Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Deutschlands Staatsräson heilt Netanjahus Paranoia nicht
Netanjahu Gehts noch
Herr Netanjahu ! Gehts noch ?
oder
Die Paranoia Israels hat ihre Galionsfigur.


Soviel wird ständig über die sogenannte Siedlungspolitik Israels in Palästina geredet und geschrieben.
Doch nicht ein einziges Wort über das Vebot in Artikel 49 der IV. Genfer Konvention, die der Besatzungsmacht untersagt, die eigene Bevölkerung in dem vor ihr besetzt gehaltenen fremden Land anzusiedeln.

So bleibt es anscheinend ein Thema, über das verhandelt werden könnte.
Das kann es nach Recht und Gesetz nicht, denn Israel muß das Land, das den Palästinensern von der UN ( Resolution 181 von 1948 ) als Staatsland rechtsgültig zugesprochen worden ist, ohne Bedingungen frei geben. Es gibt keinen "ausgleichenden" Landtausch, bei dem Palästina nur unwerteres Land erhalten würde gegenüber dem, das sich die sogenannten Siedler widerrechtlich genommen haben. Ebenfalls gibt es keinen Ausgleich für das Staatsland Palästinas, auf dem Wasserquellen liegen.

Wenn die sogenannten Jüdischen Siedler bleiben wollen, bitte schön, dann müssen sie nur einen Treueeid auf die Verfassung von Palästina ablegen.
Sie werden an den Staat Palästina eine Pacht entrichten müssen.
Außerdem muß über den Zeitraum einer weiteren Benutzung verhandelt werden.
Das wird durch die Umstände bestimmt, auf welche Weise diese sogenannten Siedler auf das Staatsland Palästinas gekommen sind und sich gegenüber den wirklichen Eigentümern, den Palästinensern, verhalten haben.

Und was geschieht in der Wirklichkeit ?

Israel nimmt seinen Nachbarn das angeblich "umstrittene" Land weg und der Beraubte dürfte den Dieb weder von seinem Eigentum verjagen, geschweige denn eine Waffe für das Abwehren dieser Gewalt gebrauchen. Als gäbe es keine Erklärung über die Menschenrechte.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
vom 10. Dezember 1948

Präambel
"( ... )
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts zu schützen,
damit der Mensch nicht gezwungen wird,
als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
( ... )"


Soll das Recht auf Verteidigung in Anlehnung an die Staatsräson der Kanzlerin nur für Israel gelten?

Artikel 3
"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."


Diese unveräußerlichen Menschenrechte werden jedoch den Palästinensern von Tel Aviv auf dem von ihm besetzten Staatsland der Palästinenser nicht gewährt.

Artikel 17
"2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."


Gegen dieses Eigentumsrecht der Palästinenser will die Kanzlerin Deutschlands ernsthaft eine Staatsräson allein für das Existenzrecht Israels stellen?

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
vom 19. Dezember 1966

Artikel 1 Abs. 2
"In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden."


Dies ist Geltendes Recht. Aus diesem Grund kann sich die Bundeskanzlerin Deutschlands, Frau Dr. Angela Merkel,
dieser Verpflichtung gegenüber Palästina nicht mit ihrer Staatsräson für das Existenzrecht Israels entziehen.

Vielmehr reden alle nur vom Recht auf Verteidigung für Israel.
Vom Recht auf Eigentum und Unversehrtheit des Überfallenen und Beraubten ist kein Wort zu hören.

Selbst wenn der von Netanjahu behaupteten Umstrittenheit gefolgt wird, so geht es nicht an, daß sich dann der eine das vom anderen nimmt, was er will. Er müßte doch nach allen Regeln schon vorher mit dem anderen reden. Das jedoch hält keine Regierung in Tel Aviv für erforderlich. Für diese selbstverständlichste Verhaltensweise zwischen Menschen benötigte niemand das Völkerrecht.

Das ist ein recht eigenwilliges Verständnis für unsere Verfassung, die sich da bei Deutschlands Regierung und seinen Journalisten breit gemacht hat. Sowohl die Grundsätze der Verfassung als auch die des Völkerrechts durch Verschweigen zu ignorieren.

Als wäre dieses Vergessen noch nicht genug.
Exponiert sich Deutschlands Kanzlerin mit einem Existenzrecht für Israel als Deutschlands Staatsräson.
Da möchte sich der verantwortungsbewußte Bürger ebenso fragen: Ja gehts noch, Frau Kanzlerin?

