Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Der Unheilige Streit um das Heilige Land
Cicero Beleidigung - Unheiliger StreitCicero - Beleidigung

Das Verbot des Landgewinns durch Krieg

Das Verbot der Besiedlung
für die Besatzungsmacht











Cicero ! Cicero ! Sie beleidigen deinen Namen!
Welch eine Vermessenheit, sich den Namen Cicero für diese Website anzueignen.

Marcus Tullius Cicero war der römische Redner, Politiker und Schriftsteller der Antike in der Zeit von 106 bis 43 v. Chr. Seine staatsphilosophischen und rhetorischen Schriften hat er nach sorgfältigen philosophischen Studien verfasst. Ciceros Rednerideal "Orator perfectus" verbindet philosophisches Wissen mit formaler Beredsamkeit. Als ausgebildeter Jurist verstand Cicero den Sinn in Gesetzestexten!

Zu empfehlen ist Herrn Arthur Cohn die Lektüre der Schriften von Cicero,
bevor er seinen nächsten Artikel verfasst. Insbesondere:
"de finibus bonorum et malorum" - Maßstäbe des Guten und des Bösen -
und "de officiis" - Über das rechte Handeln -

Diese Website trägt auch noch - von sich selbst überzeugt - den Untertitel "Magazin für politische Kultur". Aber was verstehen die Betreiber dieser Seite als "Politische Kultur"? Diesem Anspruch wird Herr Arthur Cohn in seinem Beitrag vom 9. Dezember 2013 in keiner Weise gerecht.
Herr Cohn beginnt tatsächlich mit der vor dem Geltenden Völkerrecht unhaltbaren Feststellung: "Der Siedlungsbau ist nicht illegal."

Dazu greift er auf die richtige Fundstelle zurück - und der Leser ist verwundert, welche Verwandlung Herrn Cohn mit diesem Wortlaut gelingt:

Durchzusetzen ist das Verbot der Besiedlung für die Besatzungsmacht
in Artikel 49 der IV. Genfer Konvention von 1949:

Zitat:
"Die Besetzungsmacht darf nicht
Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung
in das von ihr besetzte Gebiet
deportieren oder umsiedeln."


Was Herr Cohn hier unbedarft wagt, in einem unzulänglichen Konsens entstellt widerzugeben:

Zitat:
"Danach ist die gewaltsame Transferierung einer Zivilbevölkerung in andere Staaten verboten." ( 1 )

Deutlich verbietet der Wortlaut in Artikel 49 der Besatzungsmacht
die Umsiedlung von Teilen ihrer Zivilbevölkerung
in
die von ihr besetzten Gebiete.
Herr Arthur Cohn hat auch das kleine Wort "oder" in der vorgeprägten Meinungshaltung überlesen. Es ist keineswegs nur die gewaltsame Deportation einer x-beliebigen Zivilbevölkerung verboten. Es ist im Wortlaut auch keine Anwendung von Gewalt bei der Umsiedlung ausgesprochen. Und "in andere Staaten", das hat sich Herr Cohn zur weiteren sinnentstellten Interpretation dazu geschrieben. Damit zielt er auf den noch nicht politisch anerkannten Staat der Palästinenser.
Herr Cohn möchte den Leser zu seinem Verstehen "forttragen" ( lat. deportare ). Dazu muß er den Leser "auf den Arm nehmen". Was hier zum Englischen Schmerz ausartet "are you pulling my leg". Dazu ist Herrn Cohn jede Gewalt am Wort nur billig.

Doch Herr Arthur Cohn hält noch andere Neurolinguistische Programmierungen für das Verstehen der Handlungen der Regierungen Israels bereit.

Zitat:
»weil Jordaniens Besetzung dieser Gebiete ungesetzlich war«( 1 )

Zitat:
»Vor allem aber muss in aller Deutlichkeit daran erinnert werden, dass der Völkerbund – dessen Entscheidungen von der Uno übernommen wurden (Artikel 80 der Uno-Charta) 1920 in San Remo klar festgelegt hatte, dass Juden sich in allen Gebieten Palästinas ansiedeln können.«( 1 )

Ein kleiner Blick auf einige Seiten in den Grossen Ploetz bietet eine schnell aufklärende Übersicht, die zeigt, wie unzutreffend die Darstellungen von Herrn Arthur Cohn sind.

Zitat:
19. - 26. April 1920:
Auf der Konferenz von San Remo einigen sich die Alliierten über die Aufteilung der arabischen Provinzen der Türkei. ( ... )
Palästina wird Mandat des Völkerbundes, der es Großbritannien übertragen soll.
( 2 )

Zitat:
25. März 1921
:
Auf der Konferenz in Kairo beschließt die Britische Regierung, den Geltungsbereich der sog. Balfour-Deklaration auf Palästina westlich des Jordan einzuschränken.
Das abgetrennte Gebiet wird Faisals jüngerem Bruder Emir Abdallah zur Verwaltung übergeben und später zum "selbständigen Emirat Transjordanien" unter britischer Mandatsverwaltung erklärt.
( 2 )

Zitat:
Das Palästina-Mandat ( vom Völkerbund verabschiedet am 24. Juli 1922, in Kraft am 29. September 1923 ) verpflichtet Großbritannien,
die Errichtung der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk zu fördern,
zugleich aber dafür zu sorgen,
"daß nichts getan werden soll,
was die bürgerlichen und religiösen Rechte
bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina
beeinträchtigen könnte."

