Steuergelder aus Deutschland
für Waffen an Israel
Es wäre wirklich zu schön, wenn es wirklich so gut wäre.
Doch Tel Aviv beantwortet die Bemühungen der Autonomieverwaltung der Palästinenser für eine Mitgliedschaft in Internationalen Institutionen mit unrechtmäßigen Handlungen.
Der Autonomieverwaltung werden die ihr zustehenden Steuergelder durch Tel Aviv vorenthalten.
Das tut Tel Aviv zum wiederholten Male und niemand vermag nachzuvollziehen, ob bei Wiederaufnahme der Zahlungen der volle Ausgleich hergestellt wird.
Zitat:
»Betroffen könnten aber andere Bereiche der Kooperation sein,
von der Wasserversorgung bis zur Weiterleitung der Steuern und Zölle,
die Israel vereinbarungsgemäß
in Höhe von etwa 100 Millionen Dollar pro Monat für die Palästinenser einzieht.
Bereits am Sonntag hatte Netanjahu
den Palästinensern mit Sanktionen gedroht als Reaktion darauf,
dass Präsident Mahmud Abbas Beitrittsgesuche zu 15 internationalen Konventionen unterzeichnet hatte.« ( 1 )
Netanjahu bestraft Ramallah mit einem wirtschaftlichen Boykott für rechtmäßige Handlungen von Abbas!
Eine Handlungsweise, die weder einer Demokratie noch einem Rechtsstaat nachgesehen werden kann.
Dann dürfte es doch nur ein kleiner Schritt sein, Tel Aiv wegen seinen rechtswidrigen Handlungen zu bestrafen.
Es ist nach den Jahrzehnten des tatenlosen Zusehens bei den groben und vorsätzlichen Verletzungen des Geltenden Völkerrechts durch Tel Aviv die Zeit herangereift, daß sich die den Wertmaßstäben der Westlichen Welt zugehörenden Staaten, die diese Werte auch für ihre Verantwortung gegenüber der Völkergemeinschaft stets betonen, endlich bewegen und Tel Aviv die Stirn bieten.
Ganz besonders, weil Tel Aviv bei jeder Gelegenheit den Staat Israel als die Einzige Demokratie im Mittleren Osten benennt. Gleichzeitig betont es sein Bekenntnis zu den Wertmaßstäben eben dieser Welt des Westens. Doch die Handlungen in Tel Aviv trennen die dortige Regierung durch einen tiefen Abgrund von diesen Werten.
Zitat:
»Es soll sich um drei mit Raketen bestückte Schiffe handeln,
die zur Sicherung der riesigen israelischen Gasvorkommen im Mittelmeer eingesetzt werden könnten.
Bei den jüngsten Regierungskonsultationen im Februar in Jerusalem
habe Bundeskanzlerin Angela Merkel den Israelis zugesichert,
einen Teil des Kaufpreises aus deutschen Steuermitteln zu übernehmen, heißt es in Maariv.
Nach ähnlichem Muster war in der Vergangenheit bereits der Kauf von insgesamt sechs deutschen Dolphin-U-Booten subventioniert worden.
Die Bundesregierung will damit die besondere Verantwortung Deutschlands für Israels Sicherheit dokumentieren.
In der vorigen Woche jedoch soll Israels Regierung in einem Brief aus dem Kanzleramt darüber informiert worden sein, dass es für dieses Hunderte Millionen Euro umfassende Geschäft nun doch keine finanzielle Unterstützung geben werde.
In Jerusalem hat das laut Maariv große Verärgerung ausgelöst.
Zitiert werden Regierungsquellen mit der Vermutung, Israel solle damit für das Scheitern der Friedensverhandlungen mit den Palästinensern bestraft werden, und dies auf Geheiß Washingtons.« ( 2 )
Es ist wirklich zu hoffen, es ist so und Berlin bleibt bei seiner jetzigen Haltung gegenüber Tel Aviv.
Oder die Aussicht auf Teilhabe an den Gasvorkommen gewinnt wieder die "übergeordnete" Bedeutung.
Denn es ist wirklich die Verfassung, die diese Waffenlieferungen an Tel Aviv verbietet.
Aus einer "Handschrift" des Präsidenten in Washington kann ich das nicht heraus lesen.
Zitat:
» ... die Sympathie für die letzte Friedensinitiative von US-Außenminister John Kerry sei in Berlin groß gewesen.
Entsprechend groß sei nun die Enttäuschung über den Siedlungsbau.
Deshalb rücke die Frage in den Fokus, ob eine Mitfinanzierung der Schiffe
als indirekte Mitfinanzierung der Siedlungen betrachtet werden müsse.« ( 2 )
Nicht nur das! Was Herr Münch als "Enttäuschung" zitiert oder bei seiner Wortwahl selbst bestimmt hat, betrifft einen vorsätzlichen, jahrzehntelang aufrechterhaltenen Verstoß gegen Geltendes Völkerrecht.