Haben Sie nicht den Amtseid ( Art.64 (2) i.V.m. Art.56 GG ) abgelegt, der Sie auf die Verfassung verpflichtet?

Artikel 56 GG - Amtseid -

"Ich schwöre, ( ... ), das Grundgesetz ( ... ) wahren und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. ( ... )"


In diese Verpflichtung scheinen jedoch die Lebensrechte der Palästinenser auf ihrem Land nicht aufgenommen worden zu sein. Sonst käme eine sogenannte Staatsräson allein für das Existenzrecht eines Staates Israel nicht zustande.

Damit verbunden sind die Grundsätze des Völkerrechts ( Art. 25).

Artikel 25 GG - Völkerrecht und Bundesrecht -

"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes.
Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten
unmitelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."


Zu diesen Allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehören unbestritten die Menschenrechte.

Kapitel 1 Artikel 1 Charta der Vereinten Nationen
vom 26. Juni 1945

Die Vereinten Nationen setzen sich u.a. zum Ziel:
den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und
zu diesem Zweck Kollektivmaßnahmen zu treffen,
um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen,
Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken ... usw
.

Die so verschleiernd benannte Siedlungspolitik von Tel Aviv ist eine typische Angriffshandlung und ein bereits mehrfach dokumentierter Friedensbruch.

Doch in der Staatsräson der Kanzlerin leuchtet da keine Kontrolllampe auf.
z.B. der Art. 26 GG

Artikel 26 - Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

"(2) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden,
das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten,
sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."


Es ist also nicht notwendig, explizit eine Absicht mit Sicherheit feszustellen - obwohl die Absicht in Tel Aviv durchaus zweifelsfrei vorhanden ist - auch nicht die Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Es genügt allein die Tatsache
"Handlungen, die geeignet sind ( ... )
das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,"

Das ist ebenfalls eine Wirklichkeit, die seit Jahrzehnten zu beobachten ist.
Was soll an den Siedlern friedlich sein, die einem anderen Volk das rechtmäßige Eigentum an ihrem Land wegnehmen. Geschützt durch die mächtigste Armee im gesamten Lebensraum.

Jedoch ist stets nur ein Aufschrei zu hören, wenn die Hamas ihre Qassem Raketen nach Israel schickt.
Doch die sind, angesichts ihres so ausnehmend geringen Zerstörungs- und Tötungspotenzials, nur als Nadelstiche zu werten. Das schrieb vor einiger Zeit Frau Christiane Schlötzer geschehensnah in der SZ.
Was die Hamas mit ihren Raketen jedoch verfehlt, das ist die Zielsetzung für die Qassems mit der Aufschrift
"Stop the occupation"
Dann wären sie gewiß ein Feuerwerk für die Erinnerung und Ermahnung.

Doch je mehr Rechtsgrundsätze niedergeschrieben worden sind, desto weniger werden sie beachtet.
Es scheint als gelte in der Wirklichkeit ein ganz anderer Grundsatz:
"Das Recht ist nur für den Schwachen da,
doch der kann es sich wegen seiner Schwäche nicht nehmen."
Oder das Erfinden einer angeblichen Staatsräson, die keinesfalls in der Verfassung wurzelt.
Wir benötigen diese künstlich geschaffene Staasräson nicht, wir können Gerechtigkeit und Frieden schaffen, wenn wir die vorhandenen Rechtsverpflichtungen beachten und sie "unter allen Umständen" durchsetzen.

Ja, gehts noch ? Oder sollten wir uns schon fragen, wie lange gehts noch so weiter ?
Oder, es gibt einen Widerstand. Der aber ist dann verfassungsgemäß ( Art. 20 (4) GG ).
Und dabei sollten die so machtvoll Entscheidenden nicht vergessen, die Macht, die sie ausüben, geht vom Volke aus ( Art. 20 (2) GG )! Welche Bedeutung hätte eine Frau Dr. Angela Merkel an ihrem Schreibtisch in ihrem Haus - ohne die 80 Millionen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland?
Wenn auch noch die Wenigen die Mehrheit regieren wollen.
Die Zustimmung zu ihren Fehlentscheidungen haben sie schon lange nicht mehr.
Dafür steht die Treue zur Verfassung.


6. Dezember 2012 © Heinz Kobald