Reportagen - Kommentare
und das verschwiegene Völkerrecht
Reportagen der Unterlassung
Zufrieden, darüber berichtet zu haben?
Wir haben doch nicht geschwiegen!
In dem Sinne von "Gut, dass wir darüber geredet haben." -
Doch jetzt wieder "buisness as usual".
Alles bleibt wie beschrieben!
Endet hier die Ausschöpfung der Meinungsfreiheit?
Hat der Journalismus nicht noch mehr Verpflichtungen zu erfüllen?
Zitat:
"18 Meter tief und 13 Kilometer lang soll die Mauer werden,
die auf der ägyptischen Seite den Schmuggel in den Gazastreifen unterbinden soll." ( 1 )
Zitat:
"Die Straße sei tot, sagt er schulterzuckend:
"Überall sind Straßensperren, damit nichts in den Gazastreifen geschmuggelt wird. Nichts kommt rein oder raus, alles ist verboten."" ( 1 )
Was auch verboten ist, das ist diese Blockade.
Doch da verlässt den Journalisten der Mut,
auf den Verstoß gegen das Geltende Völkerrecht hinzuweisen.
Aus welchem Grund unterläßt er das?
Welche "historische Verpflichtung" verwehrt es ihm?
Zitat:
"12 Container mit einer Holzlieferung, die Tafiq vor über vier Jahren bestellt hat, stehen seitdem im israelischen Hafen von Aschdod. Die Wirtschaftsblockade, die Israel gegen die Hamas-Herrschaft im Gazastreifen verhängt hat, kostet den Möbelfabrikanten unverändert viel Geld: Als Lagergebühr erhebe der Hafen von Aschdod für jeden seiner 12 Container rund 250 Euro pro Monat." ( 2 )
Die Blockade des Gaza verstößt gegen das Völkerrecht!
Wie ist die Lagergebühr in Aschdod zu beurteilen?
Hilflose Kommentare
Das sind die unwissenden und hilfslosen Kommentare.
Die Journalisten lassen sie mit ihren Berichten allein.
Was verschweigen sie wohl außer dem Völkerrecht noch?
3 Zitate:
Mauerbau im Gazastreifen - So, 14.02.2010 - 19:19
"jetzt auch noch diese Mauer als Ausdruck der Bewegungslosigkeit des Konfliktes" ( 3 )
Unmöglicher Zustand - So, 14.02.2010 - 18:55
"Ein abgeriegelter Gazastreifen ist nicht überlebensfähig.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar,
wie Israel und Ägypten einen Zustand schaffen können,
in dem das Leben der Bewohner
nur durch illegalen Schmuggel gesichert werden kann.
Das gehört für mich zu den schlimmsten und menschenverachtendsten Dingen,
die eine Regierung tun kann." ( 3 )
Nicht glaubwürdig - So, 14.02.2010 - 17:03
"Was soll mit dieser Sperrmauer erreicht werden?
Dass Waffenschmuggel unterbunden wird?
Dieses Argument erscheint mir nicht glaubwürdig.
So lange die Tunnel für die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern benötigt werden,
können damit natürlich auch Waffen geschmuggelt werden.
Um das zu verhindern
müsste Israel den freien Warenfluss vom und in den Gazastreifen ermöglichen.
Dann könnten israelische Grenzpolizisten diese Waren auch kontrollieren und
Waffenschmuggel weitgehend verhindern." ( 3 )
Doch selbst ohne Kenntnisse des Völkerrechts erkennt jeder Leser in dem Geschehen ein menschenentwürdigendes Unrecht.
Art 1 GG
( 1 ) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
( 2 ) Das Deutsche Volk bekennt sich darum
zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten
als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Gerechtigkeit ist also die Grundlage des Friedens.
Dazu bekennt sich das Ganze Deutsche Volk !
Wirklich das Ganze Deutsche Volk ? Auch seine Regierung ?
Doch es ist eine viel ältere Verpflichtung für die Menschen niedergeschrieben.
"Seid Vollbringer des Wortes und nicht nur Hörer,
als die ihr euch selbst betrügt."
Jakobus 1. 22
Warum nicht im Neuen Testament nachlesen?
Wenn die Landräuber mit ihrer Bibel in der Hand auf Beutezug gehen?
Wenn auch mit diesem Wort noch nicht die Worte des Völkerrechts gemeint waren.