Kein Richter wird einen Täter wegen seiner persönlichen Enttäuschung über die vollzogene Straftat verurteilen. So weit entfernt sich auch die Sprache der Diplomatie nicht von der Wirklichkeit. Der Straftäter wird wegen des Verstoßes gegen das Gesetz verurteilt.
Alle wirtschaftlichen Beziehungen zu Tel Aviv finanzieren nicht nur den Bau der sog. "Siedlungen".
Damit wird auch der Bau der sog. "Trennmauer" auf dem Staatsland der Palästinener ermöglicht. Die hat der Internationale Gerichtshof 2004 als rechtswidrig verurteilt und den Abriß gefordert.
Ganz besonders tritt diese Belastung im israelischen Staatshaushaltes hervor, wenn der Beobachter einen Blick auf die hohen Militärausgaben und den Bau der "Siedlungen" wirft.
Weiter ist auch der Anteil an sog. "Siedlern" auf der Kommandoebene der IDF aufschlußreich.
Zitat:
"Das Armeemagazin Bamahaneh berichtete 2010, daß 12,5 v.H. aller Kompaniekommandeure der Bodentruppen Siedlungsbewohner waren, obwohl Siedler nur 5 v.H. der jüdischen Bevölkerung ausmachen." ( 3 )
Der voran getriebene Bau der sog. "Siedlungen" hat eine hohe wirtschaftliche Belastung der Bürger Israels zur Folge, die bereits in einer demonstrativ vorgeführten Unzufriedenheit aus der Bevölkerung zu Tage getreten ist. Nicht nur die Baukosten steigen, sondern auch die Militärausgaben.
Doch es geht auch um die Rechtsgrundlagen für das Handeln der Regierung in Berlin.
Artikel 26 Abs. 1 GG
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Handlungen, die das friedliche Zusammenleben stören, beginnen damit, einem Nachbarvolk völkerrechtswidrig das Land zu rauben, es aus seinen Häusern und von seinen Feldern zu vertreiben. Völkerrechtler mögen sich darüber streiten, ob damit die "Führung eines Angriffskrieges vorbereitet" wird. Wenn eine Armee diese Handlungen durchführt, dann hege ich Zweifel, ob diese militärischen Handlungen eine friedliche Handlungsweise sind.
Wer dieser Armee Waffen liefert, unterstützt alle völkerrechtswidrigen Handlungen dieser Armee.
Hinzu kommt Artikel 25 des GG
"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."
Zu diesen "Allgemeinen Regeln" gehört
unbestritten die "Erklärung der Menschenrechte".
Artikel 17 Nr. 2 der Erklärung der Menschenrechte:
"Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."
Die der Verfassung nicht folgende Haltung der Bundesregierung und die Vernachlässigung ihrer Verpflichtungen aus dem Völkerrecht haben den Steuerzahlern in Deutschland eine Mitschuld aufgebürdet.
Die Regierung in Berlin unterhält Handelsbeziehungen mit Israel und liefert Waffen an diesen Staat. Sie hat sogar mit Tel Aviv eine Befreiung von Einfuhrzöllen für Waren aus Israel vereinbart! Damit leistet sie ohne Zweifel einen wirtschaftlichen und militärischen Beitrag zu dem völkerrechtswidrigen Bau der zionistischen Siedlungen auf dem Staatsland der Palästinenser.
Die "Nürnberger Prinzipien von 1950" stimmen mit den vorstehenden völkerrechtlichen Regelungen überein
Sie gehören zum Mindeststandard des Humanitären Völkerrechts. ( 5 )
Prinzip I
"Jede Person, die eine Tat begeht, welche nach internationalem Recht eine Straftat ist, ist dafür verantwortlich und kann dafür bestraft werden."
Prinzip III
"Begeht eine Person eine Straftat nach internationalem Recht in der Funktion eines Staatschefs oder verantwortlichen Regierungsbeamten, so befreit sie die nicht von der Verantwortung gegenüber dem internationalen Recht."
Prinzip VI
"Die Verbrechen, die im Folgenden aufgezählt werden, sind Straftatbestände nach internationalem Recht:
a. Verbrechen gegen den Frieden;
1. Planung, Vorbereitung, Auslösung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges in Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen;"
Wir sind keine rechtlose Völkergemeinschaft.
Wir haben nur noch nicht das verantwortungsbewußte Handeln nach dem Recht gelernt.
Zitat:
»Demnach erteilte die Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigungen
im Wert von 5,8 Milliarden Euro – ein Zuwachs von 24 Prozent gegenüber 2012.