Die Araber lehnen das Mandat als rechtlich nichtige Machenschaft der Großmächte ab, die ihr Selbstbestimmungsrecht verletzt.
( 2 )

Zitat:
Zum Kriegsende 1918 beträgt der Anteil der jüdischen Bevölkerung im Mandatsgebiet Palästina 8 v.H.
Sie besitzen 2 v.H. des Mandatsgebietes als rechtmäßiges Eigentum.
Bis 1929 steigt der Anteil der jüdischen Bevölkerung auf 15 v.H.
Durch Landkauf ist bis 1930 der Anteil an rechtmäßigem Grundbesitz in jüdischer Hand auf 5 v.H. gestiegen.
( 2 )

Zitat:
1937 empfiehlt eine britische Untersuchungskommission die Teilung Palästinas.
( Bericht der Peel-Kommission vom 7. Juli 1937 ).
1939 beschränkt Großbritannien die Einwanderung auf 75.000 Juden in den nächsten 5 Jahren und macht die Einwanderung von der Zustimmung der Araber abhängig. ( Britisches Weißbuch 1939 )
( 2 )

Eine weitere völkerrechtliche Tatsache ist die Aufteilung Palästinas
mit der UN-Resolution 181 vom 29. November 1947.
Darin verdient der Punkt 8 in Kapitel 2 eine besondere Aufmerksamkeit.

Zitat:
»8. Die Enteignung von Land, das sich im Besitz eines Arabers in dem jüdischen Staat - eines Juden in dem arabischen Staat - befindet, ist nicht zulässig, es sei denn für öffentliche Zwecke.
Bei allen Enteignungen wird vor der Entziehung des Eigentums eine volle Entschädigung geleistet, die der Oberste Gerichtshof festsetzt.«


Diese UN-Resolution wird jedoch von Herrn Arthur Cohn übergangen, weil damit die Landrechte der Palästinenser an ihrem Landanteil des Mandatgebietes festgeschrieben sind.
Herr Cohn will jedoch die Zionistische Besiedlung auf dem Staatsland der Palästinener als legal erklären, weil die Palästinenser tatsächlich versäumt haben, ihren Staat zu gründen als Israel seinen Staat ausgerufen hat.

Die Grenzziehungen auf den Gebieten des zusammengebrochenen Osmanischen Reiches durch Europäische Mächte diente allein ihren Machtansprüchen, die ihnen durch kein Recht in die Hand gegeben waren.
Hier wurden auch die Grundsätze durchbrochen, die sich bei der Bildung von Nationalstaaten auf dem Siedlungsgebiet einer ethnisch zusammengehörenden Bevölkerung heraus gebildet haben.
Unbestritten wurde dadurch das Selbstbestimmungsrecht der dort lebenden arabischen Bevölkerungen mißachtet.
Fremden Einwanderern aus verschiedenen Ländern wurde der Anteil eines Arabischen Landes ( das Britische Mandatgebiet Palästina )
Zitat:
zu 56 v.H. zugesprochen,
in dem sie mit zwei Fünftel der Gesamtbevölkerung vertreten waren.
( 2 )

Ein anderer Überblick mit Zahlen führt zu einem erweiterten Verstehen der Entwicklung der Bevölkerung in Palästina durch die Zuwanderung.

Zitat:
"Im Jahr 1932 betrug die jüdische Bevölkerung mit annähernd 181.ooo Personen 18,3 v.H. der Gesamtbevölkerung in Palästina.
Im Jahr 1946 betrug der Anteil über 35 v.H. und erreichte 37 v.H., als 2 Jahre später der Staat ( Israel ) ausgerufen wurde.
Von den 716.ooo Juden, die 6 Monate nach der Unabhängigkeitserklärung in dem Staat lebten, waren 463.ooo, also fast 2/3 im Ausland geboren. Das ergab die Volkszählung vom 11. November 1948."
( 3 )

Für die Beurteilung des Teilungsplanes der UN sind die Zahlen über die Zusammensetzung der Bevölkerung im Mandatsgebiet Paläsina von Bedeutung.