Wird nicht auch das Völkerrecht ebenso wenig beachtet wie die Frohe Botschaft für den Frieden der Menschen?
Wie könnte der Vers 26 hier übertragen stehen?
"Denkt jemand, gesetzestreu zu sein, befolgt aber die Worte seiner Zunge nicht,
sondern täuscht seinen Verstand, dessen Gerechtigkeit ist ohne Wert."
Das Geltende Völkerrecht
Das erste abgrundtiefe Schwarze Loch in der Berichterstattung des Deutschen Journalismus über Palästina ist das Verschweigen des Verbotes der Besiedlung für die Besatzungsmacht.
Art. 49 IV. GK
( ... )
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung
in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.
Dieses Verbot der Besiedlung hat seine Grundlage in der Erklärung der Menschenrechte.
Artikel 17 - Menschenrechte
(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Was tut Deutschland wirklich gegen den völkerrechtswidrigen Landraub von Tel Aviv an dem von der UN dem Volk der Palästinenser zugesprochenem Land?
Die Hebräische Bibel steht nicht über dem Völkerrecht!
Auch, wenn radikale orthodoxe jüdische Landräuber - nicht "Siedler" ! - so auftreten.
Noch immer wird ihr völkerrechtswidriger Landraub von jeder Regierung in Tel Aviv unterstützt.
Wie lange will sich Deutschland noch hinter seinen Gedenktagen für den Völkermord an den Deutschen jüdischen Glaubens unter der Herrschaft der Nationalsozialisten verstecken und die Augen vor der Gegenwart verschließen?
Die Historische Verpflichtung Deutschlands
reicht hinein bis in das Land Palästina!
Sie endet nicht in einer Sackgasse in Tel Aviv!
Überschrift in der SZ vom 28. August 2009:
"Merkel drängt Israel zu Siedlungsstop"
Warum nur "drängen"?
Merkel hat die eindeutige Forderung des Völkerrechts zu erfüllen, Sie muß Netanjahu zwingen.
Das ist die Bedeutung der Worte "unter allen Umständen durchsetzen".
Tut der eine Freund etwas Böses, der andere Freund weiß es und sieht dabei zu, wird der Richter ein Einsehen für die beiden Freunde zeigen?
Wie wird er die Erklärung des anderen Freundes beurteilen, der da sagt
"Wie könnte ich meinen Freund daran hindern, Böses zu tun?"
Das zweite ist die Verpflichtung für die Besatzungsmacht, die in den besetzten Gebieten lebenden Menschen zu versorgen und menschenwürdig zu behandeln.
Art. 55 - IV. GK
"Die Besetzungsmacht hat die Pflicht, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Arzneimitteln mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sicherzustellen; insbesondere hat sie Lebensmittel, medizinische Ausrüstungen und alle anderen notwendigen Artikel einzuführen, falls die Hilfsquellen des besetzten Gebietes nicht ausreichen."
Eine einseitige Verpflichtung für die Sicherheit des Staates Israel zu einem ungeschriebenen Verfassungs-Grundsatz zu erheben, entspricht nicht den eindeutigen Forderungen des Grundgesetzes - sondern widerspricht sowohl dem Artikel 1 des Grundgesetzes als auch dem Artikel 3 der Erklärung der Menschenrechte, die ja zum Bestandteil dieser Deutschen Verfassung erklärt und sogar vor das Grundgesetz gestellt worden ist.
Keine einseitige "Historische Verpflichtung" vermag daran etwas zu ändern.
Artikel 1 - Menschenrechte
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."
Artikel 3 - Menschenrechte
"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."
Der Staat Israel ist nicht schutzbedürftiger
als die Menschen in Palästina.
Zitat:
"Nahezu alles, was in Gaza verkauft wird,
hat den Weg durch einen der 1.500 Tunnel aus Ägypten genommen -
egal ob Lebensmittel, Schulhefte oder Zahnspangen." ( 2 )
Zitat:
"Der Preis für den Transport beträgt 3.000 Dollar für eine Tonne Holz. Das ist der zehnfache Preis dessen, was er vor der Blockade habe zahlen müssen: "Wir Palästinenser können, was die Produktion und die Arbeit unter schwierigsten Bedingungen anbetrifft, Wunder vollbringen. Aber für eine Werkstatt wie meine, die Holz braucht? Wir können es uns nicht leisten, alles, was wir für die Möbelproduktion brauchen, unterirdisch zu beziehen." ( 2 )
Zitat:
"Für 150.000 Dollar habe er als Dekan
der zahnmedizinischen Fakultät an der privaten Palestine International University
im westlichen Ausland ein komplettes neues Zahnlabor bestellt,
mit der neuesten technischen Ausstattung, sagt Dr. Naim.