Mit 3,6 Milliarden Euro ist der Wert der Genehmigungen an sogenannte Drittländer,
die weder zur EU noch zur Nato gehören, sogar auf Rekordniveau.
Unter den größten Empfängerländern sind dem Bericht zufolge
allein drei aus dem arabischen Raum.
Jüngst war bereits bekannt geworden, dass Deutschland auch
beim Export von Kleinwaffen 2013 einen neuen Rekord erzielt hat.« ( 4 )
Wie will Deutschland für den Frieden in der Welt eintreten, wenn es in dieser Welt eine stets zunehmende Zahl an Waffen verteilt?
Da kann ich über das Christliche Bekenntnis von Frau Dr. Angela Merkel nur staunen.
“Wer zum Schwert greift, kommt durch das Schwert um.“
Offen bleibt der Sinn hinter diesen Worten.
Wer ist der andere, der dann dieses Schwert in seiner Hand hält und den Gegenschlag ausführt?
Denkt Frau Merkel sie selbst sei diejenige?
Herr Dr. Peter Münch hat wieder eine Gelegenheit ungenützt gelassen, auf das Verbot für die Besatzungsmacht hinzuweisen, ihre eigene Zivilbevölkerung auf dem von ihr besetzten Gebieten anzusiedeln. ( Artikel 49 der IV. Genfer Konvention )
Er verletzt damit zum wiederholten Male seine Pflicht als Journalist, zur Aufklärung von Hintergründen bei seiner Berichterstattung über das Geschehen in Palästina.
Doch aus der politischen Entscheidungsebene soll nun scheinbar eine Erkenntnis durchgedrungen sein.
Mit Waffenlieferungen von Berlin an Tel Aviv wird auch zur Aufrechterhaltung des völkerrechtswidrigen Baus der jüdischen "Siedlungen" beigetragen.
Selbst dieser offensichtlichen Schlußfolgerung, "durfte" sich Herr Münch bisher nie nähern.
Doch ist das die selbe rechtliche Verpflichtung, nach der sich jede Regierung in Bonn und Berlin längst gegen diesen Rechtsbruch durch Tel Aviv mit Sanktionen hätte stellen müssen.
Diese "Zurückhaltung" war nur deswegen so lange erfolgreich, weil der Öffentlichkeit das Geltende Völkerrecht verschwiegen worden ist. Das Verschweigen von rechtswidrigen Handlungen hat das Volk der Deutschen bereits einmal zu einem bis dahin nie für möglich gehaltenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt.
Eine stets so hervorgehobene Historische Verpflichtung für die Sicherheit des Jüdischen Volkes in der Welt - nicht für die gegen das Völkerrecht verstoßenden Handlungen des Staates Israel - wird dadurch in keiner Weise geschmälert. Ganz im Gegenteil!
Wer das Recht nicht achtet, schafft Unfrieden.
Der Unfrieden gewährt keine Sicherheit.
Frau Dr. Angela Merkel verlassen Sie das Reagenzglas in Ihrem Berliner Labor und setzen Sie die beobachteten Reaktionen der Elemente in greifbare Wirklichkeit um.
Hier handelt es sich längst nicht mehr nur um "Verstimmungen" zwischen Berlin und Tel Aviv sondern um einen handfesten Bruch des Geltenden Völkerrechts.
"So wahr mir Gott helfe."
"Hevenu Shalom alejchem!"
18. Ijar 5774 * 18. Mai 2014 © Heinz Kobald
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( 1 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, 10. April 2014, Seite 9
Ein letztes bisschen Hoffnung
US-Außenminister John Kerry will trotz harscher Kritik weiter im Nahen Osten vermitteln
Peter Münch
( 2 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, 16. Mai 2014, Seite 8
"Die Handschrift von Obama"
Israel verärgert über angebliche Weigerung Berlins, Rüstungsdeal mitzufinanzieren
von P. Münch, S. Braun
"Tel Aviv/Berlin – Israels Marine kauft gern bei deutschen Werften ein. Doch nun könnten die Pläne zum Erwerb neuer Kriegsschiffe zu einer ernsten Verstimmung zwischen beiden Ländern führen. Denn laut einem Bericht der israelischen Zeitung Maariv soll die Bundesregierung eine Zusage zurückgezogen haben, den Kauf großzügig zu bezuschussen."
( 3 ) Studiengesellschaft für Friedensstiftung e.V. München
Denkanstöße NR.62-63/2012
Israel, ein zerrissenes Land – zwischen Demokratie und Theokratie
( 4 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, 12. Mai 2014, Seite 5
Rekord bei Rüstungsexporten
KNA
( 5 ) Menschenrechte - Dokumente und Deklarationen
Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2004, 4. aktualisierte und erweiterte Auflage