Teile erwies sich als überaus katastrophal, weil sie gegen den Willen der einheimischen Bevölkerungsmehrheit erfolgte.
Als die UN-Mitglieder, die für die Teilungsresolution stimmten, die Teilungskarte so festlegten, wie sie es taten, trugen sie indirekt zu dem Verbrechen bei, das kurz darauf begangen wurde.«
( 4 )

Für die Betrachtung, wie der Terrorismus in das Gelobte Land kam ist ebenfalls der geschichtliche Ablauf der Ereignisse richtungsweisend.
Die Streiter des Zionistischen Untergrunds in Palästina kämpften nicht nur gegen die arabische Bevölkerung, sondern auch gegen die britische Mandatsmacht. Die hatte 1939 ausdrücklich erklärt, sie beabsichtige nicht die Errichtung eines jüdischen Staates in Palästina. In seinem Brief von 1917 verlangte der britische Außenminister Balfour eindeutig, die Rechte der nichtjüdischen Bevölkerung in Palästina dürfen nicht angetastet werden. ( 1 )
Dieser Teil des Briefes wird bei seiner Nennung gerne vergessen.
Das King David Hotel war der Sitz der britischen Mandatsverwaltung. Bei einem Sprengstoffanschlag des jüdischen Untergrunds ( Operation Hai ) kamen annähernd 100 Menschen um ihr Leben. ( 2 )
Eine verdrängte Tatsache in der israelischen Geschichtsschreibung. Die Zionisten haben sich auch mit Terror ihren Staat auf einem fremden Land ertrotzt.

In Art. 49 der IV. Genfer Konvention von 1949 wird der Besatzungsmacht ausdrücklich versagt, die eigene Bevölkerung in einem durch Krieg eroberten Gebiet anzusiedeln.
Dieser Grundsatz beruht auf der völkergeschichtlichen Erfahrung, ein Eroberer unterdrückt stets die Bevölkerung in dem unterwofenen Land. Hier folgt der Staat Israel den brutalen Spuren jeder vorausgegangenen Kolonialmacht.

UN-Resolution 242 von 1967
Diese Resolution hat eine vollstreckbare Rechtsgültigkeit.
Sie fordert den Rückzug der Israelischen Armee aus den eroberten Gebieten.
Zudem stellt sie eindeutig fest, ein Landgewinn durch Krieg wird völkerrechtlich nicht anerkannt.
Das von der Armee eroberte und besetzte Gebiet ist also nicht faktisch zum Staatsgebiet des Staates Israel geworden.

In der Aufzählung all dieser Tatsachen einen Antisemitismus erkennen zu wollen, ist abwegig.

Eines ist mit Gewißheit zu erkennen, die Regierungen in Tel Aviv setzen sich über jedes Recht hinweg, das von ihnen verlangt wird, es einzuhalten. Die Forderungen des Geltenden Völkerrechts werden von den Regierungen in Tel Aviv abgelehnt, solange sie nicht mit den Absichten des Staates Israel vereinbar sind. Diese Einstellung erhebt jede zionistische Zielsetzung über jedes nichtjüdische Recht.

Dagegen fordert unbedenklich und lautstark jede Regierung in Tel Aviv alle Rechte für sich selbst, wenn es ihre eigenen Ziele zum Erfolg führt. Die selben Rechte anzuerkennen, verweigert sie jedoch gegenüber allen anderen. Dazu gehört auch der Vorwurf des Antisemitismus, der die freie Meinungsäußerung einer Gegenseite behindern soll.

Von Bedeutung sind diese Tatsachen für alle diejenigen, die mit aufrichtiger Absicht einen gerechten Frieden in Palästina durchsetzen wollen. Die sich davon nicht durch den ungerechtfertigten Vorwurf des Antisemitismus abhalten lassen.
Denn wozu bräuchten sie den Antisemitismus? Was wollten sie mit ihm beweisen oder bewirken? Haben sie doch das Völkerrecht in ihrer Hand!
Denn dafür protestieren sie, schreiben sie, reden sie, wollen sie sogar Israel boykottieren.
Aber sie stoßen damit regelmäßig nicht auf sachliche Gegen-Argumente, sondern nur auf die Phalanx des Vorwurfs mit dem Antisemitismus. Das von Israel in der Gegenwart begangene Unrecht an nichtjüdischen Menschen wird mit Vorsatz gegen den Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden aufgerechnet.

