Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Ein Weg zu einem Staat Palästina
Angriff auf Gaza Stadt 29. Juli 2014, Polaris50 Jahre Unrecht beenden - Geltendes Völkerrecht durchsetzen





Angriff auf Gaza Stadt am 29. Juli 2014, Foto: Polaris

Zeit zum Handeln
Ein Halbes Jahrhundert Unrecht beenden







Das Geltende Völkerrecht ist nach jahrzehntelanger Missachtung seiner Forderungen und Verpflichtungen ohne jede Einschränkung durchzusetzen.
Eine Grundlage dafür ist die IV. Genfer Konvention von 1949
Ein möglicher Weg zu einem Staat Palästina.

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Palästina gründet seinen Staat jetzt. Gründungsdatum ist der 1. September 2014.
Israel hat dagegen kein Recht auf Einwendungen.
Israel hat durch seine Unrechtshandlungen seinem Anspruch auf Sicherheit bisher geschadet.
Noch nicht vollständig vorhandene staatliche Verwaltungsstrukturen in Palästina sind kein Grund, die Staatsgründung zu verzögern.
Die Fatah und Hamas regeln in eigener Zuständigkeit die innerstaatlichen Belange ohne Einmischung und Behinderung von außen.
Die UN-Mitglieder und ihre militärischen Kontingente sichern das Recht auf Selbstbestimmung des Staates Palästina.
Der Staat Palästina kann die Dauer dieses UN-Schutzes für eine Übergangszeit selbst bestimmen.

Durch den Bau der sogenannten "Siedlungen" ( Wehrdörfer ) auf dem völkerrechtlich anerkannten Staatsland der Palästinenser hat Israel rechtmäßig kein Eigentum ( "superficies solo cedit" ) an dem durch die sogenannten "Siedlungen" bebauten Grund erworben. Aus diesem rechtlichen Grund kann das mit den sogenannten "Siedlungen" bebautes Land nicht durch einen Gebiets-Austausch in das Staatsland Israels übergeben werden. Die Bebauung des Staatslandes für Palästina erfolgte unrechtmäßig als Verstoß gegen Art. 49 der IV. Genfer Konvention.

Das Staatsgebiet Palästinas wird durch die in der UN-Resolution 181 festgelegten Landaufteilung des Britischen Mandatsgebietes bestimmt. Bei einer anderen Beurteilung ist zu bedenken, diese Aufteilung Palästinas durch die UN geschah auf Wunsch des Zionistischen Weltbundes.

Zwischen dem West-Jordanland und dem Gaza ist innerhalb eines Monats eine 10 km breite Landverbindung einzurichten. Sie gehört zum Staatsgebiet Palästinas.
Gebiets-Eroberungen von Israel durch Krieg sind in Übereinstimmung mit UN-Resolution 242 vom Völkerrecht nicht anerkannt.

Von allen UN-Mitgliedern ist der Staat Palästina innerhalb eines Monats anzuerkennen.

Alle Mitglieds-Staaten stellen Militärkontingente - mit Ausnahme von Israel und Deutschland - , in gleichen 2 v.H.-Anteilen ihrer nationalen Armeestärke.
Die Staaten England und Frankreich übernehmen die militärische Führung und Aufsicht über diesen UN-Einsatz. Sie sind als frühere Kolonialmächte wegen ihrer Verantwortung für die von ihnen vorgenommene politische Gestaltung des Mittleren Ostens dazu verpflichtet.
Sie sichern und überwachen den störungsfreien Abzug der Israelischen Armee und der Bevölkerung aus den ehemaligen sogenannten jüdischen "Siedlungen".

Der Abzug der ehemaligen "Siedler" und der Israelischen Armee ist innerhalb von 3 Monaten abzuschließen.
Zerstörungen an den Siedlungsbauten und ihrer Infrastruktur von Seiten der abziehenden "Siedler" und der Israelischen Armee an von ihr genutzten Gebäuden sind untersagt.

Ehemalige jüdische "Siedler", die nicht nach Israel zurückgehen, erhalten sofort die Staatsbürgerschaft von Palästina mit allen Rechten und Pflichten. Ihre Benachteiligung jeder Art wird im Staat Palästina nicht geduldet.
Bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse zahlen sie eine monatliche Landnutzungsentschädigung i.H.v. 20 US-Dollar pro qm Bodenfläche an den Staat Palästina.
Für eine Wohnung in einem Haus ist die gleiche Nutzungsentschädigung für jeden qm Wohnfläche zu entrichten.

Der Seehafen und Flughafen in Gaza werden wieder aufgebaut.
Der Staat Israel leistet die Baukosten als Entschädigung für die Zerstörung.
Zusätzlich liefert Israel die erforderlichen zeitgemäßen Baumaterialien und Baumaschinen.

Ebenso leistet der Staat Israel die Kosten für den Wiederaufbau der Häuser der Palästinenser, die durch die Israelische Armee zerstört worden sind.
Zusätzlich zu den finanziellen Leistungen liefert Israel zeitgemäße Baumaterialien und Baumaschinen.

