Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Kein Rechtsanspruch auf Eigentum an dem im Krieg eroberten Land
Palästina, Aufteilung und LandraubGrund- und Baurecht in Palästina





Landraub durch gewaltsame Vertreibung und mit militärischer Gewalt in Kriegen.


"Wir dürfen uns nicht darüber täuschen,
daß die meisten führenden Zionisten
hemmungslose Imperialisten sind."


Martin Buber, 1918


Grund- und Baurecht in Palästina





Zitat:
»Ungeachtet der Kritik aus den USA hat Israel
den Bau von 1600 neuen Wohnungen im besetzten Ostteil Jerusalems genehmigt.«
( 1 )

Soll Tel Aviv doch in Ost-Jerusalem bauen.
Das Völkerrecht gewährt keinen Rechtsanspruch auf das Eigentum an einem durch Krieg eroberten Land.
Wer auf fremden Land baut, erwirbt dadurch kein Recht auf das fremde Land.
Das auf fremden Land Gebaute wird bau- und grundrechtlich zum Eigentum des Eigentümers des Landes.
Diesem Recht verschließt sich die Regierung in Tel Aviv.
Zu meinem Bedauern lese ich diese rechtliche Tatsache nicht von Journalisten in Deutschland.

Was George Walker Bush 2004 an Netanjahu in einem Brief geschrieben hat, schafft ebenso kein Recht auf das besetzte Land. Kein Präsident der USA kann das Völkerrecht ändern, jedoch kann auch er dagegen verstoßen.
Aber ein neues Völkerrecht schafft er damit nicht, schon gar nicht im Alleingang mit einem Brief.
Darum hat auch der Brief von Balfour 1917 an die Zionisten für diese keinen Anspruch auf Land in Palästina geschaffen.

Jeder Journalist, der das nicht erklärt, wird zum Helfershelfer für einen Bruch des Völkerrechts.
Deutschland hatte ja schon einmal seine erschreckenden Erfahrungen mit einer Helfersgeneration.
Es erscheint gerade so als hätte Deutschland dieses "Helfersyndrom" noch nicht überwunden.

Zitat:
»Der Sprecher des Innenministeriums sagte,
die Bauprojekte seien wegen der "Wirtschaftskrise in Israel" nötig und nicht aus "politischen Gründen".
Es solle denen geholfen werden, die Land zum Bauen suchten.
Das hat zu Spekulationen geführt, Siedlungsprojekte könnten verstärkt vorangetrieben werden.«
( 1 )

Das alles ist doch nur eine rein innerstaatliche Maßnahme der Regierung, um soziale Probleme zu lösen.
"Es solle denen geholfen werden, die Land zum Bauen suchten."
Das ist eine ungeheuerliche Chuzpe und hat keine rechtliche Grundlage.
Es ist ebenso ungeheuerlich wie unreflektiert, wie sich Journalisten beinahe sklavisch als Echo für diese Worte aufstellen.
Die Mitleidsdrüse, auf die Tel Aviv da drücken will, die schafft keinen rechtlichen Anspruch auf fremdes Land.
Tel Aviv steht für seinen sozialen Wohnungsbau nur das Land zur Verfügung, das ihm seine Zionisten vor der UNO 1947 vom britischen Mandatsgebiet ertrotzt haben.

Den Lebensraum des eigenen Volkes auf fremdes Land auszudehnen, das ist in einer Zeit des Geltenden Völkerrechts unerlaubt. Gerade im Historischen Gewissen Deutschlands sollte dazu eine schmerzliche Erinnerung anklingen.
Besonders der Einzigen Demokratie am Rande Arabiens ist dies durch das derzeit geltende Völkerrecht versagt.
Schon gar nicht befinden sich die Völker noch in den Zeiten der Völkerwanderung.
Da hat Tel Aviv noch einen langen Lernprozess vor sich. Nur, da ist niemand, der ihn einleitete.

Nach Deutschem Baurecht kann ein Bauherr sein eigenes Haus nur auf dem Grund errichten, der ihm auch als Eigentümer gehört. Für jeden Bauherrn in Deutschland ist jeder Vertrag über Bauleistungen unmittelbar mit dem Nachweis des Eigentums am Baugrund verknüpft.
Es ist nicht davon auszugehen, daß von diesem Rechtsgrundsatz im international geltende Recht entscheidend abgewichen wird. Es ist ganz einfach: Das Haus gehört dem, dem das Grundstück gehört.
Die Aufteilung des britischen Mandatsgebietes Palästina in der UN-Resolution 181 ist seit 1947 rechtsverbindlich gültig. Für darüber hinaus gehende Landansprüche Tel Avivs bestehen keine rechtlichen Voraussetzungen.

Journalisten, die nur darum herum schreiben, beweisen damit nur ein äußerst mangelhaftes Verständnis für das Recht an Grund und Boden. Ein Journalist in Deutschland, der diese rechtlichen Tatsachen aus seiner Darstellung des sog. Siedlungsproblems in Palästina ausschließt, kann nicht beanspruchen, von seinen Lesern als ein seriöser Berichtverfasser angesehen zu werden.