Zitat:
"Der Teilungsplan sah einen Arabischen Staat auf einem Gebiet von 11.6oo qkm vor ( = 44 v.H. des Gebietes ), in dem 749.ooo Araber neben 10.ooo Juden lebten.
Der Jüdische Staat sollte sich über eine Fläche von 15.ooo qkm ( = 56 v.H. des Gebietes ) erstrecken, auf dem 500.ooo Juden neben 500.ooo Arabern lebten."
( 3 )

Nicht zu vernachlässigen ist das Abstimmungsverhalten in der UN-Vollversamlung am 29. November 1947 über die UN Resolution 181:

Zitat:
Für die Aufteilung stimmten 33 Staaten.
Zu ihnen gehörten die USA, die Sowjetunion und Frankreich.
Gegen die Aufteilung stimmten 13 Staaten.
Darunter waren überwiegend die Arabischen Staaten.
Ihrer Stimme enthielten sich 10 Staaten."
Zu ihnen gehörten Großbritannien und China.
( 3 )

Daraus ergibt sich, wie selbst die UN über die Bestrebungen der Araber in der Entwicklung ihrer eigenen Nationalstaatlichkeit hinweg gegangen ist.
Aus dem hohen Anteil der arabischen Bevölkerung auf dem den Juden zugeteilten Anteil ergibt sich auch die Ursache für die Flucht bzw. die Vertreibung der arabischen Bevölkerung, die sog. "Nakba".
Mit diesem Abstimmungsverhalten der UN-Mitglieder - von 56 waren 33 für die Aufteilung - war die Quelle des anhaltenden Konflikts bereits vorgegeben. Das zeichnete sich schon bei der Vorbereitung des Beschlusses ab. Ein Ausschuß von 11 Staaten war damit beauftragt. Von ihnen traten 7 Vertreter für die Teilung Palästinas ein, während 4 Vertreter für einen binationalen Föderativstaat eintraten. ( zum Abstimmungsverhalten siehe 3 )

Für die seit 1967 erhobenen Ansprüche des Staates Israel auf Arabisches Land
gilt besonders ein Verbot in der UN-Resolution 242 vom 22. November 1967:
Der Sicherheitsrat betont darin als Erstes
die »Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg«.

Auch wenn Herr Arthur Cohn unter dem Namen von CICERO, dem "Magazin für Politische Kultur", vieles schreibt, was er seiner eigenen Zielsetzung unterordnet, so hat er doch sehr, sehr viele Befürworter seiner Aussagen.
Das ist das Beängstigende an diesem Denken und Schreiben.
Eine Stimme geht im Lärm der Zeit unter, aber die Vielen, die vielen kleinen Helfer, die haben noch nicht einmal vor hundert Jahren ein angesehenes Kultur-Volk in den Abgrund des Verbrechens gegen die Menschlichkeit und in seinen eigenen Untergang getrieben.
Diese Befürworter sind die Propaganda-Truppe, die Ariel Sharon ausgeschickt hat, um den kritischen Denkern das "Denken für Israel" zu lehren. Sie sollen das "Richtige Bild von Israel" vermitteln.
Doch gibt es nur wenige Malkünstler, die ein Gemälde mit nur einer einzigen Farbe zu einem epochalen Kunstwerk erheben können.
Selbst der Mißbrauch der Neurolinguistischen-Programmierung scheitert an den Geistern, die sich auf die Selbständigkeit ihres eigenen Denkens verlassen.
Herr Cohn mißachtet sogar die Möglichkeit, daß sich seine Leser den genauen Wortlaut von Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention von 1949 selbst durchlesen.
Hinzu kommt, daß die vielfache Wiederholung der Unwahrheit allein durch ihre gezielte Wiederholung zur "vorgedachten Wahrheit" werden soll.

Mit diesen sinnvollen Worten schließt Herr Arthur Cohn seine Ausführungen.

Zitat:
»Wie schon Secharja ( 8, 19 ) schrieb: "Liebet Wahrheit und Frieden."«

Doch jeder aufmerksame Beobachter hat erfahren, wo keine Wahrheit ist, bewirkt sie keinen Frieden. Und wenn Herr Cohn seine Hebräische Bibel so gut kennt, dann weiß er auch von diesem Wort.

Jesaja 32. 17

"Die Gerechtigkeit schafft Friede,
die Frucht des Rechts ist ewige Sicherheit."

Shalom !



5. Ijar 5774 * 5. Mai 2014 © Heinz Kobald


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( 1 ) CICERO, 9. Dez. 2013 - ISRAEL
Der Siedlungsbau ist nicht illegal
VON ARTHUR COHN, 9. DEZEMBER 2013
Pro Israels Siedlungsbau - Cicero
Wann immer es um den Friedensprozess im Nahen Osten geht,
wird für dessen Stillstand der israelische Siedlungsbau verantwortlich gemacht.

( 2 ) Quelle:
Der Grosse Ploetz
Außereuropäische Welt bis 1945, Islamisch-Arabische Welt bis 1945
Die Arabischen Provinzen der Türkei bis zum Frieden von Lausanne 1923
Palästina 1918 - 1942/1945
Der arabisch-israelische Konflikt

( 3 ) Quelle:
Studiengesellschaft für Friedensforschung e.v. München
Denkanstöße Nr. 62-63/2012
"Israel, ein zerrisenes Land - zwischen Demokratie und Theokratie".