Israel erstattet alle zurückbehaltenen Steuereinnahmen für die ehemalige Autonomieverwaltung unverzüglich an den Staat Palästina.
Damit sind alle Buchführungsunterlagen an die Verwaltungsbehörde Palästinas zu übergeben.

Die USA beenden ihre jährliche Unterstützung an Israel in Höhe von 5 Milliarden Dollar.
Diese Unterstützung erhält der Staat Palästina für die nächsten 50 Jahre von den USA.

Aus den Gefängnissen Israels werden alle palästinensischen Gefangenen nach Palästina entlassen.
Schäden an ihrer Gesundheit sind bei der Entlassung durch eine Ärztegruppe der UN festzustellen.
Die UN kann für diese Aufgabe auch humanitäre Organisationen wie das Internationale Rote Kreuz oder "Ärzte ohne Grenzen" einbeziehen.
Die Kosten trägt der Staat Israel. Israel hat dagegen kein Widerspruchsrecht.
Diese Feststellungen bilden die Grundlage für Haftentschädigungen.
Für jeden Tag der ungerechtfertigten Inhaftierung beträgt die Entschädigung 100 US-Dollar.
Die gesamten Protokolle über Gefangennahme, Verhöre und Gerichtsverhandlungen sind der Palästinensischen Gerichtsbarkeit zu übergeben.
Inhaftierte ohne Anklage und ohne Gerichtsverfahren erhalten bei ihrer Entlassung eine Sofort-Entschädigung i.H.v. 10.000 US-Dollar. Treffen die Voraussetzungen für mehrere Mitglieder einer Familie zu, erhält die Familie die Sofort-Entschädigung einmal.
Diese Sofort-Entschädigung wird auf zusätzliche Haft-Entschädigungen nicht angerechnet.
Die Bemessung des Schadenersatzes für Schäden an der Gesundheit richtet sich nach den Beträgen, die vor Gerichten der USA den Geschädigten rechtskräftig zuerkannt wurden.

Die Hamas wird nicht mehr als eine terroristische Vereinigung boykottiert.
Die Hamas verzichtet auf die Absicht in ihrer Charta, den Staat Israel zu zerstören.

Schäden an der Gesundheit der Bewohner des Gaza sind in einem gesonderten Verfahren festzustellen.
Dabei ist eine besondere Aufmerksamkeit auf Langzeitwirkungen bei Kindern durch körperliche als auch psychische Verletzungen gefordert.
Diese Feststellungen sind die Grundlage für die Entschädigung durch die von Israel erzwungene Mangelversorgung der Bevölkerung im Gaza.
Jede Familie im Gaza erhält von Israel eine Sofort-Entschädigung i.H.v. 10.000 US-Dollar für zerstörten Hausrat und Wohnraum.
Für die Bemessung der Gesundheitsschäden durch die erzwungene Mangelversorgung im Gaza gelten ebenfalls die vor Gerichten der USA den Geschädigten rechtskräftig zuerkannten Beträge.

Für die Mithilfe beim Aufbau einer Verwaltung der Gerichtsbarkeit in Palästina wird die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Diese Beratung ist für Palästina kostenfrei und beschränkt sich nur auf verwaltungstechnische Aufgaben nach Anforderung der palästinensischen Behörden. Deutschland entscheidet nicht über das Geltende Recht in Palästina.
Damit soll ein Beitrag für die Bearbeitung der Entschädigungsfälle geleistet werden. Deutschland schuldet Palästina diese Hilfe, weil es in der Zeit der Besatzung unterlassen hat, die Rechte der Palästinenser nach dem Völkerrecht durchzusetzen.

Israel leistet die Kosten für den Wiederaufbau der Infrastruktur im Gaza.
Es liefert zusätzlich die erforderlichen Baumaterialien und die zeitgemäße technische Ausrüstung.

Die Trennmauer zwischen den beiden Staaten ist von Israel rückstandsfrei zu entfernen.
Damit wird die Forderung des IGH von 2004 erfüllt.
Die Arbeiten müssen in 4 Monaten alle Mauerbestandteile entfernt haben.
Mauerteile, die als Denkmal zur Erinnerung erhalten bleiben sollen, sind vor Abbruch geschützt.
Alle Grenzübergänge zu allen Nachbarstaaten sind zu öffnen.
Alle Kontrollposten der Israelischen Armee in den ehemaligen besetzen Gebieten werden von der Israelischen Armee in der Zeit ihres Abzugs rückstandsfrei beseitigt.
Kontrollposten, die als Denkmal zur Erinnerung erhalten bleiben sollen, sind vor Abbruch geschützt.

Für die Zerstörung der Felder von Palästinensern muß Israel eine Entschädigung in Geld leisten. Sie bemisst sich nach dem Kaufpreis, der zum Zeitpunkt der Feststellung der Entschädigung für einen Erwerb zu entrichten ist.
Es liefert zusätzlich Saatgut und die landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen.
Saatgut, Gerät und Maschinen müssen zeitgemäßen Anforderungen entsprechen.

Schadenersatzansprüche des Staates Israel und seiner Bürger aus Terroranschlägen der palästinensischen Kämpfer werden nach den selben Grundsätzen festgestellt.
Für sie gelten die gleichen Zahlungsverpflichtungen.