Auch dieses akademische Ausbildungslabor komme durch die Tunnel
und müsse jeden Tag eintreffen." ( 2 )
Bevor sich Deutschland mit der Verhinderung des Waffenschmuggels befasst sollte es sich vordringlich für die Versorgung der Bevölkerung einsetzen.
Art. 1 - IV. GK
"Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen
unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen."
Die Hohen Vertragsparteien sind auch Israel und Deutschland !
Selbst wenn die Kanzlerin Deutschlands einen Stopp des Siedlungsbaus verlangt, begeht sie - wissentlich - einen Bruch des Völkerrechts. Das Völkerrecht verbietet mit eindeutigen Worten die jüdische Besiedlung auf dem Land der Palästinenser.
Deutschland ist verpflichtet, die Einhaltung des Völkerrechts - unter allen Umständen - mit anderen Taten durchzusetzen als nur mit Worten.
Die Anstrengungen der Bundesrepublik in Afghanistan lassen erhebliche Bedenken aufkommen, inwieweit Berlin das Völkerrecht gegenüber Tel Aviv, Teheran und Kabul mit der geforderten Gleichmäßigkeit verfolgt.
Zitat:
"Auch Deutschland unterstützt die sogenannte Gaza-Anti-Waffenschmuggel Initiative.
Das hat der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier
vor einem Jahr klargemacht,
als er kurz vor Ende des Gaza-Krieges den Übergang von Rafah besuchte.
Damals bot er deutsche Hilfe an
bei der Überwachung der Grenze und versprach,
so ein Sprecher des Auswärtigen Amtes,
"sich in die Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten einzubringen,
um geeignete Rahmenbedingungen
für eine Verhinderung des Waffenschmuggels zu schaffen".
Die Spürhunde sind angekommen.
Doch die "Rahmenbedingungen" der Bevölkerung haben sich nicht verbessert." ( 1 )
Eine mutige Feststellung am Ende des Berichts?
Nein, keineswegs! Denn angesichts der erbärmlichen Wirklichkeit in einer heuchlerischen Weise von "Rahmenbedingungen" für die Bevölkerung im Gaza zu reden, ist kein zu lobender Journalismus.
Oder ist in diesem Moment dem Journalisten die Tinte ausgegangen?
Entspricht der Einsatz Deutscher Schäferhunde zur Aufrechterhaltung einer völkerrechtswidrigen Blockade den Anforderungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland?
Verfassungsmäßige Verpflichtung der Bundesregierung
Die Regierung in Berlin bricht verfassungswidrig ihre Verpflichtung aus dem Völkerrecht.
Art 25 GG
"Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten
unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."
Wer würde in den Bewohnern des Bundesgebietes nicht auch die Mitglieder einer demokratisch rechtmäßig gewählten Regierung sehen?
Zweifelsohne gehört zu diesen Allgemeinen Regeln des Völkerrechts
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Was in ihrer Präambel jedoch zu schnell überlesen wird.
Zitat:
PRÄAMBEL
"da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte
zu Akten der Barbarei geführt haben,
die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen,"
Eine eindeutige Verknüpfung mit der menschenverachtenden Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland.
Ob die Deutschen Schäferhunde auch die Spuren aufnehmen, wie die Menschenrechte im Gaza missachtet werden? Besonders den Hunden aus Deutschland müsste eine historisch geschulte Nase beim Aufspüren von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in ihre Natur gelegt sein.
Eine weitere hervorragende Stelle in der Präambel ist diese.
Zitat:
PRÄAMBEL
"da es notwendig ist,
die Menschenrechte
durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen,
damit der Mensch nicht gezwungen wird,
als letztes Mittel
zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,"
Das Wort Intifada bedeutet diesen Aufstand.
Die Herrschaft des Rechts soll die Menschenrechte schützen!
Wenn aber das Recht seine Herrschaft nicht ausübt?
Stattdessen verhindern sogar Deutsche Schäferhunde die Menschenrechte daran, in den Gaza zu gelangen.
Die Präambel über die Erklärung der Menschenrechte verdammt demnach den Aufstand als letztes Mittel gegen die Unterdrückung nicht.
