Der unerträgliche Standpunkt

Heinz Kobald

  
 
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Antwort des Auswärtigen Amtes
vom 27. April 2007, Seite 1
Auswärtiges Amt, Schreiben vom 27. April 2007, Seite 01





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Der Gewaltverzicht und
die Anerkennung aller bisher getroffenen Vereinbarungen



Die Antwort des Auswärtigen Amtes bestätigt in ihrer Kern-Aussage die Geltung der IV. Genfer Konvention von 1949 für die von Israel seit 1967 besetzten Gebiete in Palästina.
Überrascht bin ich nur von den Worten der Kanzlerin in der Öffentlichkeit, aus denen die Forderung nach einer Rücknahme der Besatzung und der Besiedlung an die Regierung in Tel Aviv nicht zu hören ist.
Sollte der Deutschen Presse bei der Berichterstattung über die Ansprachen der Kanzlerin hier ebenfalls ein "Versäumnis" unterlaufen?

Trotzdem scheint der Hinweis auf alle bisher getroffenen Vereinbarungen als unerläßlich.
Nur, die IV. Genfer Konvention von 1949 fristet weiterhin - ein weithin unbeachtetes - Schattendasein.


Heinz Kobald, 4. Mai 2007


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