Bei der Beurteilung von Boykott-Drohungen gegen den Staat Israel darf die Möglichkeit nicht außer Acht gelassen werden, die Einhaltung von anerkannten Forderungen des Völkerrechts mit rechtmäßigen Sanktionen der UN durchzusetzen.
Diese sind in der Charta der Vereinten Nationen von 26. Juni 1945
in Kapitel VII Artikel 41 und 42 aufgeführt.
Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen

Artikel 41

»Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen ... zu ergreifen sind,
um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; ...
Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen,
des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen
sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und
den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.«

Artikel 42

»Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, daß die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen
unzulänglich sein würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben,
so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften
die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens
und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen. ... «

Es ist auffallend wie es dem Staat Israel gelungen ist, in 50 Jahren vorsätzlicher Verstöße gegen eingefordertes Völker- und Menschen-Recht, mit keiner einzigen Sanktion belegt worden zu sein.
Während ihm dagegen die Zoll freie Einfuhr seiner Produkte in die EU gewährt wird.
Diese Tatsachen verlangen nach einer aufmerksamen Hinterfragung der dafür verantwortlichen Gründe.

Das Recht auf Selbstverteidigung

Dieses Recht besitzt zunächst der zuerst Angegriffene.
Was Israel als das Recht auf Selbstverteidigung ins Kampffeld führt, ist die Tatsache, es wehrt sich gegen die Angriffe der Palästinenser, denen es das Land, das Wasser, die Felder, die Häuser und das Recht auf freie Bewegung im eigenen Land verwehrt. Damit alle Lebensgrundlagen widerrechtlich einengt.

Wie kann dieser Feststellung von Tatsachen ernsthaft mit dem Vorwurf des Antisemitismus begegnet werden? Das ist nur denkbar, wenn die geltenden Rechtsgrundsätze auf den Kopf gestellt werden.

Die Armee Israels verteidigt das Unrecht, das der Staat Israel der Bevölkerung unter seiner Militärverwaltung antut. Auf dieser Grundlage sind jedoch alle sogenannten Verteidigungshandlungen der Israelischen Armee ebenfalls Unrechtshandlungen, weil sie die Fortsetzung des bereits ausgeführten Unrechts für sein Bestehenbleiben verteidigen.
Niemand kann für das Weiterbestehen eines von ihm begangenen Unrechts ein rechtmäßiges Handeln in Anspruch nehmen. Der Taschendieb kann sich nicht rechtsgültig für das Behalten der gestohlenen Sache verteidigen.

In der Präambel der Erklärung der Menschenrechte von 10. Dezember 1948
wird ausdrücklich auf dieses Recht der Verteidigung hingewiesen.

»... da es notwendig ist,
die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts zu schützen,
damit der Mensch nicht gezwungen wird,
als letztes Mittel zum Aufstand
gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ... «

Die einzige Demokratie

Israel will als Mitglied der zivilisierten Völkergemeinschaft gesehen werden.
Es betont unablässig, die einzige Demokratie im Mittleren Osten zu sein.
Wie kann aber eine Demokratie die Lebensrechte von nichtjüdischen Menschen aus Gründen der Staatsideologie seit einem halben Jahrhundert vorsätzlich mißachten und gewaltsam unterdrücken. Das widerspricht jeder Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit.

Daniel Barenboim wurde bei der Verleihung des Wolf-Preises in der Knesset von der Kultusministerin beschimpft als er darauf hinwies, Israel halte seine versprochene Verpflichtung zur Beachtung der Menschenrechte nicht ein. Er konnte nur antworten, so steht es in der Unabhängigkeits-Erklärung Israels von 1948.

Diesem Bewußtsein der Tatsachen mit dem Vorwurf des Antisemitismus antworten zu wollen, grenzt an eine mutwillige Verdrehung allen Geschehens und seiner Verursachung.

Niemand muß sich durch diesen Vorwurf beirren lassen, wenn offensichtlich ist, aus welchen Gründen er vorgetragen wird und ihm jegliche Begründung fehlt.
Er darf sich auch an Hannah Arendt erinnern, die eine Pflicht zum Ungehorsam erkannte.
Von diesem Ungehorsam im Sinne von Hannah Arendt sind jedoch die Verteidiger Israels weit entfernt.
Zu meinem Bedauern macht es etwas mehr Mühe, dem Vorwurf Antisemitismus zu begegnen.
Doch eines ist gewiß, wer zu diesem Vorwurf greift, hat keinen Trumpf mehr im Ärmel und hat schon verloren.


27. Mai 2017 © Heinz Kobald


Quellen Literatur

( 1 ) Gudrun Krämer, "Geschichte Palästinas", becksche Reihe, Verlag C.H.Beck 2002

( 2 ) Tom Segev, "Es war einmal ein Palästina", Juden und Araber vor der Staatsgründung Israels, Siedler Verlag München 2005

( 3 ) Idith Zertal, Akiva Eldar, "Die Herren des Landes", Israel und die Siedlerbewegung seit 1967, Deutsche Verlagsanstalt 2004

( 4 ) Ilan Pappe, "Die ethnische Säuberung Palästinas", Zweitausendeins Schweiz 2007

( 5 ) Rolf Verleger, "Israels Irrweg", Eine jüdische Sicht, Papy Rossa Köln 2009

( 6 ) Norman G. Finkelstein, "Antisemitismus als Waffe", Piper Verlag München 2006