Besonders dann nicht, wenn sie von denen nicht verteidigt werden, die sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet haben, die rechtsstaatlichen Demokratien Europas!
Charta der Vereinten Nationen
Kapitel I - Ziele und Grundsätze
Artikel 1 UN-Charta
Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
1 ( ... )
"Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und
internationale Streitigkeiten oder Situationen,
die zu einem Friedensbruch führen könnten,
durch friedliche Mittel
nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts
zu bereinigen oder beizulegen;"
Doch Berlin schickt Waffen an Tel Aviv
- nicht, um es bei seinem Recht auf Selbstverteidigung zu unterstützen -
sondern "zur Verteidigung einer völkerrechtswidrigen Besiedlung" -
Damit verstößt Berlin auch gegen einen Grundsatz in der eigenen Verfassung.
Art 26 GG
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Tel Aviv steht in einem beständigen Angriffskrieg und Landraub auf das durch die UN bestimmten Staatsland für die Palästinenser.
Das einseitige "Nie Wieder"
Die Betrachtung dieser Aufforderung ist seit Jahrzehnten nur rückwärts gewandt.
Diese Aufforderung ist jedoch für die Zeit nach diesen Greueltaten aufgestellt.
Sie verpflichtet besonders für die Gegenwart und in die Zukunft hinein.
Doch die Haltung an den Gedenktagen bewegt sich nicht in eine 180 ° Wendung.
So wird dieses "Nie Wieder" in Blindheit eingesperrt.
Darum ist es auch möglich, dass Schäferhunde aus Deutschland das Gefängnis Gaza bewachen.
Der Boykott gegen die Hamas ist unrechtmäßig, denn sie hat 2007 eine international unbeanstandete und demokratisch rechtsgültig durchgeführte Wahl gewonnen.
Trotzdem werden mit ihr 1,5 Millionen Menschen in dem am dichtest besiedelten Land der Welt eingesperrt und dazu noch menschenentwürdigend mangelhaft versorgt.
Bis an die Grenzen des Völkermordes.
Daß dies möglich ist, ist so unbegreiflich. Völlig fehlt das Verständnis dafür, dass dieser Boykott von dem Deutschland, das so selbstgerecht seiner jüngsten Vergangenheit gedenkt und von den beiden Nationen in Europa - Frankreich und England - mitzuverantworten ist, die auf ihre demokratischen Traditionen besonders stolz sind.
Art. 33 - IV. GK
( ... ) Kollektivstrafen
wie auch jede Massnahme zur Einschüchterung oder Terrorisierung
sind verboten. ( ... )
Daß jedoch dieses Wissen über das grundlegende Völkerrecht in der breiten Bevölkerung nicht vorhanden ist, haben die Deutschen Medien zu verantworten, die sich diese Verletzung der Informationspflicht ebenfalls als Verschulden zurechnen müssen.
In der Liste der Waffenlieferanten ist Deutschland unter den Ersten.
Doch dem Völkerrecht die notwendigen Waffen in die Hand zu geben,
um es "unter allen Umständen" durchzusetzen,
da steht Deutschland unter den Letzten.
Deutschland baut nur eine Erinnerungs-Kultur für seinen Völkermord an den Deutschen jüdischen Glaubens auf - jedoch keineswegs für die Gegenwart eine Rechts-Kultur aus diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Wer denkt bei Auschwitz schon an Gaza?
Dabei ist weiterhin eine "Schweigende Nation" zu beobachten - einschließlich der Medien und der Regierung.
Art 65 GG
"Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung."
Doch das Amt des Bundeskanzlers trägt diese Verantwortung nicht allein.
Siehe dazu Artikel 1 und 25 des Grundgesetzes.
Shalom ! Salam !
3 Adar 5770 * 17. Februar 2010 © Heinz Kobald
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( 1 ) Reportage aus Rafah - Leben im Sperrgebiet
Von Esther Saoub, ARD-Hörfunkstudio Kairo
( 2 ) Reportage aus Gaza-Stadt - Tunnel als Lebensadern
Von Clemens Verenkotte, ARD-Hörfunkstudio Tel Aviv
( 3 ) Kommentare zur Tagesschau
( 4 )
Das GG der BRD
Die Erklärung der Menschenrechte
Die Charta der Vereinten Nationen
Die IV. Genfer Konvention
( 5 ) Schimon Peres in Berlin - "Nie wieder Rassenlehre"