Richter und Raben, Zeichnung: Murschetz, SZ
Mollath - und das Recht der Psyche
Die Seele der Gerechtigkeit oder Gerechtigkeit für die Seele
Wenn jeder Mann in die Psychiatrie kommt, der seine Frau "verletzt" hat,
dann bräuchte Bayern nicht nur Frauen-Häuser
sondern noch mehr Psychiatrien für "Schlagende-Männer".
Denn von denen gibt es eine hohe Dunkelziffer.
Wie viele Jahre hätte Mollath denn rechtskräftig sitzen müssen,
wenn er für das "Würgen und Reifenstechen" denn tatsächlich "schuldfähig" gewesen wäre?
Wie ist seine Schuld-Unfähigkeit denn festgestellt worden?
Zitat:
»Das Landgericht Nürnberg hatte es 2006 als erwiesen angesehen,
dass Mollath seine Frau gewürgt und Reifen zerstochen haben soll.
Wegen Schuldunfähigkeit wurde er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.« ( 1 )
Müssen Reifenstecher in Zukunft damit rechnen, in die Psychiatrie eingewiesen zu werden?
Sind schon Fälle bekannt,
in denen ein Mann wegen "Ehelicher Gewalt" rechtskräftig verurteilt
und in die Psychiatrie eingewiesen worden ist?
Könnte es sein, bei Mollath müßte dann festgestellt werden,
Strafe verbüßend abgesessen - aber doch noch psychisch allgemeingefährlich?
Dann sollte seine psychische Behandlung unter die Lupe genommen werden!
Was geschieht in dieser Behandlung?
Keine deutlich erkennbaren Änderungen nach 7 Jahren in seinem sozialen Verhalten?
Seine psychische Verwirrung scheint jedoch nicht so gravierend gewesen zu sein,
als Mollath die unrechtmäßigen Geldgeschäfte aufdeckte,
in die seine Frau und deren Bank verwickelt waren.
Diese Geldgeschäfte haben sich doch tatsächlich als unrechtmäßig erwiesen.
Doch ist wegen diesen Unrechts-Handlungen eine Person verurteilt worden?
Oder gar wegen einem Mangel an Un-Rechts-Bewußtsein
in die Psychiatrie zur Behandlung eingewiesen worden?
Oder ist von einer psychischen Verwirrtheit auszugehen,
wenn die Einhaltung und Durchsetzung von Gesetz und Recht eingefordert werden?
Jedenfalls erscheinen 7 Jahre Haft für "Würgen und Reifenstechen"
eine ziemlich unmäßige Verurteilung in einem ordentlichen Strafprozess.
Zitat:
»Justizministerin Merk sagte, ihr Ziel sei weiter ein Wiederaufnahmeverfahren.
Es gebe Zweifel, ob Mollath die Freiheit zu Recht genommen werde.« ( 1 )
Oder ob bei dieser Prüfung dann doch ein ungesetzliches Festhalten
als unrechtmäßige Freiheitsberaubung heraus käme?
Zitat:
»Im Jahr 1985 hatte Karlsruhe einem Kläger recht gegeben,
der betrunken einen Pelzmantel geklaut hatte
- und dafür mehr als elf Jahre in der Psychiatrie saß.« ( 3 )
Gerechtigkeit, du bist doch blind. Hatte die Augenbinde für die Justizia
doch einmal eine ganz andere Aufgabe zu erfüllen - als sich selbst die Augen zu verbinden.
Zitat:
»"Befindet sich der Untergebrachte seit langer Zeit
in ein und demselben psychiatrischen Krankenhaus,
so ist es in der Regel geboten,
von Zeit zu Zeit einen anstaltsfremden Sachverständigen hinzuzuziehen".« ( 3 )
Zitat:
»Die Unterbringung dürfe nur so lange dauern, wie sie "unabweisbar" erforderlich sei;
die bloße Möglichkeit künftiger Straftaten genüge nicht.
Und: Nach langer Unterbringung liege eine "Erprobung in Freiheit" nahe.
Schöne Worte, nur halten sich die Gerichte nicht dran.« ( 3 )
Zitat:
»Die Gerichte referieren blutleer die Stellungnahme der Mediziner,
ohne sich damit auseinanderzusetzen.
"Es findet keine sorgfältige richterliche Prüfung statt,
sodass die Verlängerung zum Selbstläufer wird",
kritisiert der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig.« ( 3 )
Es muß auf immer höherer Ebene entschieden werden.
Und die dort "unten" werden nicht nur entmündigt,
ihnen wird ganz einfach der so genannte "gesunde Menschenverstand" abgesprochen.
Wenn aber die Unfähigkeit von "unten" ganz oben angekommen ist,
wohin steigt sie dann noch?
Zitat:
»Der Verdacht drängt sich auf:
Manchen Angehörigen der bayerischen Justiz geht es längst
nur noch ums Rechthaben.
Sie können oder wollen sich und ihresgleichen nicht hinterfragen
und empfinden es als ehrenrührig, wenn Außenstehende das tun.
Lieber gibt man sich unfehlbar, was so nicht einmal der Papst tut.
Diese Mentalität verhindert beispielsweise,
dass die Motive und Methoden des für den Freiheitsentzug Mollaths
hauptverantwortlichen Vorsitzenden Richters untersucht werden.« ( 2 )
So viele Jahre und so viele Richter und noch keine Gerechtigkeit!
Sollte der Betrachter vermuten, jede Gesellschaft verdient ihre Richter?
Dann wären die Richter ja nichts anderes als der Spiegel,
in dem sich die Gesellschaft selbst ins Gesicht sieht.
Dann müßten wir uns ja selbst an der Nase packen.
26. Juli 2013 © Heinz Kobald
___________________________________________
( 1 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, 25. Juli 2013, Seite 1
Mollath muss in der Psychiatrie bleiben
Im Fall des zwangseingewiesenen Nürnbergers sieht das Landgericht Regensburg
"keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens".
Bayerns Justizministerin legt Beschwerde ein
Von Olaf Przybilla
( 2 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, 25. Juli 2013, Seite 4
MOLLATH
Die Rechthaber Schlampereien sind offenbar egal, solange keine Absicht dabei ist
Von Uwe Ritzer
( 3 ) Quelle: Süddeutsche Zeitung, 26. Juli 2013, Seite 1
Hoffen auf den August
- Karlsruhe will schon bald im Fall Mollath entscheiden
WOLFGANG JANISCH