Der Aufbau von Militär und Polizei in beiden Staaten hat den Ausgleich auf dem waffentechnischen und militärischen Bereich zum Ziel.
Die Mannschaftsstärke in jedem der beiden Staaten darf die Anzahl beim Militär 200.000 und bei der Polizei 80.000 nicht übersteigen.
In diese Zahlengrenze sind Uniformierte beider Geschlechter einbezogen.
Jede Übermacht einer Seite in Mannschaftsstärke und Bewaffnung wird verboten und von der UN jährlich überwacht.

Nach der Herstellung der ausgeglichenen Mannschaftsstärke und Bewaffnung werden alle Waffenlieferungen an beide Staaten für 30 Jahre eingestellt.
Palästina und Israel erhalten je 1 deutsches U-Boot der Klasse U-212.
Die überzähligen Boote sind von Israel an Deutschland zurück zu verkaufen.
Die Luftwaffen Palästinas und Israels dürfen keine Bomber oder Langstreckenflugzeuge besitzen. Drohnen dürfen nur zur Überwachung eingesetzt werden und tragen keine Waffen an Bord.
Weder Israel noch Palästina besitzt Raketenwaffen mit einer Reichweite von über 10 km.
Die Anzahl der Raketenwaffen ist für jeden Staat auf 300 beschränkt.

Die Waffen- und Munitionslagerung darf nur den Bedarf der augenblicklichen Mannschaftsstärken decken.
Jede paramilitärische Gruppierung - Waffensportarten - auf Vereinsebene ist verboten.
Für Waffensportarten sind nur Geräte mit der Abschussvorrichtung einer Sehne oder Luftdruck erlaubt.
Die verwendete Munition darf keinem kriegstechnischen Standard entsprechen.

Der Staat Israel beendet sein Atomprogramm.
In Israel vorhandene Atomwaffen und die zu ihrer Herstellung vorhandenen Einrichtungen werden unter UN-Aufsicht zerstört.

Der Staat Iran beendet sein Atomprogramm.
Im Iran vorhandene Atomwaffen und die zu ihrer Herstellung vorhandenen Einrichtungen werden unter UN-Aufsicht zerstört.

Die einzelnen Schritte des Übergangs werden durch eine UN-Überwachung gesichert.
Verstöße werden unmittelbar von der UN mit Wirtschafts-Sanktionen belegt.
Für diese Beschlüsse ist das Veto-Recht ausgesetzt.


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Das ist nach meinen Vorstellungen ein Gerüst, in dem ein gerechter und dauerhafter Frieden möglich sein kann.
Es wird für weitere Erfordernisse noch zu ergänzen sein.

Alles "andere" ist bereits "unehrenhaft" versucht worden.
Sogar Träger des Friedens-Nobel-Preises "sollten" an der "Aufgabe" scheitern.
Was nicht dafür spricht, dass sie den Weg des Rechts gegangen sind.

Der größte "Coup" gelang Tel Aviv 1993 in Oslo.
Leider hat dort die Vertretung der Palästinenser ihren zweiten großen Fehler begangen. Sie hat sich von Tel Aviv das Geltende Völkerrecht in einer israelischen Interpretation aufdrängen lassen. Die sogenannten "Vereinbarungen" von Oslo sind auf der Grundlage der Genfer Abkommen nicht rechtsgültig. Die in den Genfer Abkommen gewährten und geschützten Rechte können nicht durch rechtswidrige Vereinbarungen aufgehoben werden.

Der erste Schritt in die Katastrophe Palästinas war, den Staat 1948 auf dem von der UN geteilten Land nicht errichtet zu haben. Damals hat Palästina - aus mangelndem Wissen über das Völkerrecht - seinen ihm zustehenden Platz im Kreis der UN-Staaten nicht eingenommen.

Aus Gründen der Gerechtigkeit darf Palästina das Recht auf Selbstbestimmung nicht weiterhin verweigert werden.
Israel muss mit seinen nach dem Völkerrecht ungerechtfertigten Landansprüchen in Palästina von der Gemeinschaft der Völker zurück gedrängt werden.

Ich glaube an den Frieden durch Gerechtigkeit.

Shalom !


5774 Av 5 * 1. August 2014 © Heinz Kobald




Die Aufteilung Palästinas
mit der UN-Resolution 181 vom 29. November 1947.

Die IV. Genfer Konvention
von 1949 verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten
im Art. 1 zur
Einhaltung und Durchsetzung
dieser Konvention
"unter allen Umständen"


Die Pflicht zur Mitwirkung
der am sogenannten
"Streit um das Land"
nicht direkt Beteiligten
ist in Tz 309 im Bericht der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen über den Gaza Konflikt wiederholt bestätigt worden.
Hinweis auf Artikel 1
der IV. Genfer Konvention.

Die Vereinten Nationen veröffentlichten den Bericht unter A/HCR/12/48 am 25. September 2009.

Wortlaut der
UN Resolution 242
von 1967
mit dem Verbot des Gebietserwerbs durch Krieg