Selbst die noch angehängten Schlußgedanken vermögen nicht davor zu retten.

Zitat:
»Der Siedlungsbau in den palästinensischen Gebieten ist einer der größten Streitpunkte im Bemühen um einen Frieden in Nahost.
Die Palästinenser wollen Ost-Jerusalem zur Hauptstadt eines eigenen, noch zu gründenden Staats erklären.
Israel beansprucht dagegen das Gebiet, das es 1967 erobert hatte, für sich
und betrachtet ganz Jerusalem als seine Hauptstadt. International wird dies nicht anerkannt.«
( 1 )

Elementares Völkerrecht klingt da wie eine Meinungsfindung, die der Tageslaune unterliegt.

"Die Palästinenser wollen Ost-Jerusalem zur Hauptstadt eines eigenen, noch zu gründenden Staats erklären.
Israel beansprucht dagegen das Gebiet, das es 1967 erobert hatte, für sich und betrachtet ganz Jerusalem als seine Hauptstadt. International wird dies nicht anerkannt."


Warum denen von Israel 1967 eroberten Gebieten in Palästina die internationale Anerkennung als Staatsgebiet Israels verweigert wird, das sieht durch das Weglassen der Völkerrechtlichen Regelungen im schlimmsten Falle aus wie Antisemitismus.
Warum sollte einem Sieger nach dem Krieg das im Krieg eroberte Land nicht gehören?
Eine mehr als bescheidene journalistische Leistung ist es jedoch, für diese internationale Verweigerung die völkerrechtlichen Grundlagen nicht zu benennen.

Zitat:
»Der Sicherheitsrat,
mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis
über die ernste Situation im Nahen Osten,
unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg ... «
( 2 )

Aus welchen Gründen wollen das Journalisten in Deutschland nicht zitieren?

Aus welchen Gründen drücken sich Journalisten in Deutschland am Völkerrecht vorbei?
Es gilt nach dem Völkerrecht: "die Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg"
Sich daran zu erinnern, das kann doch kein Antisemitismus sein?

Der Geist dieser UN-Resolution hängt jedoch nicht in der Luft. Er ist fest in den Menschenrechten verwurzelt.

Zitat:
Artikel 17
...
"2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."
( 3 )

Für diese "Vergesslichkeit" könnte ein Grund gegeben sein. Während das Kurzzeitgedächtnis äußerst ausgeprägt erscheint, steht dem Langzeitgedächtnis kein erweiterter Errinnerungsraum mehr zur Verfügung.
Das könnte aus folgender Erinnerung an eine Beleidigung des US-Vizepräsidenten vor einem Jahr geschlossen werden.

Zitat:
»Vorläufig genehmigt hatte das Innenministerium den Bau der ersten 1600 Wohnungen bereits im März vergangenen Jahres während eines Besuchs von US-Vizepräsident Joe Biden in Israel.
Außenministerin Hillary Clinton sprach damals von einer Beleidigung; Biden verurteilte das Projekt scharf.
Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu hatte den Zeitpunkt der Bekanntgabe bedauert,lehnte es aber ab, den Siedlungsbau in und um Jerusalem zu begrenzen.«
( 1 )

Die Tatsache, daß für Tel Aviv weder die Menschenreche noch das Völkerrecht gelten dürfen, wird einen gerechten Frieden in Palästina nicht befördern. Es macht auch sehr betroffen, wenn dagegen eine diplomatische Beleidigung des US-Vize eine hervorgehobene Bedeutung erlangt.

Steht unter einem Zeitungsartikel keine Angabe zum Autor, sondern nur die Nennung des Namens der Zeitung, dann fällt dieser journalistische Mangel nicht nur auf einen einzelnen Journalisten zurück, sondern auf die gesamte Redaktion dieser Zeitung.
Was in seiner journalistischen Gewichtung keine unerhebliche Bedeutung aufweist.


5771 Av 13 * 13. August 2011 © Heinz Kobald


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( 1 ) Quelle:
Süddeutsche Zeitung, 12. August 2011, Seite 8
Israel baut in Ostjerusalem
Innenminister genehmigt Tausende neue Wohnungen
SZ

( 2 ) Quelle:
Vereinte Nationen - Sicherheitsrat
Resolution 242 (1967) vom 22. November 1967

Auf der 1382. Sitzung des Sicherheitsrats einstimmig verabschiedet
Übersetzung: Deutscher Übersetzungsdienst, Vereinte Nationen, New York

( 3 ) Quelle:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen
die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben,
die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und ( ... )
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen,

damit der Mensch nicht gezwungen wird,
als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
( ... )



Der Grundsatz aus Rom für das Recht an Grund und Boden gilt heute noch:

"Superficies solo cedit"

In einem bekannten Buch
sind viele Weisheiten
auch für Nichtreligiöse
gesammelt worden.


"Gewalttat
reißt die Frevler
selbst mit hinab,
sie weigern sich ja,
das Rechte zu tun."



Sprüche, Kapitel 21, Vers 7


Wer denkt,
das sind nur "Sprüche",
der darf gerne
die Erkenntnisse
der modernen Psychologie
abfragen.