Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
Startseite / Deutschland / Brief an die Frau Bundeskanzler Inhalte von Besonderen Beziehungen / Erinnerung an eine Bitte
Erinnerung an eine Bitte
Erinnerung an eine Antwort der Kanzlerin

Heinz Kobald
München, 08. 03. 2009
Kemptener Str. 60
089-74576876
81475 München
heinzkobald@alice-dsl.net



Heinz Kobald - Kemptenerstr. 60 - 81475 München

Frau
Dr. Angela Merkel
Bundeskanzlerin

Dorotheenstr. 84
11044 Berlin



Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel !


Gewiß ist es ungewöhnlich, wenn ein Einzelner aus achtzig Millionen seine Kanzlerin an seine Bitte erinnert, ihm auf seinen Brief eine Antwort zukommen zu lassen.
Nach Ablauf von mehr als einem halben Jahr, denke ich, ist es eine angemessene Zeit, dies tun zu dürfen.

Mein Brief vom 25. 02. 2008, denke ich, hat eine Antwort verdient.
Ebenso wie die beiden vorausgegangenen Briefe vom 21. 12. 2005 und vom 22. 02. 2007, die am 13. 02. 2006 und am 27. 04. 2007 eine Antwort erhielten.

Besonders seit in der Zwischenzeit zwei bedeutende Ereignisse eingetreten sind.
Die Wahl zur Knesset in Israel.
Die Aufhebung der Exkommunikation von Bischof Williamson.

Zur Wahl in Israel sind zwei große Parteien angetreten, die sich offen zur Aufrechterhaltung der Besatzung und Besiedlung des West-Jordanlandes bekennen.

Sie, verehrte Frau Bundeskanzlerin, wissen, dass das ein Bruch des Völkerrechts ist, der bereits seit vier Jahrzehnten mit der Waffengewalt der Besatzungsmacht Israels von den Regierungen in Tel Aviv "durchgesetzt" wird.

Sie verlangten als Bundeskanzlerin Deutschlands von Papst Benedikt XVI eine Klarstellung, dass in der Kirche Roms kein Platz für die Leugnung des Holocaust sein darf.

Darum erwarte ich von Ihnen eine ebensolche Klarstellung für die Durchsetzung der Forderungen des Völkerrechts in Palästina in der Politik Deutschlands als Unterzeichnerstaat der IV. Genfer Konvention. Die Verpflichtung in Artikel 1 dieser Konvention besteht.

Eine uneingeschränkte Solidarität mit einer Rechtsradikalen Regierung in Tel Aviv, die gegen die Forderungen des Völkerrechts mit Vorsatz verstößt, wird durch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht getragen.

Es ist ein äußerst bemerkenswerter Vorgang, wenn in einer Demokratie sich Parteien an der Wahl beteiligen und an der Regierungsbildung teilhaben, die ein offenes Bekenntnis zum vorsätzlichen Bruch des Völkerrechts ablegen.
Dies geschah und geschieht sowohl vor - in der Zeit des Wahlkampfes - als auch nach der Wahl - in der Zeit der Regierungsbildung.

Parteien, die mit einem offenen abgelegten Bekenntnis zum Verstoß gegen das Völkerrecht - Art. 49 ( 6 ) der IV. Genfer Konvention - zur Wahl in einer Demokratie antreten sind nach meinem Verständnis von Demokratie - in einer Demokratie nicht duldbar.

Hinzu kommt die Verpflichtung aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 25, die erklärt
"Die Allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes."

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist in Artikel 17 verankert.
"2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."

Meine Auffassung von Staatsräson gebietet mir, mich für das Eigentumsrecht der Palästinenser an ihrem Land einzusetzen. Dazu werde ich schon in Artikel 1 unseres Grundgesetzes aufgefordert. Ebenso in Artikel 25.

Eine Solidarität mit Israel, die die Tolerierung mehrerer Brüche des Geltenden Völkerrechts "schweigend" mit einbezieht, hat dagegen zurück zu treten.

Die "Staatsräson", zu der ein Staat verpflichtet ist, gilt zuerst seiner Verfassung.

Zudem musste ich in den vergangen Jahren stets neue Umschreibungen der Verpflichtungen aus dem Völkerrecht immer wieder mit Erstaunen beobachten.

Die "Strukturelle Parteilichkeit" war die letzte und überraschendste aus der Stiftung für Wissenschaft und Politik in Berlin. Sie war bisher die deutlichste in ihrer Aussage - oder sollte ich anstelle von Aussage das Wort "Anklage" setzen.

In meinem Leben bin ich in ein Alter eingetreten, in dem sich mit jedem Tag die Zeit verkürzt, die Dinge zu verfolgen, die das Herz in sich eingeschlossen hat.

Es ist nicht die Gnade der Späten Geburt, sondern die Verpflichtung der Späten Geburt aus der Schuld der Davor-Geborenen, das zu erfüllen, was uns ihr Verschulden gelehrt hat.

Wenn Deutschland zum Bruch des Völkerrechts in Palästina schweigt, wird es - trotz Erinnerungskultur - und wegen dieser Hervorhebung besonders gewichtet - wieder an Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.

Es ist meine verfassungsgemäße Pflicht, mit meinem Anteil an den Möglichkeiten, etwas tun zu können, gegen dieses erneute Schuldigwerden tätig zu sein.

In diesem Sinne trage ich meine Bitte um Antwort an Sie heran.


Mit vorzüglicher Hochachtung für Ihre Person
als auch für Ihre Verantwortung als Bundeskanzlerin

Ihr


Heinz Kobald



Zum Thema:

Perikles
in seiner Rede
nach dem Ende des Peloponnesischen Krieges
in Athen, 5. Jh. v.Chr.

"... derjenige, der sich
für die politischen Belange
des Staates
nicht interessiert und
nicht aktiv einsetzt,
nicht nur falsch handelt,
sondern unnütz ist."